Musterfeststellungsklage –

für den Einzelnen zeitnah keine Lösung!

1. Der Abgasskandal ist seit Jahren in aller Munde. Viele Hersteller haben bei bestimmten Modellen (unter anderem Audi, BMW, Chevrolet, Daimler, Dacia, Fiat, Hyundai, Jaguar, Land Rover, Mazda, Nissan, Opel, Peugeot, Porsche, Renault, Volkswagen, Volvo usw.) wohl durch die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen die Abgaswerte manipuliert, um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können.

Ob Ihr Fahrzeug auch betroffen ist, >>>erfahren Sie hier.<<<

2. Warum hilft die Musterfeststellungsklage dem Einzelnen nicht zeitnah weiter?

Die Musterfeststellungsklage ist (wie der Name bereits sagt) eine Feststellungsklage. In diesem Rechtsstreit wird “nur” festgestellt, ob VW den betroffenen Kunden gegenüber dem Grunde nach haftet. Mehr nicht. Zunächst entscheidet das Oberlandesgericht Braunschweig. Dann haben beide Parteien die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Dann müsste sich der Bundesgerichtshof mit der Sache auseinandersetzen. Das wird wahrscheinlich mehrere Jahre dauern! Ich glaube, dass anschließend sogar der Weg zum Europäischen Gerichtshof führen könnte, da auch europarechtliche Belange betroffen sind. Erst wenn eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder des europäischen Gerichtshofs rechtskräftig ist, steht fest, ob VW den betroffenen Kunden dem Grunde nach Schadenersatz leisten muss oder nicht.

Dann geht das Theater von vorne los, weil dann jeder betroffene Kunde seine Schadenersatzansprüche individuell einklagen muss. Das wird bestimmt auch mehrere Jahre dauern.

Es geht hier also um einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren. Wer weiß was in 5 Jahren ist? Wer weiß, ob er sein Fahrzeug dann noch fahren darf? Wer weiß, ob er sein Fahrzeug in ein paar Jahren überhaupt noch hat? Es gibt so viele Unsicherheiten. Daher halte ich die Musterfeststellungsklage für einen schlechten Witz !

3. Was habe ich für Rechte – was kann ich tun?

Als betroffener Kunde sollten SIE sofort handeln!

a. Für Rechtsschutzversicherte

Für Rechtsschutzversicherte, deren Rechtsschutzversicherung bereits im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses Bestand hatte, bietet es sich an, jetzt unverzüglich aktiv zu werden und die Rückabwicklung durchzusetzen.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

(1) Entweder durch die Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen des Abgasskandals oder

(2) –sofern vorhanden– über den Widerruf Ihres Autokredites wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung.

b. Für Nichtrechtsschutzversicherte

Für Nichtrechtsschutzversicherte, ob im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses oder sogar noch heute, bietet sich der sogenannte Widerrufsjoker an, vorausgesetzt der Autokauf wurde durch ein Verbraucherdarlehen finanziert.

Senden Sie uns eine E-Mail und wir werden Ihnen eine Lösung anbieten!

Umut Schleyer  – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin