Kündigungsschutz Arbeitnehmer

Wichtige Aspekte im Arbeitsrecht

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Das wichtigste im Überblick

  • Kündigungsschutz umfasst allgemeinen und besonderen Schutz, der Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen bewahrt
  • Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, und legt zulässige Kündigungsgründe fest
  • Kleinbetriebe sind nicht vom Kündigungsschutzgesetz betroffen.

Das Kündigungsschutzgesetz

Kündigungsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts, der Arbeitnehmer vor willkürlichen oder sozial ungerechtfertigten Kündigungen schützen soll. Dabei existieren sowohl der allgemeine Kündigungsschutz, der für die meisten Arbeitnehmer in Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Verhältnissen gilt, als auch der besondere Kündigungsschutz für besonders schutzbedürftige Arbeitnehmergruppen, wie Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder.

Das Kündigungsschutzgesetz kommt für Arbeitnehmer zur Anwendung, deren Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat. Innerhalb dieses Rahmens sind Kündigungen nur aus persönlichen, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen zulässig – Kündigungen, die keinen gesetzlich anerkannten Grund haben, sind sozial ungerechtfertigt und damit rechtswidrig. Allerdings gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht für Kleinbetriebe.

Grundlagen des Kündigungsschutzes

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen. Es stellt sicher, dass Arbeitgeber nur wirksam kündigen können, wenn sie sich an formale Vorschriften, zulässige Kündigungsgründe und gesetzliche Kündigungsfristen halten. Dabei geht es um den Schutz der Arbeitnehmerinteressen und um die Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei Kündigungen.

Vorraussetzungen

Um in den Genuss des allgemeinen Kündigungsschutzes zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Arbeitnehmer muss in einem Betrieb beschäftigt sein, der regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter hat.

  2. Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen.

Erfüllt ein Arbeitnehmer beide Voraussetzungen, kann er vom Kündigungsschutz nach dem KSchG profitieren. Dieser besondere Schutz bezieht sich allerdings nur auf ordentliche Kündigungen, d.h. Kündigungen, die unter Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen erfolgen.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Im deutschen Arbeitsrecht unterscheidet man zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung:

  • Ordentliche Kündigung: Hierbei handelt es sich um eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Dabei müssen zulässige Kündigungsgründe, wie beispielsweise betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe, vorliegen.

  • Außerordentliche Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung ist eine fristlose Kündigung, die vor allem bei schwerwiegenden Verstößen gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten oder in sonstigen dringenden Fällen zulässig ist. Der allgemeine Kündigungsschutz nach § 1 KSchG greift hier nicht.

Unabhängig von der Art der Kündigung ist es wichtig, rechtzeitig juristischen Beistand einzuholen, um die eigenen Interessen angemessen vertreten zu lassen. Wir stehen Ihnen gerne für Informationen und rechtliche Beratung zur Verfügung, wenn Sie Schutz vor unberechtigten Kündigungen benötigen.

Wichtige Aspekte des Kündigungsschutzes

Soziale Auswahlkriterien bei betriebsbedingten Kündigungen

Bei betriebsbedingten Kündigungen ist es wichtig, dass Arbeitgeber soziale Auswahlkriterien berücksichtigen. Diese Kriterien umfassen das Alter, die Betriebszugehörigkeit, die Unterhaltspflichten und mögliche Schwerbehinderung der Arbeitnehmer. So sollen Arbeitnehmer geschützt werden, für die eine Kündigung besonders schwerwiegende Folgen hätte. Dabei ist es wichtig, dass das Auswahlverfahren nachvollziehbar und fair ist.

Kündigungsgründe

Der Kündigungsschutz besagt, dass eine Kündigung nur aus bestimmten Gründen erfolgen darf. Dazu zählen personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Gründe. Personenbedingte Kündigungsgründe liegen beispielsweise vor, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die erforderliche fachliche Eignung nicht mehr hat. Verhaltensbedingte Kündigungsgründe können z.B. bei wiederholtem Fehlverhalten oder Pflichtverletzungen wie Unpünktlichkeit oder Schädigung des Arbeitgebers vorliegen. Betriebsbedingte Kündigungen sind möglich, wenn betriebliche Erfordernisse es notwendig machen, Arbeitsplätze abzubauen.

Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen

Einige Personengruppen genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Kündigungsschutz. Dazu gehören:

  • Schwerbehinderte: Der Kündigungsschutz besteht in einer besonderen Genehmigungspflicht durch das zuständige Integrationsamt.

  • Schwangere und Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz: Sie dürfen grundsätzlich nicht gekündigt werden, es sei denn, es liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor.

  • Eltern in Elternzeit: Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz, der Kündigungen nur in Ausnahmefällen zulässt.

