Kündigung wegen Krankheit Abfindung

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Das wichtigste im Überblick

  • Es ist wichtig, rechtliche Aspekte und mögliche Ansprüche zu kennen
  • Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen gesetzliche Grundlagen beachten
  • Eine Abfindung ist bei einer Kündigung wegen Krankheit nicht automatisch vorgesehen, aber möglich

Kündigung wegen Krankheit

Kündigung wegen Krankheit ist ein sensibles Thema für Arbeitnehmer, die sich in einer schwierigen gesundheitlichen Situation befinden. Es ist wichtig, die rechtlichen Aspekte und möglichen Ansprüche auf eine Abfindung bei einer krankheitsbedingten Kündigung zu kennen und zu verstehen. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über das Thema bieten und Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte und Möglichkeiten besser einschätzen zu können.

Bei Kündigung, die krankheitsbedingt ist, gibt es einige gesetzliche Grundlagen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beachten müssen. Dabei spielen die Dauer der Krankheit, die Prognose sowie mögliche betriebliche Interessen eine entscheidende Rolle. Eine Abfindung ist nicht automatisch bei jeder Kündigung wegen Krankheit vorgesehen, jedoch ist es durchaus möglich, in bestimmten Fällen eine Abfindung zu erhalten. Darüber hinaus gibt es häufig Irrtümer und Fallstricke, die Arbeitnehmer möglicherweise übersehen.

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Kündigungsschutz, der Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützt. Das Kündigungsschutzgesetz regelt die Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung und gewährt Schutz bei Krankheit. Es ist wichtig, die Grundlagen dieses Gesetzes zu verstehen, damit man seine Rechte als Arbeitnehmer kennt und in der Lage ist, angemessen auf eine Kündigung wegen Krankheit zu reagieren.

Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit rechtlich zulässig?

Eine Kündigung wegen Krankheit ist eine spezielle Form der personenbedingten ordentlichen Kündigung. Sie wird ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit seinen Arbeitsvertrag nicht mehr ausreichend erfüllen kann. Um eine krankheitsbedingte Kündigung rechtlich zulässig zu machen, müssen verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Krankheit führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen.
  2. Eine negative Gesundheitsprognose liegt vor.
  3. Eine Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergibt, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz der Krankheit nicht zumutbar ist.

Es ist wichtig zu wissen, dass eine fristlose Kündigung bei Krankheit in der Regel nicht zulässig ist. Stattdessen muss die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten werden.

Betrachtung der spezifischen Anforderungen und Voraussetzungen

Die spezifischen Anforderungen und Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung variieren je nach Einzelfall. Einige wichtige Faktoren, die berücksichtigt werden sollten, sind:

  • Dauer der Krankheit: Eine Kündigung wegen Krankheit kann nur erfolgen, wenn die Krankheit eine bestimmte Dauer überschritten hat und der Arbeitnehmer nicht innerhalb einer absehbaren Zeit wieder arbeitsfähig ist.

  • Häufigkeit der Krankheit: Wenn der Arbeitnehmer häufig krank ist und dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufs führt, kann dies ein Grund für eine krankheitsbedingte Kündigung sein.

  • Art der Krankheit: Die Art der Krankheit kann auch einen Einfluss auf die Frage haben, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist. Chronische Erkrankungen oder solche, die die Arbeitsfähigkeit dauerhaft einschränken, können stärker ins Gewicht fallen als kurzfristige oder leichtere Erkrankungen.

Für Arbeitnehmer, die von einer Kündigung wegen Krankheit betroffen sind, ist es wichtig, sich der spezifischen Anforderungen und Voraussetzungen bewusst zu sein und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um ihre Interessen zu wahren.

Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit

Eine Abfindung ist eine finanzielle Entschädigung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Sie dient als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und soll dem Arbeitnehmer helfen, die Zeit der Arbeitslosigkeit finanziell zu überbrücken. Abfindungen werden vor allem bei betriebsbedingten Kündigungen gezahlt, können aber auch in anderen Fällen, wie zum Beispiel bei einer Kündigung wegen Krankheit, vereinbart werden.

Gesetzliche Grundlage und Voraussetzungen

Laut Gesetz steht einem Arbeitnehmer nur bei einer betriebsbedingten Kündigung ein Recht auf Abfindung zu (§ 1a Abs. 1 KSchG). Eine krankheitsbedingte Kündigung ist jedoch personenbedingt und hat somit keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch. Trotzdem kann in einem Arbeits- oder Tarifvertrag eine Abfindung vereinbart werden, oder eine solche kann im Rahmen einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses verhandelt werden.

