Fristlose Kündigung Arbeitslosengeld

Wissenswertes für Betroffene

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Das wichtigste im Überblick

  • Fristlose Kündigung ist ein drastischer Schritt, bei dem das Arbeitsverhältnis sofort beendet wird
  • Arbeitnehmer können auch nach einer fristlosen Kündigung Arbeitslosengeld erhalten, abhängig von den Gründen der Kündigung
  • Bei verhaltensbedingter fristloser Kündigung droht eine Sperrfrist von zwölf Wochen für das Arbeitslosengeld

Die fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Kündigungsfristen. Dieser drastische Schritt wird in der Regel aufgrund schwerwiegender Verstöße des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers gegen arbeitsrechtliche Pflichten vollzogen. Die Sorge vieler Arbeitnehmer nach einer fristlosen Kündigung ist, ob sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder ob eine Arbeitslosengeldsperre droht.

In vielen Fällen erhalten Arbeitnehmer auch nach einer fristlosen Kündigung Arbeitslosengeld, insbesondere wenn die Kündigung betriebs- oder personenbedingt erfolgt. Bei einer fristlosen Kündigung aufgrund verhaltensbedingter Gründe kann jedoch eine Sperrfrist von zwölf Wochen eintreten. Diese Sperrzeit kann verhindert oder verkürzt werden, indem der Arbeitnehmer der Agentur für Arbeit glaubhaft darlegt, dass die fristlose Kündigung unberechtigt war.

Was ist eine fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen. Diese Art der Kündigung wählen Arbeitgeber, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die sofortige Kündigung rechtfertigt. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können ihr Arbeitsverhältnis fristlos beenden, wenn ein solcher Grund besteht.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine fristlose Kündigung nicht als Strafe für das Verhalten in der Vergangenheit dient, sondern vielmehr auf einer Zukunftsprognose beruht. Durch die fristlose Kündigung soll das Risiko künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses vermieden werden. Der arbeitsvertragliche Pflichtverstoß ist in diesen Fällen so schwerwiegend, dass es dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist, den Arbeitnehmer bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen.

Unterschied zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung

Der Hauptunterschied zwischen einer fristlosen und einer ordentlichen Kündigung besteht in der Art und Weise, wie das Arbeitsverhältnis beendet wird. Bei einer ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen aufgelöst. Eine fristlose Kündigung hingegen beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Fristen einzuhalten.

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass unterschiedliche Gründe für eine fristlose oder ordentliche Kündigung vorliegen können. Eine ordentliche Kündigung kann aus betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründen erfolgen. Eine fristlose Kündigung bezieht sich hingegen in den meisten Fällen auf  verhaltensbedingte Gründe, bei denen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Abschluss der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar wäre.

Ursachen und Gründe für eine fristlose Kündigung

Einige mögliche Gründe für eine fristlose Kündigung aus Arbeitgebersicht sind:

  • Arbeitszeitbetrug: Wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeiten manipuliert oder vorsätzlich falsche Arbeitszeiten meldet, um mehr Gehalt zu erhalten oder weniger zu arbeiten.
  • Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung: Straftaten wie diese gegenüber dem Arbeitgeber oder Kollegen können eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
  • Schwerwiegende Verstöße gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten: Dazu gehören beispielsweise unentschuldigtes Fehlen, wiederholte Unpünktlichkeit oder die Missachtung von gesetzlichen Anweisungen oder Vorschriften am Arbeitsplatz.

Folgen einer fristlosen Kündigung für den Arbeitnehmer

Sofortiger Arbeitsplatzverlust

Wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird, verlieren Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz sofort. Dies bedeutet, dass sie keine Zeit haben, sich auf die neue Situation einzustellen oder eine andere Stelle zu suchen. Der Arbeitsplatz- und Einkommensverlust kann eine große Herausforderung darstellen, insbesondere wenn man keine finanziellen Reserven hat.

Mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Ein weiteres Hindernis für fristlos gekündigte Arbeitnehmer ist die zumeist verhängte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Eine Sperrzeit von einer bis zwölf Wochen kann verhängt werden, abhängig von der Schwere des Verstoßes, der zur Kündigung geführt hat. Während dieser Zeit erhalten Betroffene kein Arbeitslosengeld, was eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Sperrfrist nur dann verhindert wird, wenn die fristlose Kündigung unbegründet oder ohne wichtigen Grund durch den Arbeitnehmer erfolgt. Bei einer unwirksamen fristlosen Kündigung, die vom Arbeitgeber ausgeht, besteht die Möglichkeit, mithilfe einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorzugehen. Ziel der Kündigungsschutzklage ist es, das Arbeitsverhältnis zu retten oder eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu erstreiten sowie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu verhindern.

Wir bei der Kanzlei Schleyer stehen Ihnen zur Seite, um kompetente Beratung und Unterstützung anzubieten, wenn es um die Folgen einer fristlosen Kündigung und etwaige Ansprüche auf Arbeitslosengeld geht.

Arbeitslosengeld nach fristloser Kündigung

Um einer Sperrzeit entgegenzuwirken, können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Dies sollte innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung geschehen. Die Kündigungsschutzklage dient dazu, die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung vor dem Arbeitsgericht zu prüfen. Sollte das Gericht die Kündigung als unwirksam erklären, entfällt die Sperrzeit.

Wenden Sie sich an Fachleute wie Gewerkschaften oder eine Rechtsanwaltskanzlei wie die  Kanzlei Schleyer in Berlin, um Beratung und rechtliche Unterstützung zu erhalten. Wir arbeiten im besten Interesse unserer Mandanten und stellen sicher, dass sie sachkundige und kompetente Beratung erhalten.

Wie die Kanzlei Schleyer Sie unterstützen kann

Rechtliche Beratung und Unterstützung

Wir bieten Ihnen umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung, wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben. Gemeinsam entwickeln wir eine zielorientierte Strategie, um Ihr Problem schnell und effektiv zu lösen. Unsere erste Einschätzung ist dabei kostenfrei.

Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung

    Unsere erfahrenen Rechtsanwälte überprüfen die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung. Wir analysieren, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt und ob die Kündigung im Einklang mit geltendem Arbeitsrecht steht.

    Vertretung vor dem Arbeitsgericht und bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber

      Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht und übernehmen die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Unser Ziel ist es, für Sie eine angemessene Lösung zu erreichen und Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.

      Beratung zur Sicherung des Arbeitslosengeldanspruchs und Vermeidung von Sperrzeiten

        Unsere Experten beraten Sie auch, wie Sie Ihren Arbeitslosengeldanspruch sichern und Sperrzeiten vermeiden können. Wir klären Sie über mögliche Schritte auf, wie zum Beispiel das Einreichen einer Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung.

        Häufig gestellte Fragen

        Fristlose Kündigung: Anspruch auf Abfindung?

        Ein genereller Anspruch auf Abfindung bei fristloser Kündigung besteht nicht. Abfindungen können jedoch in Einzelfällen, etwa durch einen Aufhebungsvertrag oder eine gerichtliche Einigung, erzielt werden.

        Wie melde ich mich beim Arbeitsamt nach einer fristlosen Kündigung?

        Nach einer fristlosen Kündigung sollten Sie sich umgehend – spätestens innerhalb von drei Tagen – bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um mögliche Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

        Gilt eine Sperre für Arbeitslosengeld in der Probezeit bei fristloser Kündigung?

        Auch in der Probezeit kann eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld verhängt werden, wenn der Arbeitnehmer ein Verschulden trifft. Die Gründe für eine fristlose Kündigung sind entscheidend für die Entscheidung, ob man eine Sperrzeit verhängen wird oder nicht. Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf uns zu und wir helfen Ihnen!

        Welche Gründe sind für eine fristlose Kündigung zulässig?

        Für eine fristlose Kündigung müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Beispiele hierfür sind das Vortäuschen von Krankheit, Diebstahl oder wiederholte Arbeitsverweigerung.

