Kündigungsschutz Elternzeit

Wichtige Regelungen und Rechte

Kostenfreie Ersteinschätzung

Das wichtigste im Überblick

  • Kündigungsschutz in der Elternzeit bietet Sicherheit und ermöglicht die Rückkehr in den Beruf nach Ablauf der Elternzeit.
  • Der Schutz greift frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit ab dem Zeitpunkt, an dem die Elternzeit verlangt wird und erstreckt sich über die gesamte Dauer der Elternzeit.
  • Es gibt bestimmte Ausnahmen und Situationen, in denen der Kündigungsschutz nicht gilt.

Kündigungsschutz in der Elternzeit

Elternzeit ist eine besondere Phase im Leben junger Eltern, die sowohl berufliche als auch private Herausforderungen mit sich bringt. Während dieser Zeit genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz. Es ist wichtig, die Rechte im Zusammenhang mit der Elternzeit, insbesondere den Kündigungsschutz, zu verstehen und zu wissen, wann und wie diese angewendet werden können.

Der Kündigungsschutz während der Elternzeit soll den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Sicherheit bieten, nach Ablauf der Elternzeit wieder in ihren Beruf zurückkehren zu können. Dieser Schutz greift in der Regel ab dem Zeitpunkt, an dem die Elternzeit verlangt wird und erstreckt sich über die gesamte Dauer der Elternzeit. Es gibt jedoch auch gewisse Ausnahmen und Situationen, in denen der Kündigungsschutz nicht gilt.

Was ist Kündigungsschutz während der Elternzeit

Der Kündigungsschutz während der Elternzeit basiert auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und hat zum Hauptziel, Arbeitnehmer während ihrer Elternzeit vor Kündigungen zu schützen. Wir möchten Ihnen einen Überblick über diese Regelungen und die Ausnahmen geben, die für werdende Eltern wichtig sind.

Der besondere Kündigungsschutz setzt ein, sobald Arbeitnehmer Elternzeit beantragen, und gilt entsprechend § 18 Abs. 1 BEEG. Frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Während der Elternzeit sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich vor Kündigungen geschützt. Jedoch gibt es einige Ausnahmen, bei denen eine Kündigung trotz Elternzeit möglich ist. Ein solcher Fall liegt vor, wenn eine behördliche Zulassung für die Kündigung erteilt wurde. Ohne diese behördliche Zulassung ist eine Kündigung gemäß § 134 BGB (Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot) nichtig.

Um diesen Kündigungsschutz zu gewährleisten, ist es wichtig, die Elternzeit fristgerecht anzumelden. Für Väter empfiehlt es sich, die Elternzeit innerhalb der achtwöchigen Frist zu beantragen.

Wer hat Anspruch auf Kündigungsschutz während der Elternzeit

Um Anspruch auf Kündigungsschutz während der Elternzeit zu haben, müssen bestimmte Kriterien und Bedingungen erfüllt sein. Der Kündigungsschutz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) befinden. Dies umfasst sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte.

Der besondere Kündigungsschutz während der Elternzeit gilt universell und unabhängig von der Art und Größe des Unternehmens. Dies bedeutet, dass der Kündigungsschutz während der Elternzeit sowohl für Arbeitnehmer in kleinen Handwerksbetrieben als auch für Angestellte in großen Industrieunternehmen oder im öffentlichen Dienst gilt.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Kündigungsschutz nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für Teilzeitkräfte und Heimarbeiter gilt. Darüber hinaus umfasst der Kündigungsschutz ebenfalls diejenigen Arbeitnehmer, die zu Berufsbildungszwecken im Unternehmen tätig sind.

Kurz gesagt, unabhängig von der Größe und Art des Unternehmens gilt der Kündigungsschutz während der Elternzeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gemäß dem BEEG Elternzeit beanspruchen und die oben genannten Kriterien erfüllen.

