Dein Recht bei Kündigung durchsetzen

Anwalt Arbeitsrecht Berlin Charlottenburg

Kompetente Unterstützung bei Kündigungen und Abmahnungen in Charlottenburg – Kostenlose Ersteinschätzung

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Ihr Ansprechpartner:
Tino Sieland

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Deine Rechte bei Kündigung in Berlin Charlottenburg

Wurde dir gerade gekündigt? Hast du einen Aufhebungsvertrag erhalten und weißt nicht, ob du unterschreiben sollst? Stehst du plötzlich vor der Frage, wie du deinen Arbeitsplatz retten oder eine angemessene Abfindung erzielen kannst? Dann bist du bei uns genau richtig.

Wir wissen, wie belastend eine Kündigung ist. Die Sorge um die finanzielle Zukunft, die Angst vor einer Sperre beim Arbeitslosengeld und die Unsicherheit, wie es weitergeht – all das beschäftigt dich gerade intensiv. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Berlin Charlottenburg stehen wir dir zur Seite und kämpfen für deine Rechte. Wir kennen die Berliner Arbeitsgerichte aus dem Effeff und wissen genau, wie wir deine Interessen am besten durchsetzen. Bei uns erhältst du nicht nur juristische Beratung, sondern einen Partner, der dich auf Augenhöhe begleitet und schnell, gezielt und effektiv handelt.

Deine Vorteile bei uns:

Kostenlose Ersteinschätzung

bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen – damit du sofort weißt, wo du stehst

Fachanwalt für Arbeitsrecht

mit langjähriger Erfahrung seit 2018 in Berlin

Unmittelbare Nähe zum Arbeitsgericht Berlin

wir kennen die Abläufe und die richterliche Spruchpraxis

Schnelle Reaktionszeiten

wir handeln gezielt und effektiv, damit du keine Zeit verlierst

Persönliche Betreuung auf Augenhöhe

bei uns bist du keine Nummer, sondern Mensch

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Eine Kündigung trifft dich oft völlig unerwartet und stellt dein Leben auf den Kopf. Doch nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Wir prüfen genau, ob dein Arbeitgeber alle formalen Anforderungen eingehalten hat und ob tatsächlich ein Kündigungsgrund vorliegt. Betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen müssen strengen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Wir erheben Kündigungsschutzklage und vertreten dich vor dem Arbeitsgericht Berlin. Unser Ziel ist es, deinen Arbeitsplatz zu retten oder eine angemessene Abfindung für dich herauszuholen. Dabei achten wir darauf, dass du keine Sperre beim Arbeitslosengeld riskierst und deine Ansprüche vollständig gewahrt bleiben.

Bei der Beendigung deines Arbeitsverhältnisses geht es um mehr als nur die Kündigung selbst. Eine angemessene Abfindung kann deine finanzielle Situation erheblich verbessern und dir Zeit für die berufliche Neuorientierung verschaffen. Wir wissen genau, wie hoch deine Abfindung sein sollte und setzen uns dafür ein, dass du nicht unter Wert bezahlt wirst. Gleichzeitig verhandeln wir ein gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis für dich – denn das ist deine Visitenkarte für künftige Bewerbungen. Ein schlechtes Zeugnis kann deine Karriere nachhaltig beeinträchtigen. Wir achten auf jede Formulierung und sorgen dafür, dass dein Zeugnis deinen tatsächlichen Leistungen entspricht.

Eine ungerechtfertigte Abmahnung in deiner Personalakte kann gravierende Folgen haben. Sie ist oft der erste Schritt zu einer verhaltensbedingten Kündigung und belastet dein Arbeitsverhältnis nachhaltig. Wir prüfen jede Abmahnung darauf, ob sie rechtlich haltbar ist. Viele Abmahnungen sind zu unbestimmt formuliert oder beziehen sich auf Sachverhalte, die keine Abmahnung rechtfertigen. Wir verfassen für dich eine rechtssichere Gegendarstellung, die zu deiner Personalakte genommen werden muss. Wenn die Abmahnung offensichtlich unberechtigt ist, klagen wir auf ihre Entfernung aus der Personalakte. So bleibt dein Arbeitsverhältnis unbelastet und spätere Kündigungsversuche auf dieser Grundlage laufen ins Leere.

