Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld

Wichtige Fakten und Tipps

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Das wichtigste im Überblick

  • Aufhebungsverträge können zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen
  • In manchen Fällen kann die Sperrzeit verhindert oder verkürzt werden
  • Rechtsberatung kann helfen, Risiken zu minimieren und individuelle Lösungen zu finden

Aufhebungsverträge

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Beschäftigung zu beenden. In einigen Fällen kann das Unterzeichnen eines solchen Vertrags jedoch negative Auswirkungen auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld haben. In Deutschland riskieren Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, in der Regel eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Es gibt jedoch bestimmte Umstände, unter denen die Sperrzeit vermieden oder verkürzt werden kann. Hierzu zählen wichtige Gründe wie eine drohende Kündigung. Eine Rechtsberatung kann in solchen Fällen helfen, die Risiken zu minimieren und die beste Vorgehensweise zu finden.

Grundlegendes zum Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bei der beide Parteien einvernehmlich beschließen, das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden. Diese Art von Vertrag unterscheidet sich von anderen Verträgen, wie beispielsweise einer Kündigung, die einseitig durch den Arbeitgeber ausgesprochen wird. Während bei einer Kündigung der Arbeitgeber die Initiative ergreift und das Arbeitsverhältnis beendet, wird beim Aufhebungsvertrag beiden Parteien das Recht eingeräumt, das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen.

Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld: Die Risiken

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Im Gegensatz zur Kündigung muss sich hierbei keine der Parteien an gesetzliche Kündigungsfristen halten.

Allerdings birgt ein solcher Vertrag auch gewisse Risiken, insbesondere im Hinblick auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Die Sperrzeitregelung: Warum sie eintritt und welche finanziellen Konsequenzen dies für den Arbeitnehmer haben kann

  1. Eintritt der Sperrzeit: Bei einer Eigenkündigung oder einem Aufhebungsvertrag kann es zu einer Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes kommen. Diese Sperrzeit beträgt in der Regel bis zu 12 Wochen. Während dieser Zeit hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit verhängt die Sperrzeit, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer nicht eigenverantwortlich ihre Arbeitslosigkeit herbeiführen.
  2. Finanzielle Konsequenzen der Sperrzeit: Die Sperrzeit führt dazu, dass die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs verkürzt wird. Dies kann für den betroffenen Arbeitnehmer eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Zudem kann eine Abfindung, die im Rahmen des Aufhebungsvertrags gezahlt wird, sich auf die Auszahlung von Arbeitslosengeld auswirken.

Daher ist es wichtig, sich bei der Entscheidung für ei­nen Auf­he­bungs­ver­trag über die möglichen Risiken und finanziellen Konsequenzen im Klaren zu sein. Eine fundierte Beratung durch erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht, wie uns, ist hierbei empfehlenswert, um negative Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld möglichst gering zu halten.

Möglichkeiten, die Risiken zu minimieren

Um negative Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld zu vermeiden, sollte bei der Gestaltung eines Aufhebungsvertrages auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Vermeidung verhaltensbedingter Gründe: Verhaltensbedingte Kündigungsgründe sollten im Vertrag nicht ausdrücklich genannt werden, da dies zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann.
  • Abfindungsregelung: Eine Abfindungsvereinbarung kann im Aufhebungsvertrag verankert werden, um mögliche finanzielle Nachteile auszugleichen. Dabei sollte die Höhe der Abfindung angemessen sein. Arbeitnehmer sollten sich nicht unter Wert verkaufen, wenn sie im Gegenzug auf ihren Arbeitsplatz verzichten.
  • Formulierung einer sozialen Rechtfertigung: Um eine Sperrzeit zu vermeiden, sollten im Aufhebungsvertrag betriebsbedingte Gründe genannt werden, die eine Kündigung rechtfertigen würden.

Die Bedeutung des richtigen Zeitpunkts und der korrekten Formulierung im Vertrag

Der richtige Zeitpunkt und eine korrekte Formulierung im Aufhebungsvertrag sind entscheidend, um negative Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld abzuwenden:

  • Ordentliche Kündigungsfrist beachten: Um eine Sperre beim Arbeitslosengeld zu verhindern, sollte die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Dies bedeutet, dass der Vertrag so formuliert sein muss, dass der Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
  • Keine Vorwürfe zum Verhalten des Arbeitnehmers: Im Vertrag sollten keine negativen Äußerungen über das Verhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers gemacht werden, um mögliche Sperrzeiten zu vermeiden.

Durch die Berücksichtigung dieser Punkte und die Zusammenarbeit mit einem versierten Fachanwalt bei der Erstellung des Aufhebungsvertrages können die Risiken im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld minimiert werden.

Die Rolle der Kanzlei Schleyer

Wir, die Kanzlei Schleyer, unterstützen Arbeitnehmer bei der Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Wir bieten eine umfassende Betreuung, indem wir die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ohne Zusatzkosten übernehmen und uns auf Augenhöhe mit Ihnen kommunizieren. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, ist das kein Problem – ein minimiertes Kostenrisiko durch Erfolgschancen-Check ist bei uns gegeben. Wir vereinbaren kurzfristige Termine, die nach Bedarf vor Ort, telefonisch oder digital durchgeführt werden können.

Wir beraten Sie dabei zu den verschiedenen Aspekten des Aufhebungsvertrags, wie etwa einer möglichen Abfindung, eventuellen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und strategischem Vorgehen bei Verhandlungen oder gerichtlichen Vergleichen. Dabei zeichnet sich unser Team durch Fachkenntnisse und Expertise aus.

Unsere Kanzlei legt großen Wert darauf, qualitativ hochwertige Rechtsberatung und Informationen auf dem Gebiet der Aufhebungsverträge und der Arbeitslosengeld-Leistungen anzubieten. Unsere Rechtsanwälte verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Durch unsere Beratung erhalten Sie Klarheit und Sicherheit in Ihrer Situation und bekommen so die Möglichkeit, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Eine Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei bringt Ihnen nicht nur fachliche Expertise, sondern auch eine persönliche und auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste Beratung. Durch die Zusammenarbeit erhalten Sie ein tiefgreifendes Verständnis der verschiedenen Facetten des Aufhebungsvertrags und dessen Auswirkungen auf Ihre Arbeitslosengeldleistungen. Wir sind bestrebt, bei Bedarf die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen, sei es durch eine tragfähige Vereinbarung oder eine Verhandlung vor Gericht.

Unser Ziel ist es, Ihnen den bestmöglichen Service in diesem Bereich zu bieten und Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess zu begleiten, von der Beratung zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags bis hin zur Abwicklung Ihrer Ansprüche.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich mich arbeitslos melden?

Sie sollten sich spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Falls die Kündigungsfrist kürzer ist, melden Sie sich unverzüglich nach Kenntnis des Kündigungsdatums.

Erhalte ich Arbeitslosengeld nach einer Abfindung?

Ja, Sie können grundsätzlich Arbeitslosengeld erhalten, auch wenn Sie eine Abfindung erhalten haben. Die Abfindung hat in der Regel keinen Einfluss auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Das sagen unsere Mandanten

El Samow
vor einer Woche

Anastasia A.
vor einer Woche

Ich habe Herrn Schleyer auf Empfehlung meines Bruders kontaktiert (Verkehrsrecht). Nachdem ich mein Anliegen schriftlich eingereicht habe, hat er sich innerhalb weniger Stunden bei mir zurückgemeldet und mich ausführlich beraten. Nach Mandatserteilung war die Angelegenheit innerhalb kurzer Zeit zu meinen Gunsten erledigt. Die gesamte Kommunikation verlief via Telefon und E-Mails, da ich aus NRW komme. Ich habe mich wirklich sehr gut beraten gefühlt, die Kommunikation war einwandfrei und Rückmeldungen erfolgten immer zeitnah. Ich kann Herrn Schleyer nur empfehlen und auch wenn ich natürlich hoffe, dass ich nicht so schnell noch einmal einen Anwalt brauchen werde, wende ich mich zukünftig gerne wieder an ihn.

Nurdan Karadayi
vor 2 Wochen

Ich möchte gerne meine auftichtige und herzliche Empfehlung für Herrn Sieland aussprechen, der meinen Fall im Arbeitsrecht mit großem Erfolg vertreten hat. Dank seiner hingebungsvollen Arbeit wurde das bestmögliche Ergebnis für mich erzielt. Beeindruckend war nicht nur, dass Herr Sieland über umfangreiches Fachwissen im Arbeitsrecht verfügt, sondern auch die Fähigkeit besitzt, komplexe juristische Sachverhalten verständlich zu erklären. Von Anfang an war seine Herangehensweise strategisch aufgebaut, was letztendlich zum Erfolg führte. Ich bin Herrn Sieland und der Kanzlei Schleyer sehr dankbar für ihre Professionalität und Unterstützung.

Semir Dzudzevic
vor 3 Wochen

Als erstes möchte ich mich herzlichst bei Herr Schleyer und seinem Team bedanken. Die Kanzlei hat hervorragende Arbeit geleistet und mir bei einem früheren Fall sehr weiter geholfen. Zu dieser Zeit kannte ich Herr Schleyer noch nicht und hatte bei dem Fall einen anderen Anwalt beauftragt. Nach 2 Jahren war der Verkehrsunfall immer noch nicht abgeschlossen und die geg. Versicherung hatte auch nur 30% vom Schaden der an meinem Auto entstanden ist bezahlt. Durch Empfehlung eines Verwandten nahm ich mit der Kanzlei Schleyer Kontakt auf. Nach ca. 2 Monaten hat die Kanzlei Schleyer das geschafft, was der andere Anwalt zuvor in 2 Jahren nicht geschafft hat, die geg. Versicherung hat die restlichen 70% bezahlt und das ohne vor Gericht zu ziehen. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar und habe die Kanzlei meines Vertrauen gefunden. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Semir Dzudzevic

man schü
vor einem Monat

Absolut zu Empfehlen.Danke!!

Paweł Nawłoka
vor einem Monat

Carsten Culemann
vor 2 Monaten

Alexander Schütze
vor 2 Monaten

G E
vor 3 Monaten

Außerordentliche Leistung 👍

Habe damit nicht gerechnet-vielen Dank.Bin sehr zu Frieden GrußRichard v.Weschpfennig

Dennis Narloch
vor 8 Monaten

September 2022 Ich bin regelrecht sprachlos und vor allem glücklich. Ich kann die Kanzlei rund um Herrn Schleyer und vor allem Herrn Sieland nur empfehlen. Im Arbeitsrecht haben Sie alles gegeben und das Beste rausgeholt, dabei haben Sie sich immer viel Zeit genommen und alles ganz genau erklärt. Wer eine zuverlässige, professionelle Kanzlei sucht zur Unterstützung und zur Wahrung der eigenen Rechte ist hier genau RICHTIG.

Kat K
vor einem Jahr

Ich bin schwer beeindruckt von dieser Kanzlei, die mir von einer Mitarbeiterin der Kfz-Innung in Berlin empfohlen wurde, weil ich Probleme mit einem Autohaus hatte, welches nicht gerade seriös arbeitet. Herr Schleyer ist ein super freundlicher, zuvorkommender Anwalt, der sich schon nach sehr kurzer Zeit komplett in meinem Fall eingearbeitet hat und absolut nicht wie andere Anwälte ist, für die man nur eine Nummer im Terminkalender ist. Er war immer gut gelaunt, verständnisvoll und hatte schnell die richtigen Antworten parat. Die Antworten per E-Mail sind leicht verständlich und schnell auf den Punkt gebracht, ohne viel Gerede. Ich kann ihn und seine Kanzlei zu 100% empfehlen und würde immer wieder hier her kommen und um Rat bitten, sollte es mal wieder brenzlig werden. Die sehr freundliche und schnell behilfliche Sekretärin darf in der Bewertung natürlich auch nicht fehlen. Danke für Alles!

Tim Ebert
vor 10 Monaten

Die Kanzlei Schleyer gehört meiner Meinung nach zu den Kompetentesten in Berlin. In meinem Falle Vertragsrecht. Die Beratung und Betreuung vom Team und Chef persönlich sind absolute Klasse. Nochmals vielen Dank für Ihre Dienste.

Irfan Günay
vor 4 Monaten

Wir wollten uns nochmals bei der Anwaltskanzlei Schleyer und Kollegen bedanken.Wir wurden in einem Fall sehr gut beraten,vor allem beim Arbeitsrecht (Tino Sieland )sehr gut aufgeklärt.Deshalb die 5 Sterne.Vielen lieben Dank.

Esra Yurtseven
vor einem Jahr

Habe Herrn RA Schleyer zu einer Strafsache aufgesucht. Hat auch gleich die Akte angelegt und mich ausführlich beraten. Habe auch sofort Rückmeldung zu meinen Fragen erhalten, ohne langes warten!! Fand die Beratung und Betreuung sehr gut und zum Schluss wurde die Strafsache von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Super Job. Danke

Fabian K
vor 4 Monaten

Gute Beratung, Wissensvermittlung und Vertretungen. Vielen Dank dafür 🙂 EDIT 12.01.2018 Haben mich super Vertreten in meinem Schadensfall gegenüber der Versicherung. Kommunikation klappe reibungslos einfach per Mail bzw. Telefon!!! Nach wie vor sehr zu empfehlen! Danke Dafür =) Edit 30.01.2023 In nun 5 Jahren mehrmals beraten bzw. mich als Kläger bei einem Amtsgericht vertreten. Was soll ich sagen? Jedes Mal mit positiven Verlauf und ohne jegliche Form von Komplikation. Herr Siner, Herr Wieland und Herr Schleyer: vielen Dank für all Ihre Expertisen und die Art der Durchsetzung / Beratung in all meinen Angelegenheiten!

Paul
vor 5 Monaten

Einfach Top! Mein Anliegen wurde schnell bearbeitet noch am selben Tag eine Einschätzung vom Anwalt erhalten und alles war erledigt 👍🏻

Edin Dzudzevic
vor 3 Monaten

ein sehr freundliches und qualifiziertes Team, hab nur positive und gute erfahrung gemacht und hoffe das ihr noch viele Jahre an meiner Seite bleibt

Lisa Unkelbach
vor einem Jahr

Wir sind durch einen Gutachter auf Herr Schleyer gestoßen. Er ist sehr freundlich und kompetent, auch die Damen am Telefon waren immer freundlich. Schnelle Antwort- und Rückmeldezeit. Wir waren sehr zufrieden. Klare Empfehlung!!!

Cemil Ariduru
vor 2 Jahren

Positiv: Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität, Reaktionsschnelligkeit bei AnfragenDie Kanzlei Schleyer hat mich jetzt das dritte mal erfolgreich vertreten, die Fälle wurden eingestellt. Ich bin absolut zufrieden. Alle Fragen bekam ich umfassend und freundlich beantwortet. Sehr nettes und professionelles Team. Mit gutem Gewissen kann ich die Kanzlei weiterempfehlen.

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