        Das sagen unsere Mandanten

        El Samow
        vor einer Woche

        Anastasia A.
        vor einer Woche

        Ich habe Herrn Schleyer auf Empfehlung meines Bruders kontaktiert (Verkehrsrecht). Nachdem ich mein Anliegen schriftlich eingereicht habe, hat er sich innerhalb weniger Stunden bei mir zurückgemeldet und mich ausführlich beraten. Nach Mandatserteilung war die Angelegenheit innerhalb kurzer Zeit zu meinen Gunsten erledigt. Die gesamte Kommunikation verlief via Telefon und E-Mails, da ich aus NRW komme. Ich habe mich wirklich sehr gut beraten gefühlt, die Kommunikation war einwandfrei und Rückmeldungen erfolgten immer zeitnah. Ich kann Herrn Schleyer nur empfehlen und auch wenn ich natürlich hoffe, dass ich nicht so schnell noch einmal einen Anwalt brauchen werde, wende ich mich zukünftig gerne wieder an ihn.

        Nurdan Karadayi
        vor 2 Wochen

        Ich möchte gerne meine auftichtige und herzliche Empfehlung für Herrn Sieland aussprechen, der meinen Fall im Arbeitsrecht mit großem Erfolg vertreten hat. Dank seiner hingebungsvollen Arbeit wurde das bestmögliche Ergebnis für mich erzielt. Beeindruckend war nicht nur, dass Herr Sieland über umfangreiches Fachwissen im Arbeitsrecht verfügt, sondern auch die Fähigkeit besitzt, komplexe juristische Sachverhalten verständlich zu erklären. Von Anfang an war seine Herangehensweise strategisch aufgebaut, was letztendlich zum Erfolg führte. Ich bin Herrn Sieland und der Kanzlei Schleyer sehr dankbar für ihre Professionalität und Unterstützung.

        Semir Dzudzevic
        vor 3 Wochen

        Als erstes möchte ich mich herzlichst bei Herr Schleyer und seinem Team bedanken. Die Kanzlei hat hervorragende Arbeit geleistet und mir bei einem früheren Fall sehr weiter geholfen. Zu dieser Zeit kannte ich Herr Schleyer noch nicht und hatte bei dem Fall einen anderen Anwalt beauftragt. Nach 2 Jahren war der Verkehrsunfall immer noch nicht abgeschlossen und die geg. Versicherung hatte auch nur 30% vom Schaden der an meinem Auto entstanden ist bezahlt. Durch Empfehlung eines Verwandten nahm ich mit der Kanzlei Schleyer Kontakt auf. Nach ca. 2 Monaten hat die Kanzlei Schleyer das geschafft, was der andere Anwalt zuvor in 2 Jahren nicht geschafft hat, die geg. Versicherung hat die restlichen 70% bezahlt und das ohne vor Gericht zu ziehen. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar und habe die Kanzlei meines Vertrauen gefunden. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Semir Dzudzevic

        man schü
        vor einem Monat

        Absolut zu Empfehlen.Danke!!

        Paweł Nawłoka
        vor einem Monat

        Carsten Culemann
        vor 2 Monaten

        Alexander Schütze
        vor 2 Monaten

        G E
        vor 3 Monaten

        Außerordentliche Leistung 👍

        Habe damit nicht gerechnet-vielen Dank.Bin sehr zu Frieden GrußRichard v.Weschpfennig

        Dennis Narloch
        vor 8 Monaten

        September 2022 Ich bin regelrecht sprachlos und vor allem glücklich. Ich kann die Kanzlei rund um Herrn Schleyer und vor allem Herrn Sieland nur empfehlen. Im Arbeitsrecht haben Sie alles gegeben und das Beste rausgeholt, dabei haben Sie sich immer viel Zeit genommen und alles ganz genau erklärt. Wer eine zuverlässige, professionelle Kanzlei sucht zur Unterstützung und zur Wahrung der eigenen Rechte ist hier genau RICHTIG.

