Fristlose Kündigung ohne Abmahnung

Rechtslage und Voraussetzungen

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Das wichtigste im Überblick

  • Oft ist eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung nicht wirksam, außer in schwerwiegenden Ausnahmefällen
  • Die rechtlichen Grundlagen von fristlosen Kündigungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt
  • Betroffene Arbeitnehmer sollten rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, um ihre Optionen zu prüfen und gegebenenfalls gegen die Kündigung vorzugehen

Die fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung ist ein komplexes Thema im Arbeitsrecht, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. In vielen Fällen ist eine solche Kündigung nicht wirksam, da regelmäßig eine oder mehrere vorherige Abmahnungen erforderlich sind. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung aus rechtlichen Gründen zulässig ist.

In diesem Artikel werden wir die rechtlichen Grundlagen einer fristlosen Kündigung ohne Abmahnung erläutern und mögliche Gründe für diese Art der Kündigung aufzeigen. Darüber hinaus werden die rechtlichen Schritte und Optionen für betroffene Arbeitnehmer vorgestellt, um Ihnen bei der Bewältigung dieser schwierigen Situation zu helfen.

Was ist eine fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung bezeichnet die sofortige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Dies kommt in der Regel bei negativen oder strafbaren Handlungen eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin zur Anwendung. Dazu zählen beispielsweise Betrug, Diebstahl oder grobes Fehlverhalten am Arbeitsplatz.

In bestimmten Fällen kann eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen. Dies trifft zu, wenn der Arbeitgeber aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Dabei gilt es zu beachten, dass die fristlose Kündigung keine Sanktion für das Verhalten in der Vergangenheit darstellt, sondern darauf abzielt, das Risiko künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, wie beispielsweise Gewalt am Arbeitsplatz, kann eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung gerechtfertigt sein.

Zu beachten ist, dass bei der fristlosen Kündigung ohne Abmahnung die genannten Gründe im Einzelfall geprüft werden müssen. Die Schwere der Verstöße und die Zumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber entscheiden darüber, ob eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich ist. In solchen Situationen ist es wichtig, sich an eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei wie unsere zu wenden, die Fachkenntnisse auf diesem Gebiet hat und die betroffenen Personen rechtlich beraten kann.

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland regelt das Arbeitsrecht, unter welchen Bedingungen eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich ist. Die zentralen gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich im § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • Eine fristlose Kündigung ist nur aus einem wichtigen Grund zulässig.
  • Eine Abmahnung ist im Normalfall erforderlich, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Einige Beispiele für schwerwiegende Pflichtverletzungen oder Rechtsverletzungen bei der Arbeit, die eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigen können, sind:

  • Diebstahl am Arbeitsplatz
  • Sabotage der Arbeitsvorgänge
  • Arbeitszeitbetrug
  • Tätlichkeiten gegenüber Kollegen
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Erläuterung der Voraussetzungen

Grundsätzlich muss vor dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erfolgen, um den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ihm die Möglichkeit zur Besserung zu geben. In einigen Fällen kann jedoch auch eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung wirksam sein, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Kündigung verhältnismäßig ist.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers so schwerwiegend ist, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber unzumutbar ist. Dabei spielt auch die Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Rolle. Nur wenn diese zu dem Ergebnis kommt, dass keine andere zumutbare Möglichkeit als eine sofortige Kündigung besteht, ist eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtens.

Zudem kann der Arbeitgeber nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündigen, nachdem er von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.

Wir von Kanzlei Schleyer helfen Ihnen gerne dabei, Ihre rechtliche Situation bei einer fristlosen Kündigung ohne Abmahnung zu klären und Sie zu Ihrer spezifischen Situation zu beraten.

Rechtliche Schritte und Optionen für Betroffene

Wenn Sie und ohne Abmahnung und fristlos gekündigt wurden, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Schritte zur Verfügung. Zunächst ist es wichtig, die formellen Voraussetzungen der Kündigung zu prüfen und die angegebenen Gründe zu bewerten. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Dabei sollten Sie sich von einem Anwalt wie uns unterstützen lassen, der eine professionelle Bewertung der Situation vornehmen kann.

