Sachverständigenkosten – 

HUK muss bezahlen!

 

Nach einem Unfall hat man gegen den Unfallgegner und seine Haftpflichtversicherung einen Anspruch auf Schadenersatz. Diese Anspruch umfasst alle Schäden die unfallbedingt entstanden sind. Also auch die Sachverständigenkosten. Leider werden die Sachverständigenkosten von vielen Haftpflichtversicherungen oft gekürzt, vor allem von der HUK.

Solche rechtswidrigen Kürzungen muss man sich weder als Unfallgeschädigter noch als Sachverständiger gefallen lassen. Jedoch scheuen viele den Klageweg. Das wissen die Haftpflichtversicherungen und nutzen diesen Umstand aus, vor allem die HUK. Dazu kann man mehr nachlesen unter anderem >hier< und >hier <.

Durch systematische Kürzungen (der Sachverständigenkosten, Werkstattrechnungen, Schadenersatzansprüche) sparen bzw. verdienen Haftpflichtversicherungen viel Geld. Leider. Dass diese Kürzungen nicht rechtens sind, hat abermals das Amtsgericht Oranienburg bestätigt, in dem es die HUK Coburg zur Zahlung der ausstehende Sachverständigenkosten verurteilt hat. Die HUK muss auch die gesamten Kosten des Rechtsstreit tragen. >Hier geht es zum Tenor<.

Daher ist es wichtig, dass man als Unfallgeschädigter einen freien und unabhängigen Sachverständigen beauftragt, der mit einem auf die Unfallregulierung spezialisierten Anwalt zusammenarbeitet. Wir kennen die Tricks der Haftpflichtversicherungen und wissen, wie man damit umgehen muss. Garantien gibt es zwar nicht. Aber so kann man sein Schaden gering halten und davon ausgehen, dass seine Ansprüche vollständig durchgesetzt werden. Notfalls muss man klagen.

Da wir auf die Unfallregulierung spezialisiert sind, helfen wir Sachverständigen, Werkstätten und vor allem Unfallgeschädigten. Bei Bedarf schulen wir das Personal von Werkstätten. Sachverständigen und Autohäusern. Sie haben Fragen, dann rufen Sie uns an!

>Hier geht es zu unserem Video<