Unfall was tun –

Vermeiden Sie klassische Fehler!

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall? Dann lesen Sie gut weiter und vermeiden Sie die klassischen Fehler nach einem Unfall.

Die Unfallregulierung ist für Haftpflichtversicherungen ein Millionen-Geschäft. Je weniger eine Versicherung ausbezahlt, desto mehr Geld kann sie verdienen. Daher ist es leider völlig “normal”, dass nach einem Unfall versucht wird, die Schadenersatzansprüche des Unfallgeschädigten zu kürzen. Der Reihe nach.

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, dann sind der Unfallgegner und die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, alle unfallbedingten Kosten zu erstatten. Das ist die Theorie. Die Praxis sieht leider anders aus.

Am Unfallort 

Bitte sichern Sie die Unfallstelle ab. Ziehen Sie eine Unfallweste/Warnweste an. Helfen Sie verletzten Personen. Im Idealfall markieren Sie die Position der Fahrzeuge mit Kreide oder machen Sie Fotos. Wenn möglich, sprechen Sie Zeugen an.

Rufen Sie die Polizei

Egal was der Unfallgegner behauptet oder sagt, rufen Sie die Polizei. Zum einen sind Sie nach Ihrem Versicherungsvertrag regelmäßig verpflichtet die Polizei zu rufen. Tun Sie das nicht, riskieren Sie unnötigen Ärger, auch mit Ihrer eigenen Versicherung. Das könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie auf Kosten sitzen bleiben. Zum anderen zeigt unsere Erfahrung, dass es viele Unfallverursacher mit der Wahrheit nicht so genau nehmen. Das kann dazu führen, dass Sie sich auf “das Wort” des Unfallgegners verlassen und er später etwas ganz anderes behauptet. Dies führt in der Regel dazu, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung nichts oder nur einen Teil Ihres Schadens bezahlt und Sie bei Gericht klagen müssen.

Warten Sie auf die Polizei und geben Sie Ihre Daten an. Wenn Sie den Unfallort verlassen, ohne sich erkennen gegeben zu haben, könnten Sie sich strafbar machen. >>Dazu gibt es hier mehr Informationen<<.

Rufen Sie nicht beim Zentralruf der Autoversicherer an

Nach einem Unfall bekommt man von der Polizei regelmäßig einen sog. Unfallzettel. Auf diesem Unfallzettel stehen die Daten des Unfallgegners, der Name seiner Haftpflichtversicherung sowie die Nummer des Zentralrufs der Autoversicherer. Rufen Sie dort nicht an, sonst können Sie über den Tisch gezogen werden. Sie glauben es nicht, dann lesen Sie hier mehr.

Beauftragen Sie einen freien und unabhängigen Sachverständigen

Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, hat die Gegenseite alle unfallbedingten Kosten zu erstatten. Dazu zählen auch die Kosten eines Sachverständigen. Bitte beauftragen Sie einen (eigenen) freien und unabhängigen Sachverständigen. Er ermittelt Ihnen die unfallbedingten Schäden und Reparaturkosten. Er stellt auch fest, ob ein merkantiler Minderwert entstanden ist und ob Ihr Fahrzeug unfallbedingt noch verkehrssicher ist. Das Unfallgutachten des Sachverständigen stellt die Grundlage für Ihren Schadenersatzanspruch dar.

Haftpflichtversicherungen versuchen oft, ihren eigenen Sachverständigen bei Ihnen vorbeizuschicken, der dann entsprechend für seinen Arbeitgeber “kalkuliert”. Man kann sich an einer Hand ausrechnen, was dabei herauskommt. Benutzen Sie bitte auch keine Unfall-Apps. Das kann sehr bitter für Sie ausgehen. >>Dazu können Sie hier mehr lesen.<<

Finger weg von einem Kostenvoranschlag

Nach einem unverschuldeten Unfall macht es (aus unserer Sicht) keinen Sinn, bei einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Sowas sehen die Haftpflichtversicherungen gerne. Das liegt vor allem daran, dass solch ein Kostenvoranschlag nur Probleme in sich birgt und Sie rechtlich regelmäßig schlechter dastehen. >>Hier erfahren Sie konkret warum.<<

Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt

Ohne Anwalt haben Sie schlechte Karten, nein, sehr schlechte Karten. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Haftpflichtversicherungen aktuell alles versuchen, um die Schadenersatzansprüche des Unfallgeschädigten zu kürzen. Es wird auch oft mit sehr fragwürdigen Methoden gearbeitet. Kürzungen von Sachverständigenkosten und Reparaturkosten sind leider an der Tagesordnung. Manchmal wird sogar versucht, den Unfallgeschädigten im Rahmen einer ominösen Nachbesichtigung an der Nase herumzuführen. Dass Versicherungen gerne pokern, um den Unfallgeschädigten an der Nase herumzuführen, kann man auch hier nachlesen. Auch vor Gericht wird es nicht einfacher. Auch dort wird mit allen Mitteln gekämpft. >>Dazu kann man hier mehr lesen<<.

Es ist auch schon vorgekommen, dass die gegnerische Versicherung erst nicht bezahlt, anschließend bei Gericht sogar die Verteidigung anzeigt und plötzlich nach vier Tagen doch noch alles, inklusive Zinsen, bezahlt. Hier ein Beispiel. Auch dieses Beispiel zeigt, dass die Unfallregulierung kaum noch absurder sein kann. Erst kürzt die VHV und zahlt nichts mehr aus. Dann lässt sie sich verklagen und zeigt am 14.02.2020 die Verteidigung an, um am 19.02.2020 alles plötzlich zu akzeptieren und sogar Zinsen zu bezahlen. Es ging immerhin um fast 1.700,00 Euro.

Wir könnten noch unzählige Beispiele aufzählen. Die Wahrheit ist, das Unfallregulierung nichts mit “Fairness” zu tun hat. Fragen Sie mal einen Sachverständigen oder Mitarbeiter einer Werkstatt. Die können Ihnen leider Lieder davon singen. Vermeiden Sie diese Fehler!

Fahren Sie vorsichtig und bleiben Sie gesund.