  • Betriebsrat: Mitglieder des Betriebsrates genießen einen besonderen Kündigungsschutz und können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

  • Auszubildende: Während der Ausbildung ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, lediglich außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund sind möglich.

Diese Personengruppen sind durch den besonderen Kündigungsschutz besser vor ungerechtfertigten und angesichts ihrer besonderen Situation belastenden Kündigungen geschützt.

Häufige Fehlerquellen bei Kündigungen durch Arbeitgeber

Fehlender oder unzureichend nachweisbarer Kündigungsgrund

Ein häufiger Fehler bei Kündigungen durch Arbeitgeber ist ein fehlender oder ungenügender Kündigungsgrund. Dabei ist auch zu beachten, dass der Arbeitgeber vor Gericht in den meisten Fällen die Beweislast für das Vorhandensein eines rechtlich anerkannten Kündigungsgrundes ist. Kann ein Arbeitgeber im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens keinen rechtlich anerkannten Kündigungsgrund vorweisen oder diesen nicht ausreichend beweisen, kann dies Anlass für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage bieten.

Nichtbeachten von Fristen und Formvorschriften

Ein weiterer häufiger Fehler ist die Nichtbeachtung von Fristen und Formvorschriften bei der Kündigung. Arbeitgeber müssen sich an die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegten Kündigungsfristen halten. Darüber hinaus muss die Kündigung schriftlich erfolgen und dem Arbeitnehmer zugehen. Missachtet der Arbeitgeber Fristen oder Formvorschriften, kann eine Kündigung unwirksam sein.

Ignorieren des Betriebsrats und weitere Mitbestimmungsrechte

Ein weiterer Fehler, den Arbeitgeber häufig machen, ist das Ignorieren des Betriebsrats und anderer Mitbestimmungsrechte bei der Kündigung. Bei Betrieben mit einem Betriebsrat müssen Arbeitgeber diesen vor jeder Kündigung informieren und anhören. Versäumt der Arbeitgeber diese Anhörung, kann die Kündigung unwirksam sein. Ebenso müssen Arbeitgeber das Vorliegen besonderer Kündigungsschutzvorschriften beachten, die etwa für Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder gelten.

Wie die Kanzlei Schleyer Ihnen helfen kann

Bewertung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen

    Wir überprüfen für Sie, ob die von Ihnen erhaltene Kündigung wirksam ist. Sollte es Anzeichen dafür geben, dass die Kündigung fehlerhaft oder unwirksam ist, helfen wir Ihnen weiter. Unwirksame Kündigungen können dazu führen, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten oder eine angemessene Abfindung erhalten.

    Unterstützung bei Klagen vor dem Arbeitsgericht

      Um Ihren Arbeitsplatz zu retten oder eine angemessene Abfindung zu erhalten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Wir unterstützen Sie bei der Einreichung dieser Klage und vertreten Ihre Interessen vor Gericht.

      Individuelle rechtliche Beratung und Strategieentwicklung

        Jeder Fall ist einzigartig, und die Situationen, die zu einer Kündigung führen, können unterschiedlich sein. Wir bieten individuelle rechtliche Beratung, um Ihre spezifischen Bedürfnisse und Umstände zu berücksichtigen. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihnen im Falle einer Kündigung bestmöglich zu helfen.

        Sollten Sie Fragen zum Thema Kündigungsschutz haben und einen Anwalt brauchen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

        Häufig gestellte Fragen

        Gilt der Kündigungsschutz auch in Kleinbetrieben?

        Der allgemeine Kündigungsschutz gilt für Betriebe mit regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmern. Bei Betrieben mit 10 oder weniger Arbeitnehmern findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) keine Anwendung.

        In welchen Fällen greift der besondere Kündigungsschutz?

        Der besondere Kündigungsschutz gilt für bestimmte Arbeitnehmergruppen wie Betriebsratsmitglieder, Auszubildende, Schwerbehinderte und Schwangere. Diese Arbeitnehmer genießen einen erweiterten Kündigungsschutz, der über den allgemeinen Kündigungsschutz hinausgeht.

        Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist geregelt?

        Die gesetzliche Kündigungsfrist ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Für Arbeitnehmer beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen, sowohl zum 15. eines Monats als auch zum Monatsende. Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses kann die Kündigungsfrist für Arbeitgeber jedoch länger sein. Hiervon abweichende Regelungen können sowohl im Arbeitsvertrag als auch in etwaigen Tarifverträgen enthalten sein.  

        Hat Schwangerschaft Einfluss auf den Kündigungsschutz?

        Ja, Schwangerschaft hat Einfluss auf den Kündigungsschutz. Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist nach der Geburt des Kindes gilt. Während dieser Zeit ist eine Kündigung nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen zulässig.