        Kat K
        vor einem Jahr

        Ich bin schwer beeindruckt von dieser Kanzlei, die mir von einer Mitarbeiterin der Kfz-Innung in Berlin empfohlen wurde, weil ich Probleme mit einem Autohaus hatte, welches nicht gerade seriös arbeitet. Herr Schleyer ist ein super freundlicher, zuvorkommender Anwalt, der sich schon nach sehr kurzer Zeit komplett in meinem Fall eingearbeitet hat und absolut nicht wie andere Anwälte ist, für die man nur eine Nummer im Terminkalender ist. Er war immer gut gelaunt, verständnisvoll und hatte schnell die richtigen Antworten parat. Die Antworten per E-Mail sind leicht verständlich und schnell auf den Punkt gebracht, ohne viel Gerede. Ich kann ihn und seine Kanzlei zu 100% empfehlen und würde immer wieder hier her kommen und um Rat bitten, sollte es mal wieder brenzlig werden. Die sehr freundliche und schnell behilfliche Sekretärin darf in der Bewertung natürlich auch nicht fehlen. Danke für Alles!

        Tim Ebert
        vor 10 Monaten

        Die Kanzlei Schleyer gehört meiner Meinung nach zu den Kompetentesten in Berlin. In meinem Falle Vertragsrecht. Die Beratung und Betreuung vom Team und Chef persönlich sind absolute Klasse. Nochmals vielen Dank für Ihre Dienste.

        Irfan Günay
        vor 4 Monaten

        Wir wollten uns nochmals bei der Anwaltskanzlei Schleyer und Kollegen bedanken.Wir wurden in einem Fall sehr gut beraten,vor allem beim Arbeitsrecht (Tino Sieland )sehr gut aufgeklärt.Deshalb die 5 Sterne.Vielen lieben Dank.

        Esra Yurtseven
        vor einem Jahr

        Habe Herrn RA Schleyer zu einer Strafsache aufgesucht. Hat auch gleich die Akte angelegt und mich ausführlich beraten. Habe auch sofort Rückmeldung zu meinen Fragen erhalten, ohne langes warten!! Fand die Beratung und Betreuung sehr gut und zum Schluss wurde die Strafsache von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Super Job. Danke

        Fabian K
        vor 4 Monaten

        Gute Beratung, Wissensvermittlung und Vertretungen. Vielen Dank dafür 🙂 EDIT 12.01.2018 Haben mich super Vertreten in meinem Schadensfall gegenüber der Versicherung. Kommunikation klappe reibungslos einfach per Mail bzw. Telefon!!! Nach wie vor sehr zu empfehlen! Danke Dafür =) Edit 30.01.2023 In nun 5 Jahren mehrmals beraten bzw. mich als Kläger bei einem Amtsgericht vertreten. Was soll ich sagen? Jedes Mal mit positiven Verlauf und ohne jegliche Form von Komplikation. Herr Siner, Herr Wieland und Herr Schleyer: vielen Dank für all Ihre Expertisen und die Art der Durchsetzung / Beratung in all meinen Angelegenheiten!

        Paul
        vor 5 Monaten

        Einfach Top! Mein Anliegen wurde schnell bearbeitet noch am selben Tag eine Einschätzung vom Anwalt erhalten und alles war erledigt 👍🏻

        Edin Dzudzevic
        vor 3 Monaten

        ein sehr freundliches und qualifiziertes Team, hab nur positive und gute erfahrung gemacht und hoffe das ihr noch viele Jahre an meiner Seite bleibt

        Lisa Unkelbach
        vor einem Jahr

        Wir sind durch einen Gutachter auf Herr Schleyer gestoßen. Er ist sehr freundlich und kompetent, auch die Damen am Telefon waren immer freundlich. Schnelle Antwort- und Rückmeldezeit. Wir waren sehr zufrieden. Klare Empfehlung!!!

        Cemil Ariduru
        vor 2 Jahren

        Positiv: Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität, Reaktionsschnelligkeit bei AnfragenDie Kanzlei Schleyer hat mich jetzt das dritte mal erfolgreich vertreten, die Fälle wurden eingestellt. Ich bin absolut zufrieden. Alle Fragen bekam ich umfassend und freundlich beantwortet. Sehr nettes und professionelles Team. Mit gutem Gewissen kann ich die Kanzlei weiterempfehlen.

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