Es ist wichtig, bei einer fristlosen Kündigung ohne Abmahnung schnell und richtig zu handeln. Achten Sie auf die Fristen für eine Kündigungsschutzklage, die in der Regel drei Wochen ab Zugang der Kündigung beträgt. In dieser Zeit sollten Sie sich juristischen Rat einholen, um Ihre Möglichkeiten auszuloten und zu entscheiden, ob eine Klage sinnvoll ist.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte im Falle einer fristlosen Kündigung ohne Abmahnung zu schützen. Gemeinsam werden wir die Voraussetzungen und Gründe für die Kündigung prüfen, eine passende Strategie entwickeln und geeignete rechtliche Schritte einleiten. Unsere Expertise und Erfahrung im Arbeitsrecht ermöglicht es uns, Ihnen in dieser schwierigen Situation kompetent und klar zur Seite zu stehen.

Wie die Kanzlei Schleyer Sie unterstützen kann

Wir bei der Rechtsanwaltskanzlei Schleyer sind ein Team von erfahrenen Rechtsanwälten, die sich auf Arbeitsrecht und insbesondere das Thema der fristlosen Kündigung ohne Abmahnung spezialisiert haben. Wir stehen Ihnen mit fundiertem Wissen und langjähriger Erfahrung zur Seite und helfen Ihnen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten in dieser schwierigen Situation zu verstehen und durchzusetzen.

Unsere Dienstleistungen im Bereich der fristlosen Kündigung ohne Abmahnung umfassen:

  • Beratung: Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf eine fristlose Kündigung und erläutern Ihnen die Anforderungen gemäß § 626 Abs. 1 BGB.
  • Prüfung der Kündigung: Wir analysieren die Umstände und Gründe der von Ihnen erhaltenen fristlosen Kündigung, um festzustellen, ob diese rechtlich zulässig ist.
  • Kündigungsschutzklage: Sollte die fristlose Kündigung ohne Abmahnung nicht gerechtfertigt sein, unterstützen wir Sie bei der Einreichung einer Kündigungsschutzklage innerhalb der dreiwöchigen Frist, die ab Erhalt der Kündigung beginnt.
  • Verhandlung mit Arbeitgeber: Wir vertreten Ihre Interessen in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber und streben eine schnelle einvernehmliche Lösung an, um mögliche negative Auswirkungen auf Ihre berufliche Laufbahn zu minimieren.
  • Allgemeine arbeitsrechtliche Beratung: Wir bieten Ihnen eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung in allen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis stehen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

Wir sind bestrebt, Ihnen im Bereich der fristlosen Kündigung ohne Abmahnung bestmögliche Unterstützung zu bieten. Wenn Sie eine zuverlässige und kompetente rechtliche Vertretung suchen, nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine fristlose Kündigung in der Probezeit ohne Abmahnung möglich?

Ja, eine fristlose Kündigung in der Probezeit ohne Abmahnung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In solchen Fällen muss die Fortsetzung des Arbeitsvertrages für die betroffene Partei unzumutbar sein.

Unter welchen Umständen ist eine personenbedingte Kündigung ohne Abmahnung zulässig?

Eine personenbedingte Kündigung ohne Abmahnung ist dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Fähigkeiten oder persönlichen Eigenschaften nicht mehr in der Lage ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Störung dauerhaft besteht und eine Besserung nicht zu erwarten ist.

Kann eine fristlose Kündigung unwirksam sein?

Ja, eine fristlose Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie nicht unter den gesetzlich vorgesehenen Umständen erfolgt ist oder wenn wichtige Gründe für die Kündigung fehlen. In solchen Fällen können Arbeitnehmer gegen die fristlose Kündigung vorgehen.

