Kostenvoranschlag nach einem Unfall –

warum Sie die Finger davon lassen sollten!

 

Nach einem Unfall hört man oft den folgenden oder ähnlichen Satz: “Lassen Sie bitte einen Kostenvoranschlag erstellen und senden Sie uns diesen anschließend zu. Nach Erhalt und Prüfung werden wir Ihnen eine Freigabe erteilen.”. Das ist ein beliebter Satz eines professionell geschulten Mitarbeiters einer Haftpflichtversicherung.

Viele Unfallgeschädigte begehen nach einem unverschuldeten Unfall den fatalen Fehler, bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung anzurufen. Grund dafür ist, dass es auf dem sog. Unfall-Zettel so suggeriert wird. Außerdem haben viele Unfallgeschädigte nicht verstanden, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung rechtlich “der GEGNER” ist und nur ihre eigenen (finanziellen) Interessen vertritt. >Dazu kann man hier mehr nachlesen<.

Warum fordert die gegnerische Haftpflichtversicherung “nur” einen Kostenvoranschlag an?

Wie bereits erwähnt, verfolgt die gegnerische Haftpflichtversicherung nur ihre eigenen (finanziellen) Interessen. Die Versicherung ist daher daran interessiert, den Schaden (den ihr Versicherungsnehmer verursacht hat) so gering wie möglich zu halten. Um diese finanziellen Interessen bestmöglichst durchzusetzen, werden oft auch fragwürdige Methoden angewendet. >Darüber hatten wir unter anderem hier berichtet<.

Was spricht gegen einen Kostenvoranschlag nach einem Unfall?

  1. Wenn man einen Kostenvoranschlag in Auftrag gibt, wird man nicht über seine Rechte und Pflichten belehrt, da man durch den Kostenvoranschlag an einem Anwalt “vorbeigelotst” wird.
  2. Oftmals wird in einem Kostenvoranschlag nicht der vollständige Schaden berücksichtigt. Eine Werkstatt kalkuliert “nur”, welche Kosten durch ihre Reparatur entstehen würden. Im Kostenvoranschlag geht es “nur” um die finanziellen Interessen der Werkstatt. Vergleiche zeigen immer wieder, dass ein Kfz-Sachverständiger -durch seine Qualifikation- mehr Schäden entdeckt und in seinem Gutachten entsprechend berücksichtigen kann, als eine Werkstatt.
  3. In einem Kostenvoranschlag wird kein merkantiler Minderwert berücksichtigt. Dem Unfallgeschädigten entgeht also in der Regel viel Geld. Dabei kann es sich in einigen Fällen sogar um mehrere tausend Euro handeln. Diese Schadensposition wird in einem Kostenvoranschlag nicht erwähnt.
  4. In einem Kostenvoranschlag wird die Verkehrssicherheit (aufgrund des Unfallschadens) nicht beurteilt. Von dieser Feststellung hängt aber ab, ob dem Unfallgeschädigten weitere Ansprüche zustehen, wie zum Beispiel Nutzungsausfall oder ein Mietwagen usw. Auch diese Schadenspositionen werden durch einen Kostenvoranschlag nicht gesichert.
  5. Wenn man weiß, ob das Fahrzeug noch verkehrssicher ist oder nicht, kann man am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dadurch vermeidet man ein drohendes Bußgeld. Schließlich vermeidet man ein Unfallrisiko.
  6. Ein Kostenvoranschlag “schützt” den Unfallgeschädigten rechtlich nicht. Wenn man jedoch einen Kfz-Sachverständigen beauftragt, dann entfaltet das Unfallgutachten rechtlich einen gewissen Schutz für den Unfallgeschädigten, weil die Gerichte davon ausgehen, dass man sich als Laie auf das Unfallgutachten verlassen darf. Eventuelle Fehler des Kfz-Sachverständigen gehen in der Regel zu Lasten der gegnerischen Haftpflichtversicherung, so dass man durch die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen doppelt abgesichert ist.
  7. Ein Kostenvoranschlag hilft dem Unfallgeschädigten nach der Reparatur und anschließenden Problemen mit der Versicherung grundsätzlich nicht weiter. Wenn die Schäden (weg-)repariert wurden, hat der Unfallgeschädigte keine Beweismittel mehr in der Hand. Das geht zu Lasten des Unfallgeschädigten, da er den Schaden und die Kausalität im Prozess beweisen muss.
  8. Ein Kostenvoranschlag enthält keine Angaben zu Vorschäden. Im Gegensatz dazu muss der Sachverständige Vorschäden im Gutachten aufnehmen und ggf. abgrenzen. Das erfolgt in einem Kostenvoranschlag nicht. Dadurch steigt das Risiko, dass der Geschädigte kein Geld bekommt. Dies gilt auch für zukünftigen Fälle, da es keine vernünftige und verlässliche Dokumentation dazu gibt. Ein Gutachten schützt den Geschädigten und genießt einen anderen Stellenwert. Dazu können Sie hier auch einen Artikel lesen: http://unfall-lexikon.de/vorschaden/

Fazit

Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, sollte man sofort einen Rechtsanwalt (am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht) und einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl beauftragen. Ein Kostenvoranschlag hilft dem Unfallgeschädigten in der Regel nicht weiter.

Wenn noch weiterhin Unklarheiten bestehen, sollte man sich das folgende Video ansehen.