Werkstatt-Schulung

Haftpflicht- und Kaskofälle

1. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Dozent für Unfallregulierung schule ich Kfz-Gutachter, Mitarbeiter von Autohäusern und Werkstätten. Vor allem eine Schulung in einer Werkstatt ist wichtig, da die meisten Unfallgeschädigten in erster Linie bei der Werkstatt ihres Vertrauens anrufen. Die meisten Haftpflichtversicherungen empfehlen den Unfallgeschädigten auch einen Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt erstellen zu lassen und diesen anschließend bei der Versicherung einzureichen. Eine Aufklärung des Unfallgeschädigten –über seine ihm tatsächlich zustehenden Rechte– erfolgt nicht.

2. Eine Schulung des Werkstattpersonals ist heutzutage aus folgenden Gründen zwingend erforderlich.

Warum eine Werkstatt-Schulung?

Wie bereits erwähnt rufen die meisten Unfallgeschädigten nach einem Unfall in der Regel bei ihrer Werkstatt an. Grund dafür ist, dass die meisten Unfallgeschädigten weder ihre Rechte noch ihre Pflichten kennen. So gut wie alle Unfallgeschädigten scheuen den Weg zum Anwalt. Daher sollte es auch im Interesse des Unfallgeschädigten sein, dass das Personal gut geschult ist. Je besser das Personal geschult ist, desto besser kann es auf die Bedürfnisse und Fragen der Unfallgeschädigten eingehen.

Wird der Unfallgeschädigte nicht über seine Rechte aufgeklärt, kann er sehr viel Geld verlieren. Darüber hatten wir unter anderem >>>hier berichtet<<<.

Wir hatten auch darüber berichtet, dass Unfallgeschädigte mit Kürzungen von 50 % rechnen müssen. Das kann man >>>hier nachlesen<<<.

Es gab auch Fälle, bei denen der Geschädigte ohne eine rechtliche Aufklärung bzw. ohne Anwalt nur 30% seines tatsächlichen Schadenersatzanspruches erhalten hat. Diesen Artikel kann man >>>hier nachlesen<<<.

Wertvolles Wissen 

Wenn das Werkstattpersonal selbst keine Kenntnisse im Bereich von Haftpflicht- und/oder Kaskofällen hat, kann es einem Unfallgeschädigten nicht weiterhelfen. Dies führt zu Frust bei den Kunden und auch oft zum Verlust vieler tausend Euro. Das Werkstattpersonal sollte auch wissen, dass heutzutage bei jedem Unfall ein Gutachter sowie ein Rechtsanwalt vom Unfallgeschädigten beauftragt werden sollte. Ansonsten droht nur Ärger und der Kunde ist unzufrieden. Hinzu kommt, dass die Werkstatt ebenfalls unter den Kürzungen der Versicherungen leidet. Viel schlimmer ist aber ein unzufriedener Kunde. Eine umfassende Aufklärung kann das vermeiden! Wir helfen Ihnen dabei.

Sie möchten, dass wir ihr Personal schulen? Schreiben Sie uns eine Mail und wir helfen Ihnen gerne weiter! 

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht