Nach einem Unfall – 

Vorsicht ist geboten!

Jeder Autofahrer kennt die Situation: “Man wird unverschuldet in einen Unfall verwickelt und glaubt, die SCHULDFRAGE ist doch klar. Dazu brauche ich keinen Anwalt.

Im Nachhinein ist man immer schlauer, auch nach einem Unfall. Die Realität sieht nämlich ganz anders aus. Es wird an allen Ecken und Kanten gekürzt, ohne Rücksicht auf Verluste. Egal ob berechtigt oder unberechtigt. Es sind nicht nur Einzelfälle, sondern es erfolgen systematische Kürzungen. Es ist mittlerweile soweit, dass selbst im Fernsehen darüber berichtet wird. Exemplarisch sei auf eine Sendung des Senders ARD hingewiesen; dieses Video kann man sich >>>hier ansehen<<<.

Kürzen lohnt sich, da die meisten Unfallgeschädigten sich an der Nase herumführen lassen. Das zeigt auch die folgende Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV).

Quelle GDV.de – Hier nachzulesen, bitte hier klicken<.

Während die Versicherungen noch in den Jahren 2011 bis 2013 in den roten Zahlen waren, ging es (seit der KÜRZUNGSWELLE) ab dem Jahr 2014 in die Gewinnzone. Die Versicherungen wissen, kürzen lohnt sich und machen munter weiter. Die Ideen werden immer kreativer. Davon können Unfallgeschädigte, aber auch Sachverständige sowie Autohäuser/Werkstätten ein Lied singen.

In einem aktuellen Fall wurde eine Autofahrerin unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Sie brachte ihr Fahrzeug in das Autohaus ihres Vertrauens und lies den Unfallschaden zunächst durch einen Sachverständigen begutachten und anschließend reparieren. Eine Regulierung erfolgte nicht. Stattdessen wurden -gefühlt- 100 Gründe genannt, warum kein Anspruch auf Schadenersatz bestehen soll. Wir haben die Unfallgeschädigte beraten und eine Klage erhoben. Bei Gericht ging die Salamitaktik weiter. Das Amtsgericht Neubrandenburg ließ sich nicht beirren und verurteilte die Gegenseite zur Zahlung von 1.803,31 Euro. >>Ein Teil des Urteils kann man hier nachlesen<<. Die Unfallgeschädigte musste über ein Jahr auf ihr Geld warten. Auch das Autohaus und der Sachverständige mussten sich in der Tugend der Geduld üben. Daher haben gut organisierte Autohäuser und Sachverständige einen auf die Unfallregulierung spezialisierten Rechtsanwalt als Kooperationspartner. Profis arbeiten mit Profis.

Mit weiteren Kürzungswellen ist zu rechnen, da es sich für die Versicherungen (leider) lohnt. Daher raten wir jedem Unfallgeschädigten, sich nach einem Unfall bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und/oder einem Sachverständigen zu informieren, bevor man beim Zentralruf der Autoversicherer anruft. Warum, erfahren Sie hier!

Umut Schleyer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht.