Allianz zahlt nicht,

erst nach Zustellung der Klage!

1. Wir hatten bereits mehrfach darüber berichtet, dass man als Unfallgeschädigter so zu stellen ist, wie ohne Unfall. Das bedeutet, dass der Unfallgegner und seine Haftpflichtversicherung grundsätzlich alle Kosten bezahlen müssen, die unfallbedingt entstanden sind. Leider sieht die Realität anders aus. Die Haftpflichtversicherungen versuchen, mit allen Mitteln die Ansprüche der Geschädigten zu kürzen.

2. In einem Fall hatte der Unfallgeschädigte nur 33% von dem erhalten, was ihm tatsächlich zustand. >>>Bitte klicken Sie hier um mehr zu lesen.<<<

In einem anderen Fall wurden dem Unfallgeschädigten (ohne Anwalt) mehr als 50% seiner Ansprüche gekürzt. Diesen Bericht kann man >>>hier nachlesen.<<<

3. Ohne Anwalt hat man keine Chance, selbst bei den “einfachsten Unfällen”. Dazu gab es sogar einen Bericht im Fernsehen, >>>bitte klicken Sie hier<<<. 

Unfallregulierung und das Spiel mit der Zeit

4. In einem aktuellen Fall wurde unser Mandant unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Die Haftung des Unfallgegners und seiner Haftpflichtversicherung (der Allianz) war eigentlich “klar“.  Auf unsere erste Zahlungsaufforderung erhielten wir keine fristgemäße Zahlung. Daraufhin wurde die Allianz ein zweites Mal zur Zahlung aufgefordert und eine Klage angedroht. Daraufhin erhielten wir zwei Schreiben. Zum einen bat die Allianz noch etwas um Geduld (nach 2 Monaten), dieses Schreiben kann >>>man hier nachlesen<<<. 

Zum anderen übermittelte die Allianz (am gleichen Tag) ein “Gegenangebot” zum Restwert. Dieses Schreiben kann man >>>hier nachlesen<<<. Wir hatten bereits mehrfach darüber berichtet, dass auch der Restwert eine beliebte Kürzungsposition ist. Einen Artikel dazu kann man >>>hier nachlesen<<<. Eine Zahlung erfolgte trotzdem nicht.

Zahlung erst nach Klage

Auf Wunsch des Mandanten erhoben wir Klage vor dem Amtsgericht Bernau. Und siehe da, plötzlich zahlte die Allianz den kompletten Schaden unseres Mandanten. Das Abrechnungsschreiben kann man >>>hier nachlesen<<<. Sie informierte auch das Amtsgericht Bernau, dass sie alle Kosten des Rechtsstreit tragen wird. Dieses Schreiben kann man >>>hier nachlesen<<<.

5. Wie man sieht, muss man um sein Recht kämpfen. Leider ist in der Unfallregulierung in Deutschland nichts selbstverständlich, nur Ärger und Kürzungen. Auch die einfachsten Sachverhalte werden unnötig in die Länge gezogen. Hier musste unser Mandant ca. 4 Monate warten. Eine Zahlung von über 5.000,- € erfolgte erst nach Zustellung der Klage. Und nun kann man sich vorstellen was passiert wäre, wenn der Unfallgeschädigte keinen Anwalt beauftragt hätte.

Unser Tipp: Beauftragen Sie nach einem unverschuldeten Unfall sofort einen Gutachter und einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin