VHV-Haftpflicht zahlt nicht –

Wir helfen weiter!

 

1. Ein Verkehrsunfall ist für jeden Autofahrer eine sehr negative Erfahrung. Um so schlimmer ist es, wenn man als Unfallgeschädigter anschließend noch seinem Geld hinterherrennen muss, obwohl man den Unfall nicht verschuldet hat. Dies ist leider die tägliche Realität.

2. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass auch die VHV-Haftpflichtversicherung  nach einem Unfall versucht, auf dem Rücken der Unfallgeschädigten zu sparen. Oftmals hilft nur die Erhebung einer Klage. Diesen Artikel kann man >>>hier nachlesen<<<.

Es gibt leider viele Haftpflichtversicherungen, die im Rahmen einer “Salamitaktik” pokern und erst nach Erhebung einer Klage bezahlen, so auch die VHV-Haftpflichtversicherung. Diesen Artikel kann man >>>hier nachlesen<<<.

Wir hatten auch darüber berichtet, dass viele Haftpflichtversicherungen Reparaturkosten, Gutachterkosten usw. kürzen, unter anderem die HUK, die Allianz sowie die DEVK.

ABER, die VHV hat darüber hinaus versucht, mich “MUNDTOT” zu machen. Mit Schreiben vom 26.07.2018 habe ich eine Abmahnung erhalten. Mir wurde -aufgrund meiner Berichterstattung– auch ein Verstoß gegen das sog. Sachlichkeitsgebot vorgeworfen.

>Das Schreiben der VHV kann hier nachgelesen werden!<

Ich lasse mich von der VHV nicht “MUNDTOT” machen und berichte selbstverständlich weiter über Tatsachen!

3. In einem aktuellen Fall hat die VHV (wieder mal) nach einem Unfall die Gutachterkosten zu Unrecht gekürzt. Da der Gutachter ein fester Kooperationspartner von uns ist, sind wir auftragsgemäß für ihn tätig geworden. Da unsere außergerichtliche Zahlungsaufforderung ignoriert wurde, haben wir vor dem Amtsgericht Oberhausen Klage gegen die VHV erhoben. Die VHV hat sich mit Händen und Füßen gewehrt, eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt und auf mehreren Seiten vortragen lassen, warum die Kürzung angeblich gerechtfertigt sei. Ohne Erfolg. Das Amtsgericht Oberhausen hat die VHV zur Zahlung verurteilt und auf 6 Seiten ausgeführt, warum die Kürzung der VHV unberechtigt war.

Der Tenor des Urteils kann hier eingesehen werden.<

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht