Wir verhandeln für Sie eine angemessene Abfindung.
Durch erfahrenen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht.
Wir übernehmen die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ohne Zusatzkosten
Minimiertes Kostenrisiko durch Erfolgschancen-Check.
Vor Ort, telefonisch oder digital.
Schnelle und einfache Kommunikation auf Augenhöhe.
Einigung oft schon nach 3-5 Wochen.
Sie haben eine Kündigung erhalten?
Wir überprüfen für Sie, ob diese wirksam ist. Sollte es Anzeichen dafür geben, dass die Kündigung fehlerhaft bzw. unwirksam ist, helfen wir Ihnen weiter. Mit einer Kündigungsschutzklage können wir Ihren Arbeitsplatz retten oder eine angemessene Abfindung erstreiten.
Nach Zugang der Kündigung gilt eine 3-wöchige Klagefrist. Verlieren Sie keine Zeit und kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt der Kündigung. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie Ihre Rechte verlieren.
Ihnen liegt ein Aufhebungsvertrag vor, Sie wissen jedoch nicht, ob Sie diesen unterschreiben sollen?
Wir überprüfen den Vertrag und teilen Ihnen mit, ob sich der Abschluss für Sie lohnt oder nicht. Zudem erfahren Sie, welche Vertragsinhalte noch verbessert werden sollten.
Arbeitgeber nutzen oftmals Aufhebungsverträge, um die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu umgehen. Verkaufen Sie sich nicht unter Wert. Lassen Sie sich jetzt von uns beraten.
Sie haben eine Abmahnung erhalten?
Wir sagen Ihnen, wie Sie sich nun richtig verhalten. Wir überprüfen, ob die Abmahnung wirksam ist und wie Sie sich gegen diese zur Wehr setzen können.
Abmahnungen leiden oft an formellen oder inhaltlichen Fehlern. Für eine verhaltensbedingte Kündigung lässt sich eine fehlerhafte Abmahnung nicht verwerten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Ihr Arbeitgeber will Ihnen kein Arbeitszeugnis ausstellen oder Sie halten Ihr Arbeitszeugnis für fehlerhaft?
Wir setzen Ihren Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses konsequent durch und überprüfen es auf formelle und inhaltliche Fehler. Gegebenenfalls fordern wir Ihren Arbeitgeber zur Neuausstellung auf.
Einfach und transparent
Mit unserem Drei-Punkte-Plan sind Sie auf der sicheren Seite. In enger Abstimmung entwickeln wir mit Ihnen eine zielorientierte Strategie zur schnellen und effektiven Lösung Ihres Problems.
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Kanzlei Schleyer
Arbeitnehmenden stehen bei Konflikten mit dem Arbeitgeber eine Vielzahl von Arbeitnehmerschutzrechten zu. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die meisten von ihren Rechten keinen vollständigen Gebrauch machen. Bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen erhalten daher zu viele Arbeitnehmende keine oder zu wenig Abfindung. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, das zu ändern! Gerne helfen wir Ihnen bei allen konkreten oder möglicherweise künftigen Arbeitsrechtsfragen. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Noch Fragen? Wir haben Antworten!
Es gibt mehrere Wege, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden, zum Beispiel durch einen Aufhebungsvertrag, eine Befristung oder durch eine Kündigung. Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärungen, die das Arbeitsverhältnis zu einem zukünftigen Zeitpunkt, entweder sofort bei fristlosen Kündigungen oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist bei ordentlichen Kündigungen, beenden. Es gibt keine gesetzlich vorgegebene Formulierung für die Kündigungserklärung, aber es muss aus dem Schreiben eindeutig hervorgehen, dass der Kündigende die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wünscht.
Bei einer Kündigung werden zwischen einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung unterschieden. Eine ordentliche Kündigung, gelegentlich auch als fristgerecht bezeichnet, beendet das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung, die nach § 626 Abs. 1 BGB zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Für eine solche Kündigung muss ein wichtiger Grund, gemäß § 626 Abs. 1 BGB, vorliegen. Außerdem muss eine außerordentliche Kündigung innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erklärt werden.
Häufig sind Kündigungen unwirksam, weil ein erforderlicher Kündigungsgrund fehlt oder der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nicht ausreichend beweisen kann. Auch können Kündigungen bereits deshalb unwirksam sein, weil der Arbeitgeber Formfehler begeht oder Fristen falsch berechnet. Mit dem richtigen Vorgehen, schneller Reaktion und dem erforderlichen Geschick können Arbeitgeber daher oft zur Rücknahme der Kündigung oder zur Zahlung einer angemessenen Abfindung bewegt werden.
Lassen Sie keine Zeit verstreichen und beachten Sie unbedingt die 3-Wochen-Frist seit Zustellung des Kündigungsschreibens, gemäß § 4 KschG! Verpassen Sie es innerhalb dieser Frist eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben, ist die Kündigung in den allermeisten Fällen rechtswirksam. Sie können dann nicht mehr gegen diese vorgehen. Damit wäre der Arbeitsplatz kampflos aufgegeben und auch eine etwaige Abfindung wäre verschenkt. Zögern Sie also nicht – kontaktieren Sie uns jetzt.
Wir sind für Sie da
Erzählen Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise.
Eislebener Str. 15
10789 Berlin
info@kanzlei-schleyer.de
030 688 371 601
Kanzlei Schleyer
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email info@kanzlei-schleyer.de
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to info@kanzlei-schleyer.de