Ausnahmen vom Kündigungsschutz

Während der Elternzeit genießen Arbeitnehmer grundsätzlich einen besonderen Kündigungsschutz. Dennoch gibt es Situationen, in denen eine Kündigung während der Elternzeit zulässig sein kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die zuständige Landesarbeitsbehörde die Kündigung ausnahmsweise zulässt (§ 18 Abs. 2 BEEG).

Mögliche Gründe für eine solche ausnahmsweise Zulässigkeit können sein: Betriebsbedingte Kündigungen aufgrund von dringenden betrieblichen Erfordernissen oder außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund, beispielsweise bei unentschuldigtem Fehlen oder schwerem Fehlverhalten des Arbeitnehmers.

Die rechtlichen Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für den Kündigungsschutz während der Elternzeit findet sich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Gemäß § 18 Abs. 1 BEEG besteht ein besonderer Kündigungsschutz ab dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitnehmer die Elternzeit verlangt, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Eine Kündigung des Arbeitgebers während der Elternzeit ist nur dann wirksam, wenn die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde die Kündigung für zulässig erklärt hat (§ 18 Abs. 2 BEEG). Das zuständige Amt prüft dabei die vom Arbeitgeber vorgebrachten Gründe und entscheidet, ob diese ausreichend und stichhaltig sind. Wird die Kündigung für zulässig erklärt, erhält der Arbeitnehmer eine schriftliche Zustimmung der Behörde. Ohne diese Zustimmung ist jede Kündigung während der Elternzeit unwirksam.

Was tun, wenn Sie während der Elternzeit gekündigt werden

Wenn Sie während der Elternzeit eine Kündigung erhalten, ist es wichtig, schnell zu handeln. Zunächst sollten Sie die Kündigung sorgfältig prüfen, um mögliche Fehler in der Kündigung oder im Kündigungsschreiben zu identifizieren. Danach ist es ratsam, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

Zudem sollten Sie sich über Ihre Rechte im Rahmen des Kündigungsschutzes während der Elternzeit im Klaren sein. Laut § 18 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) haben Arbeitnehmer, die Elternzeit beantragen, einen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann Ihnen also während der Elternzeit nur in Ausnahmefällen und mit einem wichtigen Grund kündigen.

Die Wichtigkeit, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen

Einer der wichtigsten Schritte, wenn Ihnen während der Elternzeit gekündigt wird, ist rechtzeitig juristische Unterstützung zu suchen. Am besten wenden Sie sich an eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei, wie etwa die Kanzlei Schleyer. Wir verfügen über das nötige Fachwissen, um Ihren Fall zu prüfen und Sie bestmöglich zu vertreten. Durch zeitnahes Einholen von professionellem Rat erhöhen Sie Ihre Chancen, gegen die Kündigung erfolgreich vorzugehen und Ihren Arbeitsplatz zu sichern.

Es ist wichtig, frühzeitig aktiv zu werden und sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten im Rahmen des Kündigungsschutzes während der Elternzeit zu informieren. Wir bei der Kanzlei Schleyer unterstützen Sie gerne und helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen für Ihren individuellen Fall zu treffen. Durch rechtliche Beratung und Vertretung stellen wir sicher, dass Ihr Kündigungsschutz während der Elternzeit gewahrt bleibt und Sie sich auf die Betreuung und Erziehung Ihres Kindes konzentrieren können.

Wie die Kanzlei Schleyer helfen kann

Wir bieten umfassende juristische Unterstützung für Personen, die sich mit Kündigungsschutz während der Elternzeit auseinandersetzen. In erster Linie setzen wir uns dafür ein, die Rechte unserer Mandanten während dieser wichtigen Lebensphase zu schützen.

Erfahrene Rechtsanwälte im Arbeitsrecht unterstützen unsere Mandanten in verschiedenen Aspekten rund um das Thema Kündigungsschutz während der Elternzeit. Unser Team kann beispielsweise helfen, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht einzureichen, wenn der Arbeitgeber eine unrechtmäßige Kündigung ausgesprochen hat. Bei Bedarf übernehmen wir auch die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ohne Zusatzkosten.