Dein Arbeitgeber hat dir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt und erwartet eine schnelle Unterschrift? Vorsicht – oft sind solche Verträge einseitig zu deinem Nachteil formuliert. Wir prüfen jeden Aufhebungsvertrag auf Herz und Nieren und decken versteckte Fallen auf. Häufig verzichtest du mit einer übereilten Unterschrift auf wichtige Ansprüche oder riskierst eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Wir verhandeln für dich bessere Konditionen: eine höhere Abfindung, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, die Abgeltung offener Urlaubstage und die Zahlung ausstehender Provisionen. Dabei prüfen wir, ob die konkrete Situation – insbesondere die drohende Kündigung und die Konditionen – so gestaltet werden kann, dass du das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld möglichst minimierst. Eine Sperrzeit lässt sich jedoch nicht durch die Vertragsgestaltung allein sicher ausschließen, sondern hängt von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls und der Entscheidung der Agentur für Arbeit ab. Mit unserer Erfahrung aus zahlreichen Verhandlungen in Berlin und Brandenburg sichern wir dir die bestmöglichen Bedingungen.

Dir steht noch Gehalt zu, aber dein Arbeitgeber zahlt nicht? Ob ausstehendes Gehalt, nicht ausgezahlte Provisionen, Überstundenvergütung oder Urlaubsabgeltung – wir setzen deine finanziellen Ansprüche durch. Gerade bei komplexen Provisionsvereinbarungen oder unklaren Arbeitszeitregelungen ist es wichtig, die Ansprüche genau zu beziffern und durchzusetzen. Wir fordern deine Forderungen zunächst außergerichtlich beim Arbeitgeber ein. Wenn nötig, klagen wir deine Ansprüche vor dem Arbeitsgericht ein. Dabei vertreten wir dich kompetent und hartnäckig, bis du dein Geld erhältst. Unsere Erfolgsquote bei der Durchsetzung von Lohnforderungen spricht für sich.

Wenn eine Abmahnung zu Unrecht in deiner Personalakte liegt, muss sie gelöscht werden. Denn sie kann jederzeit gegen dich verwendet werden – bei Beförderungen, Gehaltsverhandlungen oder als Grundlage für eine Kündigung. Wir klagen vor dem Arbeitsgericht auf die Löschung unrechtmäßiger Abmahnungen. Dabei setzen wir uns durch, wenn die Abmahnung inhaltlich falsch ist, auf einem nicht abmahnfähigen Verhalten beruht oder die Formvorschriften nicht eingehalten wurden. Mit unserer Erfahrung vor den Berliner Arbeitsgerichten wissen wir genau, worauf es ankommt und wie wir deine Personalakte bereinigen. Nach erfolgreicher Klage ist die Abmahnung aus deiner Akte verschwunden – als wäre sie nie da gewesen.

Einfach und transparent

Unser Prozess in Berlin Charlottenburg

01

Kostenlose Ersteinschätzung

02

Detaillierte Fallprüfung

03

Durchsetzung deiner Rechte

Kanzlei Schleyer

Unsere Kanzlei in Berlin Charlottenburg

Wir sind die Kanzlei Schleyer – dein Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin Charlottenburg und ganz Berlin. Seit vielen Jahren vertreten wir Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren, bei Aufhebungsverträgen und gegen ungerechtfertigte Abmahnungen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung seit 2018 kennen wir die Berliner Arbeitswelt in all ihren Facetten – von internationalen Start-ups über Bundesbehörden bis zu mittelständischen Unternehmen und sozialen Trägern.

Unser Standort im Zentrum von Berlin ist für dich ideal erreichbar. Die Nähe zu Charlottenburg bedeutet: kurze Wege für persönliche Gespräche und schnelle Reaktionszeiten. Aber unser größter Vorteil liegt in unserer unmittelbaren Nähe zum Arbeitsgericht Berlin und zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg – unser „zweites Wohnzimmer“, wie wir sagen. Wir kennen die dortigen Abläufe, die Gepflogenheiten der Geschäftsstellen und die richterliche Spruchpraxis in- und auswendig.

Diese Vertrautheit mit den Berliner Strukturen verschafft dir einen entscheidenden Vorteil. Wir wissen, welche Argumente vor welchem Richter ziehen, wie die lokale Rechtsprechung zu bestimmten Fragen aussieht und wie wir deine Sache am effektivsten vertreten. Ob in gerichtlichen Verfahren oder bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Berliner Arbeitgebern – unsere lokale Expertise macht den Unterschied.