Berechnung der Höhe einer Abfindung: Faktoren und Beispiele

Möchte man die Höhe einer Abfindung berechnen, muss man verschiedenen Faktoren beachten, wie zum Beispiel die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter des Arbeitnehmers und den Verdienst. Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Berechnung der Abfindungshöhe, jedoch hat sich in der Praxis häufig die Faustformel durchgesetzt, dass pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung zu zahlen ist. In Tarif- oder Arbeitsverträgen können aber auch andere Regelungen vereinbart sein.

Zum Beispiel:

  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren und einem Bruttomonatsgehalt von 3000 Euro würde nach der Faustformel eine Abfindung in Höhe von 15.000 Euro fällig werden (10 Jahre x 0,5 x 3000 Euro).

Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass eine Abfindungszahlung im Fall einer krankheitsbedingten Kündigung keine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers ist, aber dennoch über Verträge oder Verhandlungen erzielt werden kann. Die tatsächliche Höhe der Abfindung ist also frei verhandelbar und hängt maßgeblich vom Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers ab. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an der Seite des gekündigten Arbeitgebers kann so regelmäßig eine wesentlich höhere Abfindungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes erzielen.

Häufige Fallstricke und Irrtümer

Es gibt einige Mythen und Missverständnisse rund um das Thema Abfindung und krankheitsbedingte Kündigung, die wir in diesem Abschnitt klären möchten.

  • Arbeitnehmer können nicht gekündigt werden, wenn sie krank sind: Das ist nicht wahr. Arbeitsunfähigkeit ist kein Kündigungsschutz. Arbeitgeber können Mitarbeitern, die krankgeschrieben sind, unter denselben Bedingungen kündigen wie allen anderen. Darüber hinaus können Mitarbeiter sogar gekündigt werden, weil sie krank sind.
  • Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Abfindung bei krankheitsbedingter Kündigung: Das ist ebenfalls nicht richtig. Eine Abfindung ist gesetzlich nicht vorgesehen und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Arbeitgeber, der Branche und dem Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers beziehungsweise dessen Rechtsbeistandes.

Was Arbeitnehmer häufig übersehen oder falsch interpretieren

Es gibt auch einige Aspekte, die Arbeitnehmer in Bezug auf Kündigungen wegen Krankheit häufig übersehen oder falsch interpretieren.

  • Der Schutz vor einer krankheitsbedingten Kündigung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, wie z.B. die Häufigkeit und Dauer der Arbeitsunfähigkeit, die Prognose, ob und wie lange der Arbeitnehmer in Zukunft noch krank sein wird, oder ob eine betriebliche Eingliederung möglich ist.

  • Eine Kündigung kann angefochten werden: Arbeitnehmer haben das Recht, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer krankheitsbedingten Kündigung eine Kündigungsschutzklage einzureichen (§ 4 KSchG). Dabei können sie sich anwaltliche Hilfe von Kanzleien wie Kanzlei Schleyer in Berlin suchen, um ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und eventuell eine Abfindungszahlung zu erhalten.

Von diesen Irrtümern und Fehleinschätzungen abgesehen, ist es von entscheidender Bedeutung, gut informiert und auf dem Laufenden zu bleiben, um sich in solchen Situationen angemessen und effektiv zu verhalten. Daher ist es immer ratsam einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Wie die Kanzlei Schleyer Ihnen bei einer Kündigung wegen Krankheit helfen kann

Wir bei der Kanzlei Schleyer bieten Ihnen eine umfassende Beratung und rechtliche Unterstützung bei Kündigungen wegen einer Krankheit. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Kostenfreie Ersteinschätzung: Wir bewerten Ihren Fall und erläutern Ihnen die möglichen rechtlichen Schritte.
  • Beratung: Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Optionen im Hinblick auf Kündigung und Abfindung.
  • Kündigungsschutzklage: Sollte Ihre Kündigung fehlerhaft oder unwirksam sein, unterstützen wir Sie bei der Einreichung einer Kündigungsschutzklage.
  • Vertretung vor Gericht: Wir vertreten Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen und setzen Ihre Interessen vor Gericht durch.
  • Abfindungsverhandlungen: Wir verhandeln in Ihrem Namen, um die höchstmögliche Abfindungszahlung für Sie zu erreichen.

Erfahrung und Fachwissen

    Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung und Fachwissen im Bereich der Kündigung wegen Krankheit. Unser Team von spezialisierten Rechtsanwälten kennt die strengen Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes und nutzt diese Kenntnisse bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir wissen, dass krankheitsbedingte Kündigungen oft schwer rechtlich durchsetzbar sind und sind bestens darauf vorbereitet, Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite zu stehen.