Wir sind uns bewusst, dass der Schutz vor Kündigung während der Elternzeit ein sensibles Thema ist. Daher bieten wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung durch erfahrene Rechtsanwälte im Arbeitsrecht, um Ihre individuelle Situation zu bewerten und mögliche Handlungsschritte zu besprechen.

Unser Ziel ist es, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um diese erste kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um den Kündigungsschutz während Ihrer Elternzeit zu gewährleisten und Ihnen den nötigen rechtlichen Beistand zu bieten.

Tipps für Eltern, um ihre Rechte zu schützen

Um Ihre Rechte während der Elternzeit zu schützen, ist es entscheidend, gut informiert zu sein. Wir empfehlen, dass Sie sich über die gesetzlichen Regelungen und Ihren besonderen Kündigungsschutz, im Rahmen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), informieren. Dieser Schutz beginnt in der Regel acht Wochen vor Beginn der Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes und 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes.

Es ist wichtig zu wissen, dass Ihr Arbeitgeber während dieser Zeit in den meisten Fällen nicht berechtigt ist, Ihnen zu kündigen. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber trotzdem kündigen kann, z.B. bei dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Daher ist es ratsam, sich über die individuellen Rechte und Pflichten in Ihrer Situation zu informieren.

Um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Rechte während und nach der Elternzeit respektiert, empfehlen wir Ihnen, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Kommunikation: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig und schriftlich über Ihre Elternzeitpläne, um Missverständnisse zu vermeiden. Nicht jedoch früher als acht Wochen vor Beginn der Elternzeit.
  2. Dokumentation: Bewahren Sie alle wichtigen Dokumente, wie Elternzeit-Anträge, Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und eventuelle Kündigungsschreiben sorgfältig auf.
  3. Fristen einhalten: Beachten Sie die Fristen für das Verlangen der Elternzeit sowie für eine mögliche Klage gegen eine Kündigung. Eine Kündigungsschutzklage kann  in der Regel nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden.
  4. Rechtliche Beratung: Wenn Sie Zweifel oder Probleme bezüglich Ihrer Elternzeit und Kündigungsschutz haben, wenden Sie sich an eine Kanzlei wie unsere, die auf diesem Gebiet spezialisiert ist und Ihnen bei Bedarf rechtliche Unterstützung bieten kann.

Indem Sie diese Maßnahmen ergreifen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Kündigungsschutz während und nach der Elternzeit gewahrt bleibt und Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer bestmöglich schützen.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange besteht der Kündigungsschutz in der Elternzeit?

Der Kündigungsschutz besteht frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit und gilt für den gesamten Zeitraum der Elternzeit. 

Ist eine betriebsbedingte Kündigung während der Elternzeit möglich?

Eine betriebsbedingte Kündigung während der Elternzeit ist nur unter bestimmten Ausnahmefällen möglich. Dafür muss die Zulässigkeit der Kündigung durch Behörden beantragt und genehmigt werden. Ansonsten ist eine Kündigung unwirksam (§ 18 BEEG).

Gilt der Kündigungsschutz auch für Väter in der Elternzeit?

Ja, der Kündigungsschutz gilt sowohl für Mütter als auch für Väter, die Elternzeit nehmen. Beide Elternteile werden durch den Kündigungsschutz vor Kündigungen durch den Arbeitgeber weitgehend geschützt.

Kann ein unbefristeter Vertrag nach der Elternzeit gekündigt werden?

Ein unbefristeter Vertrag kann grundsätzlich auch nach der Elternzeit gekündigt werden. Hierbei gelten die allgemeinen Kündigungsvoraussetzungen und -fristen, die im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt sind.

Ist ein Aufhebungsvertrag während der Elternzeit zulässig?

Ein Aufhebungsvertrag während der Elternzeit ist grundsätzlich zulässig. Hierbei wird einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Beide Parteien sollten dabei auf die Einhaltung von Fristen und eventuelle Folgen bei Sozialleistungen achten.