Besonders wichtig ist uns: Wir arbeiten schnell, gezielt und effektiv. Du bist bei uns keine Nummer, sondern wirst auf Augenhöhe behandelt. Wir nehmen uns Zeit für deine Fragen, erklären dir jeden Schritt verständlich und halten dich über alle Entwicklungen auf dem Laufenden. Bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen sind wir 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche für dich erreichbar – denn wir wissen, dass diese Situationen nicht warten können.

Noch Fragen? Wir haben Antworten!

Häufig gestellte Fragen

Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage ergibt sich aus § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Sie beträgt drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist – wenn du sie verpasst, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war. Kontaktiere uns daher sofort nach Erhalt der Kündigung.

Die Kosten richten sich nach deinem Bruttomonatsgehalt. Vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – selbst wenn du gewinnst. Oft übernimmt deine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir prüfen in der kostenlosen Ersteinschätzung, welche Kosten auf dich zukommen und ob eine Prozesskostenbeihilfe möglich ist.

Nein, auf keinen Fall. Ein Aufhebungsvertrag ist ein Angebot, das du annehmen oder ablehnen kannst. Lass dich nicht unter Druck setzen. Unterschreibe niemals sofort, sondern lass den Vertrag vorher von uns prüfen. Oft kannst du deutlich bessere Konditionen herausholen.

Ja, absolut. Viele unserer Mandanten haben keine Rechtsschutzversicherung. Wir beraten dich transparent über die zu erwartenden Kosten und prüfen Finanzierungsmöglichkeiten wie Prozesskostenbeihilfe. Außerdem arbeiten wir häufig auf Erfolgsbasis, sodass unsere Honorare aus der erzielten Abfindung bezahlt werden können.

In Berlin dauert es in der Regel 4-8 Wochen bis zum Gütetermin. Viele Fälle werden schon dort durch Vergleich beendet. Wenn es zum Kammertermin kommt, vergehen weitere 2-4 Monate. Insgesamt solltest du mit 3-6 Monaten Verfahrensdauer rechnen – in dringenden Fällen geht es auch schneller.

Eine Abfindung ist keine gesetzliche Pflicht, sondern meist Verhandlungssache. Jedoch kann sich ein Anspruch auf Abfindung auch außerhalb eines Kündigungsschutzprozesses ergeben, etwa nach § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung und entsprechendem Hinweis im Kündigungsschreiben, sowie durch Sozialplan, Tarifvertrag oder bei außergerichtlichen Einigungen. Häufig zahlt der Arbeitgeber jedoch eine Abfindung, wenn du Kündigungsschutzklage erhebst und ein Vergleich angestrebt wird, um das Risiko eines verlorenen Prozesses zu vermeiden.

Kritisch wird es bei Aufhebungsverträgen: Hier droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn du aktiv an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitwirkst – unabhängig davon, wie die Vereinbarung ausgestaltet ist. Es besteht ein Sperrzeitrisiko, solange kein wichtiger Grund vorliegt (zum Beispiel wenn eine rechtmäßige Kündigung durch den Arbeitgeber unmittelbar bevorstand). Wir prüfen, ob die Vereinbarung so gestaltet werden kann, dass du das Risiko einer Sperrzeit minimierst, indem wir die Umstände und die drohende Kündigung exakt dokumentieren und mit der Agentur für Arbeit abstimmen. Wenn der Arbeitgeber kündigt und du im Prozess eine Abfindung erzielst, droht dagegen normalerweise keine Sperre.

Du solltest zunächst eine Gegendarstellung verfassen, die zu deiner Personalakte genommen werden muss. Wenn die Abmahnung offensichtlich unberechtigt ist, können wir auf ihre Entfernung aus der Akte klagen. Wichtig ist schnelles Handeln, damit die Abmahnung nicht später als Grundlage für eine Kündigung dient.

Selbstverständlich. Viele Mandanten kommen zu uns, bevor es zum Konflikt kommt – etwa bei der Prüfung von Vertragsänderungen, bei Abmahnungen oder wenn sie präventiv wissen wollen, wie sie sich bei bestimmten Situationen verhalten sollen. Frühe Beratung verhindert oft größere Probleme.

Wir sind bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen für Sie erreichbar – telefonisch unter 030 688371600, per E-Mail an sieland@kanzlei-schleyer.de oder über den Chat auf unserer Website www.kanzlei-schleyer.de. Du bekommst zeitnah eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Erzählen Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise.

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