        Gibt es Unterschiede bei tarifvertraglichen Kündigungsfristen?

        Tarifvertragliche Kündigungsfristen können von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichen. Sie sind in den jeweiligen Tarifverträgen festgelegt und können sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber gelten. Die tarifvertraglichen Kündigungsfristen sind in der Regel für beide Parteien bindend.

        Welche Rolle spielt das Kündigungsschutzgesetz bei Abfindungen?

        Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt auch die Voraussetzungen für Abfindungen im Falle einer betriebsbedingten Kündigung. Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Abfindung haben, wenn der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen kündigt und der Betriebsrat zustimmt oder eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erfolgreich ist. Die Höhe der Abfindung hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie z.B. der Betriebszugehörigkeit und dem Lebensalter des Arbeitnehmers.Vor allem aber vom Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers. Gerne unterstützen wir Sie dabei, im Falle einer Kündigung die höchstmögliche Abfindung für Sie auszuhandeln.

        Das sagen unsere Mandanten

        El Samow
        vor einer Woche

        Anastasia A.
        vor einer Woche

        Ich habe Herrn Schleyer auf Empfehlung meines Bruders kontaktiert (Verkehrsrecht). Nachdem ich mein Anliegen schriftlich eingereicht habe, hat er sich innerhalb weniger Stunden bei mir zurückgemeldet und mich ausführlich beraten. Nach Mandatserteilung war die Angelegenheit innerhalb kurzer Zeit zu meinen Gunsten erledigt. Die gesamte Kommunikation verlief via Telefon und E-Mails, da ich aus NRW komme. Ich habe mich wirklich sehr gut beraten gefühlt, die Kommunikation war einwandfrei und Rückmeldungen erfolgten immer zeitnah. Ich kann Herrn Schleyer nur empfehlen und auch wenn ich natürlich hoffe, dass ich nicht so schnell noch einmal einen Anwalt brauchen werde, wende ich mich zukünftig gerne wieder an ihn.

        Nurdan Karadayi
        vor 2 Wochen

        Ich möchte gerne meine auftichtige und herzliche Empfehlung für Herrn Sieland aussprechen, der meinen Fall im Arbeitsrecht mit großem Erfolg vertreten hat. Dank seiner hingebungsvollen Arbeit wurde das bestmögliche Ergebnis für mich erzielt. Beeindruckend war nicht nur, dass Herr Sieland über umfangreiches Fachwissen im Arbeitsrecht verfügt, sondern auch die Fähigkeit besitzt, komplexe juristische Sachverhalten verständlich zu erklären. Von Anfang an war seine Herangehensweise strategisch aufgebaut, was letztendlich zum Erfolg führte. Ich bin Herrn Sieland und der Kanzlei Schleyer sehr dankbar für ihre Professionalität und Unterstützung.

        Semir Dzudzevic
        vor 3 Wochen

        Als erstes möchte ich mich herzlichst bei Herr Schleyer und seinem Team bedanken. Die Kanzlei hat hervorragende Arbeit geleistet und mir bei einem früheren Fall sehr weiter geholfen. Zu dieser Zeit kannte ich Herr Schleyer noch nicht und hatte bei dem Fall einen anderen Anwalt beauftragt. Nach 2 Jahren war der Verkehrsunfall immer noch nicht abgeschlossen und die geg. Versicherung hatte auch nur 30% vom Schaden der an meinem Auto entstanden ist bezahlt. Durch Empfehlung eines Verwandten nahm ich mit der Kanzlei Schleyer Kontakt auf. Nach ca. 2 Monaten hat die Kanzlei Schleyer das geschafft, was der andere Anwalt zuvor in 2 Jahren nicht geschafft hat, die geg. Versicherung hat die restlichen 70% bezahlt und das ohne vor Gericht zu ziehen. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar und habe die Kanzlei meines Vertrauen gefunden. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Semir Dzudzevic

        man schü
        vor einem Monat

        Absolut zu Empfehlen.Danke!!

        Paweł Nawłoka
        vor einem Monat

        Carsten Culemann
        vor 2 Monaten

        Alexander Schütze
        vor 2 Monaten

        G E
        vor 3 Monaten

        Außerordentliche Leistung 👍

        Habe damit nicht gerechnet-vielen Dank.Bin sehr zu Frieden GrußRichard v.Weschpfennig

        Dennis Narloch
        vor 8 Monaten

        September 2022 Ich bin regelrecht sprachlos und vor allem glücklich. Ich kann die Kanzlei rund um Herrn Schleyer und vor allem Herrn Sieland nur empfehlen. Im Arbeitsrecht haben Sie alles gegeben und das Beste rausgeholt, dabei haben Sie sich immer viel Zeit genommen und alles ganz genau erklärt. Wer eine zuverlässige, professionelle Kanzlei sucht zur Unterstützung und zur Wahrung der eigenen Rechte ist hier genau RICHTIG.

        Kat K
        vor einem Jahr

        Ich bin schwer beeindruckt von dieser Kanzlei, die mir von einer Mitarbeiterin der Kfz-Innung in Berlin empfohlen wurde, weil ich Probleme mit einem Autohaus hatte, welches nicht gerade seriös arbeitet. Herr Schleyer ist ein super freundlicher, zuvorkommender Anwalt, der sich schon nach sehr kurzer Zeit komplett in meinem Fall eingearbeitet hat und absolut nicht wie andere Anwälte ist, für die man nur eine Nummer im Terminkalender ist. Er war immer gut gelaunt, verständnisvoll und hatte schnell die richtigen Antworten parat. Die Antworten per E-Mail sind leicht verständlich und schnell auf den Punkt gebracht, ohne viel Gerede. Ich kann ihn und seine Kanzlei zu 100% empfehlen und würde immer wieder hier her kommen und um Rat bitten, sollte es mal wieder brenzlig werden. Die sehr freundliche und schnell behilfliche Sekretärin darf in der Bewertung natürlich auch nicht fehlen. Danke für Alles!

        Tim Ebert
        vor 10 Monaten

        Die Kanzlei Schleyer gehört meiner Meinung nach zu den Kompetentesten in Berlin. In meinem Falle Vertragsrecht. Die Beratung und Betreuung vom Team und Chef persönlich sind absolute Klasse. Nochmals vielen Dank für Ihre Dienste.

        Irfan Günay
        vor 4 Monaten

        Wir wollten uns nochmals bei der Anwaltskanzlei Schleyer und Kollegen bedanken.Wir wurden in einem Fall sehr gut beraten,vor allem beim Arbeitsrecht (Tino Sieland )sehr gut aufgeklärt.Deshalb die 5 Sterne.Vielen lieben Dank.

        Esra Yurtseven
        vor einem Jahr

        Habe Herrn RA Schleyer zu einer Strafsache aufgesucht. Hat auch gleich die Akte angelegt und mich ausführlich beraten. Habe auch sofort Rückmeldung zu meinen Fragen erhalten, ohne langes warten!! Fand die Beratung und Betreuung sehr gut und zum Schluss wurde die Strafsache von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Super Job. Danke

        Fabian K
        vor 4 Monaten

        Gute Beratung, Wissensvermittlung und Vertretungen. Vielen Dank dafür 🙂 EDIT 12.01.2018 Haben mich super Vertreten in meinem Schadensfall gegenüber der Versicherung. Kommunikation klappe reibungslos einfach per Mail bzw. Telefon!!! Nach wie vor sehr zu empfehlen! Danke Dafür =) Edit 30.01.2023 In nun 5 Jahren mehrmals beraten bzw. mich als Kläger bei einem Amtsgericht vertreten. Was soll ich sagen? Jedes Mal mit positiven Verlauf und ohne jegliche Form von Komplikation. Herr Siner, Herr Wieland und Herr Schleyer: vielen Dank für all Ihre Expertisen und die Art der Durchsetzung / Beratung in all meinen Angelegenheiten!

        Paul
        vor 5 Monaten

        Einfach Top! Mein Anliegen wurde schnell bearbeitet noch am selben Tag eine Einschätzung vom Anwalt erhalten und alles war erledigt 👍🏻

        Edin Dzudzevic
        vor 3 Monaten

        ein sehr freundliches und qualifiziertes Team, hab nur positive und gute erfahrung gemacht und hoffe das ihr noch viele Jahre an meiner Seite bleibt

        Lisa Unkelbach
        vor einem Jahr

        Wir sind durch einen Gutachter auf Herr Schleyer gestoßen. Er ist sehr freundlich und kompetent, auch die Damen am Telefon waren immer freundlich. Schnelle Antwort- und Rückmeldezeit. Wir waren sehr zufrieden. Klare Empfehlung!!!

        Cemil Ariduru
        vor 2 Jahren

        Positiv: Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität, Reaktionsschnelligkeit bei AnfragenDie Kanzlei Schleyer hat mich jetzt das dritte mal erfolgreich vertreten, die Fälle wurden eingestellt. Ich bin absolut zufrieden. Alle Fragen bekam ich umfassend und freundlich beantwortet. Sehr nettes und professionelles Team. Mit gutem Gewissen kann ich die Kanzlei weiterempfehlen.

        Kontaktieren Sie uns!

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