Das sagen unsere Mandanten

El Samow
vor einer Woche

Anastasia A.
vor einer Woche

Ich habe Herrn Schleyer auf Empfehlung meines Bruders kontaktiert (Verkehrsrecht). Nachdem ich mein Anliegen schriftlich eingereicht habe, hat er sich innerhalb weniger Stunden bei mir zurückgemeldet und mich ausführlich beraten. Nach Mandatserteilung war die Angelegenheit innerhalb kurzer Zeit zu meinen Gunsten erledigt. Die gesamte Kommunikation verlief via Telefon und E-Mails, da ich aus NRW komme. Ich habe mich wirklich sehr gut beraten gefühlt, die Kommunikation war einwandfrei und Rückmeldungen erfolgten immer zeitnah. Ich kann Herrn Schleyer nur empfehlen und auch wenn ich natürlich hoffe, dass ich nicht so schnell noch einmal einen Anwalt brauchen werde, wende ich mich zukünftig gerne wieder an ihn.

Nurdan Karadayi
vor 2 Wochen

Ich möchte gerne meine auftichtige und herzliche Empfehlung für Herrn Sieland aussprechen, der meinen Fall im Arbeitsrecht mit großem Erfolg vertreten hat. Dank seiner hingebungsvollen Arbeit wurde das bestmögliche Ergebnis für mich erzielt. Beeindruckend war nicht nur, dass Herr Sieland über umfangreiches Fachwissen im Arbeitsrecht verfügt, sondern auch die Fähigkeit besitzt, komplexe juristische Sachverhalten verständlich zu erklären. Von Anfang an war seine Herangehensweise strategisch aufgebaut, was letztendlich zum Erfolg führte. Ich bin Herrn Sieland und der Kanzlei Schleyer sehr dankbar für ihre Professionalität und Unterstützung.

Semir Dzudzevic
vor 3 Wochen

Als erstes möchte ich mich herzlichst bei Herr Schleyer und seinem Team bedanken. Die Kanzlei hat hervorragende Arbeit geleistet und mir bei einem früheren Fall sehr weiter geholfen. Zu dieser Zeit kannte ich Herr Schleyer noch nicht und hatte bei dem Fall einen anderen Anwalt beauftragt. Nach 2 Jahren war der Verkehrsunfall immer noch nicht abgeschlossen und die geg. Versicherung hatte auch nur 30% vom Schaden der an meinem Auto entstanden ist bezahlt. Durch Empfehlung eines Verwandten nahm ich mit der Kanzlei Schleyer Kontakt auf. Nach ca. 2 Monaten hat die Kanzlei Schleyer das geschafft, was der andere Anwalt zuvor in 2 Jahren nicht geschafft hat, die geg. Versicherung hat die restlichen 70% bezahlt und das ohne vor Gericht zu ziehen. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar und habe die Kanzlei meines Vertrauen gefunden. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Semir Dzudzevic

man schü
vor einem Monat

Absolut zu Empfehlen.Danke!!

Paweł Nawłoka
vor einem Monat

Carsten Culemann
vor 2 Monaten

Alexander Schütze
vor 2 Monaten

G E
vor 3 Monaten

Außerordentliche Leistung 👍

Habe damit nicht gerechnet-vielen Dank.Bin sehr zu Frieden GrußRichard v.Weschpfennig

Dennis Narloch
vor 8 Monaten

September 2022 Ich bin regelrecht sprachlos und vor allem glücklich. Ich kann die Kanzlei rund um Herrn Schleyer und vor allem Herrn Sieland nur empfehlen. Im Arbeitsrecht haben Sie alles gegeben und das Beste rausgeholt, dabei haben Sie sich immer viel Zeit genommen und alles ganz genau erklärt. Wer eine zuverlässige, professionelle Kanzlei sucht zur Unterstützung und zur Wahrung der eigenen Rechte ist hier genau RICHTIG.