Das sagen unsere Mandanten

El Samow
vor einer Woche

Anastasia A.
vor einer Woche

Ich habe Herrn Schleyer auf Empfehlung meines Bruders kontaktiert (Verkehrsrecht). Nachdem ich mein Anliegen schriftlich eingereicht habe, hat er sich innerhalb weniger Stunden bei mir zurückgemeldet und mich ausführlich beraten. Nach Mandatserteilung war die Angelegenheit innerhalb kurzer Zeit zu meinen Gunsten erledigt. Die gesamte Kommunikation verlief via Telefon und E-Mails, da ich aus NRW komme. Ich habe mich wirklich sehr gut beraten gefühlt, die Kommunikation war einwandfrei und Rückmeldungen erfolgten immer zeitnah. Ich kann Herrn Schleyer nur empfehlen und auch wenn ich natürlich hoffe, dass ich nicht so schnell noch einmal einen Anwalt brauchen werde, wende ich mich zukünftig gerne wieder an ihn.

Nurdan Karadayi
vor 2 Wochen

Ich möchte gerne meine auftichtige und herzliche Empfehlung für Herrn Sieland aussprechen, der meinen Fall im Arbeitsrecht mit großem Erfolg vertreten hat. Dank seiner hingebungsvollen Arbeit wurde das bestmögliche Ergebnis für mich erzielt. Beeindruckend war nicht nur, dass Herr Sieland über umfangreiches Fachwissen im Arbeitsrecht verfügt, sondern auch die Fähigkeit besitzt, komplexe juristische Sachverhalten verständlich zu erklären. Von Anfang an war seine Herangehensweise strategisch aufgebaut, was letztendlich zum Erfolg führte. Ich bin Herrn Sieland und der Kanzlei Schleyer sehr dankbar für ihre Professionalität und Unterstützung.

Semir Dzudzevic
vor 3 Wochen

Als erstes möchte ich mich herzlichst bei Herr Schleyer und seinem Team bedanken. Die Kanzlei hat hervorragende Arbeit geleistet und mir bei einem früheren Fall sehr weiter geholfen. Zu dieser Zeit kannte ich Herr Schleyer noch nicht und hatte bei dem Fall einen anderen Anwalt beauftragt. Nach 2 Jahren war der Verkehrsunfall immer noch nicht abgeschlossen und die geg. Versicherung hatte auch nur 30% vom Schaden der an meinem Auto entstanden ist bezahlt. Durch Empfehlung eines Verwandten nahm ich mit der Kanzlei Schleyer Kontakt auf. Nach ca. 2 Monaten hat die Kanzlei Schleyer das geschafft, was der andere Anwalt zuvor in 2 Jahren nicht geschafft hat, die geg. Versicherung hat die restlichen 70% bezahlt und das ohne vor Gericht zu ziehen. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar und habe die Kanzlei meines Vertrauen gefunden. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Semir Dzudzevic

man schü
vor einem Monat

Absolut zu Empfehlen.Danke!!

Paweł Nawłoka
vor einem Monat

Carsten Culemann
vor 2 Monaten

Alexander Schütze
vor 2 Monaten

G E
vor 3 Monaten

Außerordentliche Leistung 👍

Habe damit nicht gerechnet-vielen Dank.Bin sehr zu Frieden GrußRichard v.Weschpfennig

Dennis Narloch
vor 8 Monaten

September 2022 Ich bin regelrecht sprachlos und vor allem glücklich. Ich kann die Kanzlei rund um Herrn Schleyer und vor allem Herrn Sieland nur empfehlen. Im Arbeitsrecht haben Sie alles gegeben und das Beste rausgeholt, dabei haben Sie sich immer viel Zeit genommen und alles ganz genau erklärt. Wer eine zuverlässige, professionelle Kanzlei sucht zur Unterstützung und zur Wahrung der eigenen Rechte ist hier genau RICHTIG.