    Dank unserer Expertise in diesem Bereich haben wir bereits vielen Arbeitnehmern geholfen, ihren Arbeitsplatz zu retten oder eine angemessene Abfindungszahlung zu erstreiten. Wenn Sie also auf der Suche sind, nach einem Rechtsanwalt, der spezialisiert auf Arbeitsrecht ist, können Sie sich an uns wenden und sich darauf verlassen, dass wir uns für Ihre Interessen einsetzen und Sie professionell und engagiert vertreten.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie ist der Prozess der krankheitsbedingten Kündigungen?

    In Deutschland ist der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer in der Regel hoch. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist jedoch möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören eine negative Gesundheitsprognose, die Erheblichkeit der Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Der Arbeitgeber muss bei einer Kündigung wegen Krankheit auf eine korrekte Kündigungsfrist und formale Anforderungen achten.

    In welchen Fällen besteht Anspruch auf eine Abfindung?

    Ein Anspruch auf Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit besteht nicht automatisch. Es kann jedoch zu einer Abfindungszahlung kommen, wenn beide Parteien sich darauf in einem Aufhebungsvertrag oder in einem gerichtlichen Vergleich einigen.

    Gibt es Unterschiede bei der Kündigung aufgrund psychischer Erkrankungen?

    Eine Kündigung mit psychischer Erkrankung als Kündigungsgrund ist ebenfalls möglich, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie bei physischen Krankheiten.

    Das sagen unsere Mandanten

    El Samow
    vor einer Woche

    Anastasia A.
    vor einer Woche

    Ich habe Herrn Schleyer auf Empfehlung meines Bruders kontaktiert (Verkehrsrecht). Nachdem ich mein Anliegen schriftlich eingereicht habe, hat er sich innerhalb weniger Stunden bei mir zurückgemeldet und mich ausführlich beraten. Nach Mandatserteilung war die Angelegenheit innerhalb kurzer Zeit zu meinen Gunsten erledigt. Die gesamte Kommunikation verlief via Telefon und E-Mails, da ich aus NRW komme. Ich habe mich wirklich sehr gut beraten gefühlt, die Kommunikation war einwandfrei und Rückmeldungen erfolgten immer zeitnah. Ich kann Herrn Schleyer nur empfehlen und auch wenn ich natürlich hoffe, dass ich nicht so schnell noch einmal einen Anwalt brauchen werde, wende ich mich zukünftig gerne wieder an ihn.

    Nurdan Karadayi
    vor 2 Wochen

    Ich möchte gerne meine auftichtige und herzliche Empfehlung für Herrn Sieland aussprechen, der meinen Fall im Arbeitsrecht mit großem Erfolg vertreten hat. Dank seiner hingebungsvollen Arbeit wurde das bestmögliche Ergebnis für mich erzielt. Beeindruckend war nicht nur, dass Herr Sieland über umfangreiches Fachwissen im Arbeitsrecht verfügt, sondern auch die Fähigkeit besitzt, komplexe juristische Sachverhalten verständlich zu erklären. Von Anfang an war seine Herangehensweise strategisch aufgebaut, was letztendlich zum Erfolg führte. Ich bin Herrn Sieland und der Kanzlei Schleyer sehr dankbar für ihre Professionalität und Unterstützung.

    Semir Dzudzevic
    vor 3 Wochen

    Als erstes möchte ich mich herzlichst bei Herr Schleyer und seinem Team bedanken. Die Kanzlei hat hervorragende Arbeit geleistet und mir bei einem früheren Fall sehr weiter geholfen. Zu dieser Zeit kannte ich Herr Schleyer noch nicht und hatte bei dem Fall einen anderen Anwalt beauftragt. Nach 2 Jahren war der Verkehrsunfall immer noch nicht abgeschlossen und die geg. Versicherung hatte auch nur 30% vom Schaden der an meinem Auto entstanden ist bezahlt. Durch Empfehlung eines Verwandten nahm ich mit der Kanzlei Schleyer Kontakt auf. Nach ca. 2 Monaten hat die Kanzlei Schleyer das geschafft, was der andere Anwalt zuvor in 2 Jahren nicht geschafft hat, die geg. Versicherung hat die restlichen 70% bezahlt und das ohne vor Gericht zu ziehen. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar und habe die Kanzlei meines Vertrauen gefunden. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Semir Dzudzevic

    man schü
    vor einem Monat

    Absolut zu Empfehlen.Danke!!

    Paweł Nawłoka
    vor einem Monat

    Carsten Culemann
    vor 2 Monaten

    Alexander Schütze
    vor 2 Monaten

    G E
    vor 3 Monaten

    Außerordentliche Leistung 👍

    Habe damit nicht gerechnet-vielen Dank.Bin sehr zu Frieden GrußRichard v.Weschpfennig

    Dennis Narloch
    vor 8 Monaten

    September 2022 Ich bin regelrecht sprachlos und vor allem glücklich. Ich kann die Kanzlei rund um Herrn Schleyer und vor allem Herrn Sieland nur empfehlen. Im Arbeitsrecht haben Sie alles gegeben und das Beste rausgeholt, dabei haben Sie sich immer viel Zeit genommen und alles ganz genau erklärt. Wer eine zuverlässige, professionelle Kanzlei sucht zur Unterstützung und zur Wahrung der eigenen Rechte ist hier genau RICHTIG.

