Versicherung kürzt Reparaturrechnung zu Unrecht –

und zahlt nach Klage!

 

Versicherung kürzt Reparaturrechnung

Oft liest man im Internet Überschriften wie: “Versicherung kürzt Reparaturrechnung”, “Versicherung kürzt mittels Prüfbericht”, “ControlExpert Kürzung” usw. Solche Kürzungen muss man sich als Werkstatt oder Autohaus nicht gefallen lassen!

Warum sind solche Kürzungen rechtswidrig?

Nach einem Verkehrsunfall ist der Unfallgeschädigte so zu stellen, wie ohne Unfall. Grundsätzlich sind dem Unfallgeschädigten alle unfallbedingten Kosten zu erstatten, sowohl bei einer fiktiven Abrechnung als auch bei einer konkreten Abrechnung. Darüber hatten wir bereits >>hier<< berichtet. Die Art und der Umfang des Anspruchs ergibt sich aus dem Gesetz, nämlich aus § 249 BGB.

Wenn der Unfallgeschädigte sein Fahrzeug in einer Werkstatt bzw. in einem Autohaus reparieren lässt, dann fallen konkrete Reparaturkosten an. Diese tatsächlich entstandenen Kosten hat der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung grundsätzlich zu erstatten. Das Problem ist, dass viele Unfallgeschädigte sich nicht anwaltlich vertreten lassen, obwohl im Ergebnis keine Anwaltskosten für den Unfallgeschädigten anfallen! Wenn der Unfallgeschädigte nicht beraten wird, kann ihm auch niemand sagen, welche Rechte er hat. Er weiß auch nicht, welche Schadenersatzansprüche ihm insgesamt zustehen. Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung die Reparaturrechnung kürzt, dann ist das Problem groß. Der Kunde hat meistens kein Interesse, auf eigenes Kostenrisiko wenige hundert Euro bei Gericht einzuklagen. Die Werkstätten bzw. die Autohäuser möchten aber nicht gegen den Kunden vorgehen und bleiben daher oft auf dem Schaden sitzen, weil sie ihrerseits nicht gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung klagen wollen. Völlig unnötig und zu Unrecht verlieren die Werkstätten bzw. Autohäuser dadurch viel Geld. Das “Kürzungssystem” der Haftpflichtversicherung scheint sehr lukrativ zu sein und wird immer schlimmer.

Die Lösung des Problems

Die Werkstatt bzw. das Autohaus sollte dem Unfallgeschädigten von Anfang an einen kompetenten Anwalt empfehlen. Der vom Unfallgeschädigten beauftragte Anwalt macht dann die Ansprüche bei der Gegenseite geltend und setzt die Schadenersatzansprüche durch – notfalls gerichtlich.  Zu den Ansprüchen des Unfallgeschädigten zählt auch, dass die Reparaturrechnung der Werkstatt bzw. des Autohauses vollständig bezahlt wird. Die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts hat grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung zu erstatten.

Hier ein aktuelles Beispiel aus unserer Kanzlei

Der Eigentümer eines SKODA Octavia Kombi wurde am 07.09.2018 unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Er beauftragte erst einen Sachverständigen und anschließend eine Werkstatt mit der Reparatur der unfallbedingten Schäden. Die Werkstatt holte sich vor der Reparatur (wozu sie rechtlich nicht verpflichtet war und ist) eine sog. Reparaturkosten-Übernahmebestätigung (RKÜ) bei der gegnerischen Versicherung ein. Nach Erhalt der unterzeichneten Übernahmebestätigung erfolgte die Reparatur. Es entstanden Kosten von insgesamt 5.699,93 Euro. Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlte einen Großteil und kürzte zu Unrecht einen Betrag von 341,53 Euro. Zur Begründung berief sich die Versicherung auf einen sog. Prüfbericht von ControlExpert. >>Das Schreiben kann man hier einsehen.<<

Nun muss man wissen, dass die Firma ControlExpert erst vor kurzem von der Allianz übernommen wurde. Spätestens jetzt sollte klar sein, dass solch ein Prüfbericht weder neutral noch fair ist. Darüber hatten wir bereits >>hier berichtet<<. Solche Prüfberichte sind in der Regel vor Gericht auch wertlos, so dass solche Kürzungen normalerweise rechtlich keinen Bestand haben. >>Darüber hatten wir hier berichtet<<. Wir haben nach der Kürzung eine Zahlungsklage gegen die AXA Versicherung AG erhoben.

Nach Zustellung der Klage hat die AXA den gekürzten Betrag vollständig bezahlt (zuzüglich Zinsen). >>Bitte hier klicken<<

Folgerichtig stellte das Gericht im Anschluss fest, dass die AXA auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. >>Den Beschluss können Sie hier einsehen.<<

Dieses Beispiel zeigt: Wenn eine Werkstatt bzw. ein Autohaus sich durch einen kompetenten Anwalt beraten lässt, muss man sich keine Kürzungen gefallen lassen. Hinzu kommt, dass die Kunden gut beraten werden und die Zufriedenheit insgesamt steigt. Gewusst wie. Haben Sie Fragen oder Probleme mit Kürzungen durch Versicherungen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.