Kat K
vor einem Jahr

Ich bin schwer beeindruckt von dieser Kanzlei, die mir von einer Mitarbeiterin der Kfz-Innung in Berlin empfohlen wurde, weil ich Probleme mit einem Autohaus hatte, welches nicht gerade seriös arbeitet. Herr Schleyer ist ein super freundlicher, zuvorkommender Anwalt, der sich schon nach sehr kurzer Zeit komplett in meinem Fall eingearbeitet hat und absolut nicht wie andere Anwälte ist, für die man nur eine Nummer im Terminkalender ist. Er war immer gut gelaunt, verständnisvoll und hatte schnell die richtigen Antworten parat. Die Antworten per E-Mail sind leicht verständlich und schnell auf den Punkt gebracht, ohne viel Gerede. Ich kann ihn und seine Kanzlei zu 100% empfehlen und würde immer wieder hier her kommen und um Rat bitten, sollte es mal wieder brenzlig werden. Die sehr freundliche und schnell behilfliche Sekretärin darf in der Bewertung natürlich auch nicht fehlen. Danke für Alles!

Tim Ebert
vor 10 Monaten

Die Kanzlei Schleyer gehört meiner Meinung nach zu den Kompetentesten in Berlin. In meinem Falle Vertragsrecht. Die Beratung und Betreuung vom Team und Chef persönlich sind absolute Klasse. Nochmals vielen Dank für Ihre Dienste.

Irfan Günay
vor 4 Monaten

Wir wollten uns nochmals bei der Anwaltskanzlei Schleyer und Kollegen bedanken.Wir wurden in einem Fall sehr gut beraten,vor allem beim Arbeitsrecht (Tino Sieland )sehr gut aufgeklärt.Deshalb die 5 Sterne.Vielen lieben Dank.

Esra Yurtseven
vor einem Jahr

Habe Herrn RA Schleyer zu einer Strafsache aufgesucht. Hat auch gleich die Akte angelegt und mich ausführlich beraten. Habe auch sofort Rückmeldung zu meinen Fragen erhalten, ohne langes warten!! Fand die Beratung und Betreuung sehr gut und zum Schluss wurde die Strafsache von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Super Job. Danke

Fabian K
vor 4 Monaten

Gute Beratung, Wissensvermittlung und Vertretungen. Vielen Dank dafür 🙂 EDIT 12.01.2018 Haben mich super Vertreten in meinem Schadensfall gegenüber der Versicherung. Kommunikation klappe reibungslos einfach per Mail bzw. Telefon!!! Nach wie vor sehr zu empfehlen! Danke Dafür =) Edit 30.01.2023 In nun 5 Jahren mehrmals beraten bzw. mich als Kläger bei einem Amtsgericht vertreten. Was soll ich sagen? Jedes Mal mit positiven Verlauf und ohne jegliche Form von Komplikation. Herr Siner, Herr Wieland und Herr Schleyer: vielen Dank für all Ihre Expertisen und die Art der Durchsetzung / Beratung in all meinen Angelegenheiten!

Paul
vor 5 Monaten

Einfach Top! Mein Anliegen wurde schnell bearbeitet noch am selben Tag eine Einschätzung vom Anwalt erhalten und alles war erledigt 👍🏻

Edin Dzudzevic
vor 3 Monaten

ein sehr freundliches und qualifiziertes Team, hab nur positive und gute erfahrung gemacht und hoffe das ihr noch viele Jahre an meiner Seite bleibt

Lisa Unkelbach
vor einem Jahr

Wir sind durch einen Gutachter auf Herr Schleyer gestoßen. Er ist sehr freundlich und kompetent, auch die Damen am Telefon waren immer freundlich. Schnelle Antwort- und Rückmeldezeit. Wir waren sehr zufrieden. Klare Empfehlung!!!

Cemil Ariduru
vor 2 Jahren

Positiv: Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität, Reaktionsschnelligkeit bei AnfragenDie Kanzlei Schleyer hat mich jetzt das dritte mal erfolgreich vertreten, die Fälle wurden eingestellt. Ich bin absolut zufrieden. Alle Fragen bekam ich umfassend und freundlich beantwortet. Sehr nettes und professionelles Team. Mit gutem Gewissen kann ich die Kanzlei weiterempfehlen.

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