    Kat K
    vor einem Jahr

    Ich bin schwer beeindruckt von dieser Kanzlei, die mir von einer Mitarbeiterin der Kfz-Innung in Berlin empfohlen wurde, weil ich Probleme mit einem Autohaus hatte, welches nicht gerade seriös arbeitet. Herr Schleyer ist ein super freundlicher, zuvorkommender Anwalt, der sich schon nach sehr kurzer Zeit komplett in meinem Fall eingearbeitet hat und absolut nicht wie andere Anwälte ist, für die man nur eine Nummer im Terminkalender ist. Er war immer gut gelaunt, verständnisvoll und hatte schnell die richtigen Antworten parat. Die Antworten per E-Mail sind leicht verständlich und schnell auf den Punkt gebracht, ohne viel Gerede. Ich kann ihn und seine Kanzlei zu 100% empfehlen und würde immer wieder hier her kommen und um Rat bitten, sollte es mal wieder brenzlig werden. Die sehr freundliche und schnell behilfliche Sekretärin darf in der Bewertung natürlich auch nicht fehlen. Danke für Alles!

    Tim Ebert
    vor 10 Monaten

    Die Kanzlei Schleyer gehört meiner Meinung nach zu den Kompetentesten in Berlin. In meinem Falle Vertragsrecht. Die Beratung und Betreuung vom Team und Chef persönlich sind absolute Klasse. Nochmals vielen Dank für Ihre Dienste.

    Irfan Günay
    vor 4 Monaten

    Wir wollten uns nochmals bei der Anwaltskanzlei Schleyer und Kollegen bedanken.Wir wurden in einem Fall sehr gut beraten,vor allem beim Arbeitsrecht (Tino Sieland )sehr gut aufgeklärt.Deshalb die 5 Sterne.Vielen lieben Dank.

    Esra Yurtseven
    vor einem Jahr

    Habe Herrn RA Schleyer zu einer Strafsache aufgesucht. Hat auch gleich die Akte angelegt und mich ausführlich beraten. Habe auch sofort Rückmeldung zu meinen Fragen erhalten, ohne langes warten!! Fand die Beratung und Betreuung sehr gut und zum Schluss wurde die Strafsache von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Super Job. Danke

    Fabian K
    vor 4 Monaten

    Gute Beratung, Wissensvermittlung und Vertretungen. Vielen Dank dafür 🙂 EDIT 12.01.2018 Haben mich super Vertreten in meinem Schadensfall gegenüber der Versicherung. Kommunikation klappe reibungslos einfach per Mail bzw. Telefon!!! Nach wie vor sehr zu empfehlen! Danke Dafür =) Edit 30.01.2023 In nun 5 Jahren mehrmals beraten bzw. mich als Kläger bei einem Amtsgericht vertreten. Was soll ich sagen? Jedes Mal mit positiven Verlauf und ohne jegliche Form von Komplikation. Herr Siner, Herr Wieland und Herr Schleyer: vielen Dank für all Ihre Expertisen und die Art der Durchsetzung / Beratung in all meinen Angelegenheiten!

    Paul
    vor 5 Monaten

    Einfach Top! Mein Anliegen wurde schnell bearbeitet noch am selben Tag eine Einschätzung vom Anwalt erhalten und alles war erledigt 👍🏻

    Edin Dzudzevic
    vor 3 Monaten

    ein sehr freundliches und qualifiziertes Team, hab nur positive und gute erfahrung gemacht und hoffe das ihr noch viele Jahre an meiner Seite bleibt

    Lisa Unkelbach
    vor einem Jahr

    Wir sind durch einen Gutachter auf Herr Schleyer gestoßen. Er ist sehr freundlich und kompetent, auch die Damen am Telefon waren immer freundlich. Schnelle Antwort- und Rückmeldezeit. Wir waren sehr zufrieden. Klare Empfehlung!!!

    Cemil Ariduru
    vor 2 Jahren

    Positiv: Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität, Reaktionsschnelligkeit bei AnfragenDie Kanzlei Schleyer hat mich jetzt das dritte mal erfolgreich vertreten, die Fälle wurden eingestellt. Ich bin absolut zufrieden. Alle Fragen bekam ich umfassend und freundlich beantwortet. Sehr nettes und professionelles Team. Mit gutem Gewissen kann ich die Kanzlei weiterempfehlen.

    Kontaktieren Sie uns!

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