VW verliert vor Gericht

Abgasskandal

Der VW Konzern hatte im September 2015 Manipulationen an Dieselmotoren zugegeben. Seitdem klagen viele getäuschte Käufer gegen den Konzern vor Gericht und kämpfen um ihr Recht. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass VW vor dem Landgericht Potsdam verurteilt wurde. >Hier geht es zum Artikel<. Im folgenden Artikel geht es um ein weiteres Urteil des Landgerichts Potsdam.

Was ist passiert?

Der Kläger bestellte bei der Beklagten (VW) am 22. Oktober 2014 einen VW Sharan zu einem Endpreis von 40.514,16 €. Das Fahrzeug wurde ihm am 28. April 2015 ausgeliefert.  Das Fahrzeug ist mit einem VW-Dieselmotor des Typs EA189 versehen. Er war mit einer Software zur Manipulation der im Prüfstand gemessenen Abgaswerte versehen. Nachdem dies bekannt wurde, legte das Kraftfahrtbundesamt der Beklagten auf, diese Software aus den betroffenen Fahrzeugen zu entfernen, widerrief indes nicht die erteilte EG-Typengenehmigung. Nach einem Hinweis der Beklagten auf das Vorhandensein der genannten Software ließ er das von dieser angebotene Softwareupdate aufspielen.

Mit Anwaltsschreiben vom 22. Januar 2018 forderte der Kläger von der Beklagten die Rückabwicklung des Kaufvertrages durch Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Die Beklagte antwortete unter dem 15. Februar 2018, dass jedenfalls seit dem Aufspielen des Softwareupdates das Auto nicht mehr beanstandungswürdig sei und auch vorher schon kein Mangel vorgelegen habe. Sie bedauere daher, dem Wunsch nach Rückgabe des Fahrzeuges nicht entsprechen zu können. Daraufhin erhob der Kläger beim Landgericht Potsdam eine Klage.

Urteil des Landgerichts Potsdam

Das Landgericht Potsdam hat VW zur Zahlung von 37.921,25 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6. Februar 2018, Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw VW Sharan, verurteilt. Als Begründung führte das Gericht unter anderem aus:

“Dem Kläger steht gegen die Beklagte ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB i. V. m. § 31 BGB zu. Die Beklagte hat den Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise zumindest bedingt vorsätzlich geschädigt. Die Beklagte hat, um den Absatz ihrer Dieselmotoren des Typs EA 189 zu steigern, die Motorsteuerungssoftware in dem dargestellten manipulierenden Sinne programmiert.”

Fazit

Als betroffene Person sollte man sich gegen VW zu Wehr setzen und nicht jahrelang auf eine >Musterfeststellungsklage< warten. Wenn Sie Fragen haben sollten, senden Sie uns eine Mail und wir werden versuchen, Ihnen weiterzuhelfen!

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin