Wir geben Ihnen Antworten

Unfallmeldung

Schnelle Hilfe, klare Antworten – wir kümmern uns um Ihre Unfallmeldung und setzen Ihre Ansprüche durch.

Damit wir Ihre Unfallangelegenheit prüfen und gegebenenfalls übernehmen können, kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder Kontaktformular.

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Ihr Ansprechpartner
Umut Schleyer

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Am Unfallort

  • Sprechen Sie Zeugen an!
  • Rufen Sie die Polizei.
  • Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, insbesondere von der Position der Fahrzeuge.
  • Nicht mit dem Unfallgegner oder den Polizeibeamten diskutieren.
  • Machen Sie keine Angaben zum Unfallhergang.
  • Verlangen Sie die gesamten Daten des Unfallgegners.
  • Bewahren Sie den Unfallzettel gut auf.
  • Helfen Sie verletzten Personen.

Was passiert danach?

  • Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, dann können Sie uns außergerichtlich beauftragen. Wir werden für Sie außergerichtlich tätig, ohne dass Ihnen im Ergebnis Kosten entstehen. Grund dafür ist, dass Sie als Unfallgeschädigter so gestellt werden müssen, wie ohne Unfall. Das bedeutet, dass Ihnen grundsätzlich alle unfallbedingten Schäden zu ersetzen sind. Dazu gehören unter anderem auch die Anwaltskosten.
  • Lassen Sie den Schaden durch einen Gutachter bewerten. Wir sprechen Ihnen gerne eine Empfehlung aus. Übersenden Sie uns alle notwendigen Unterlagen.
  • Nach Erhalt der Unterlagen und einer Vollmacht werden wir für Sie tätig, sodass Sie nichts mehr veranlassen müssen.

Was steht Ihnen zu?*

  • Die Abschlepp- und Reparaturkosten
  • Die Kosten für den Gutachter.
  • Eine Unfallpauschale.
  • Die eingetretene Wertminderung.
  • Mietwagenkosten/Nutzungsausfall.
  • Abschleppkosten.
  • Anmelde- und Abmeldekosten.
  • Schmerzensgeld.
  • Verdienstausfall.

 

*Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Infos

Was ist noch zu beachten?

Diese Hinweise können Sie auch als Flyer downloaden

01

Grundsätzlich ist der Eigentümer des Fahrzeugs der Anspruchsinhaber. Wenn Sie Fahrer aber nicht Eigentümer sind, dann können Sie im Prozess als Zeuge aussagen und wären ein wertvolles Beweismittel.

02

Ob als Fahrer oder Eigentümer sollten Sie weder mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Kontakt aufnehmen noch dieser Informationen übermitteln.

03

Nach einem Verkehrsunfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherungrechtlich Ihr Gegner, da diese nur ihre eigenen Interessen vertritt. Sie müssen leider davon ausgehen, dass der Gegner versuchen wird, Ihre gesetzlichen Ansprüche (unberechtigt) zu kürzen. Gehen Sie daher nicht voreilig auf Angebote der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein, da diese nur die eigenen Interessen und nicht Ihre vertritt.

Wir sind für Sie da

Kontaktieren Sie uns

Erzählen Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise.

Rechtsanwaltskanzlei Schleyer

Eislebener Str. 15
10789 Berlin

info@kanzlei-schleyer.de

030 688371600

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