Kat K
vor einem Jahr

Ich bin schwer beeindruckt von dieser Kanzlei, die mir von einer Mitarbeiterin der Kfz-Innung in Berlin empfohlen wurde, weil ich Probleme mit einem Autohaus hatte, welches nicht gerade seriös arbeitet. Herr Schleyer ist ein super freundlicher, zuvorkommender Anwalt, der sich schon nach sehr kurzer Zeit komplett in meinem Fall eingearbeitet hat und absolut nicht wie andere Anwälte ist, für die man nur eine Nummer im Terminkalender ist. Er war immer gut gelaunt, verständnisvoll und hatte schnell die richtigen Antworten parat. Die Antworten per E-Mail sind leicht verständlich und schnell auf den Punkt gebracht, ohne viel Gerede. Ich kann ihn und seine Kanzlei zu 100% empfehlen und würde immer wieder hier her kommen und um Rat bitten, sollte es mal wieder brenzlig werden. Die sehr freundliche und schnell behilfliche Sekretärin darf in der Bewertung natürlich auch nicht fehlen. Danke für Alles!

Tim Ebert
vor 10 Monaten

Die Kanzlei Schleyer gehört meiner Meinung nach zu den Kompetentesten in Berlin. In meinem Falle Vertragsrecht. Die Beratung und Betreuung vom Team und Chef persönlich sind absolute Klasse. Nochmals vielen Dank für Ihre Dienste.

Irfan Günay
vor 4 Monaten

Wir wollten uns nochmals bei der Anwaltskanzlei Schleyer und Kollegen bedanken.Wir wurden in einem Fall sehr gut beraten,vor allem beim Arbeitsrecht (Tino Sieland )sehr gut aufgeklärt.Deshalb die 5 Sterne.Vielen lieben Dank.

Esra Yurtseven
vor einem Jahr

Habe Herrn RA Schleyer zu einer Strafsache aufgesucht. Hat auch gleich die Akte angelegt und mich ausführlich beraten. Habe auch sofort Rückmeldung zu meinen Fragen erhalten, ohne langes warten!! Fand die Beratung und Betreuung sehr gut und zum Schluss wurde die Strafsache von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Super Job. Danke

Fabian K
vor 4 Monaten

Gute Beratung, Wissensvermittlung und Vertretungen. Vielen Dank dafür 🙂 EDIT 12.01.2018 Haben mich super Vertreten in meinem Schadensfall gegenüber der Versicherung. Kommunikation klappe reibungslos einfach per Mail bzw. Telefon!!! Nach wie vor sehr zu empfehlen! Danke Dafür =) Edit 30.01.2023 In nun 5 Jahren mehrmals beraten bzw. mich als Kläger bei einem Amtsgericht vertreten. Was soll ich sagen? Jedes Mal mit positiven Verlauf und ohne jegliche Form von Komplikation. Herr Siner, Herr Wieland und Herr Schleyer: vielen Dank für all Ihre Expertisen und die Art der Durchsetzung / Beratung in all meinen Angelegenheiten!

Paul
vor 5 Monaten

Einfach Top! Mein Anliegen wurde schnell bearbeitet noch am selben Tag eine Einschätzung vom Anwalt erhalten und alles war erledigt 👍🏻

Edin Dzudzevic
vor 3 Monaten

ein sehr freundliches und qualifiziertes Team, hab nur positive und gute erfahrung gemacht und hoffe das ihr noch viele Jahre an meiner Seite bleibt

Lisa Unkelbach
vor einem Jahr

Wir sind durch einen Gutachter auf Herr Schleyer gestoßen. Er ist sehr freundlich und kompetent, auch die Damen am Telefon waren immer freundlich. Schnelle Antwort- und Rückmeldezeit. Wir waren sehr zufrieden. Klare Empfehlung!!!

Cemil Ariduru
vor 2 Jahren

Positiv: Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität, Reaktionsschnelligkeit bei AnfragenDie Kanzlei Schleyer hat mich jetzt das dritte mal erfolgreich vertreten, die Fälle wurden eingestellt. Ich bin absolut zufrieden. Alle Fragen bekam ich umfassend und freundlich beantwortet. Sehr nettes und professionelles Team. Mit gutem Gewissen kann ich die Kanzlei weiterempfehlen.

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