Autodiebstahl – was nun?

Diese Frage stellen sich leider jedes Jahr viele Autobesitzer. Dabei ist es wichtig, schnell und richtig zu handeln, um das gestohlene Fahrzeug wiederzufinden und den Schaden zu begrenzen. In diesem Artikel werden die Schritte erläutert, die nach einem Autodiebstahl unternommen werden sollten, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

  1. Polizei informieren

Der erste Schritt sollte sein, die Polizei über den Diebstahl zu informieren. Die Beamten werden eine Anzeige aufnehmen und sich bemühen, das gestohlene Fahrzeug zu finden. Dazu benötigen sie Informationen über das Fahrzeug, wie beispielsweise das Kennzeichen, den Fahrzeugtyp, die Farbe und eventuell besondere Merkmale oder auffällige Ausstattungsdetails. Wichtig ist vor allem, wo und wann das Fahrzeug abgestellt und später dort nicht wieder aufgefunden wurde. Dazu ist man als Versicherungsnehmer auch vertraglich verpflichtet.

  1. Versicherung benachrichtigen

Nachdem die Polizei informiert wurde, sollte der  Autobesitzer/Versicherungsnehmer unbedingt seine Kaskoversicherung benachrichtigen. Der Diebstahl ist grundsätzlich im Rahmen der Kaskoversicherung versichert. Als Versicherungsnehmer darf man jedoch keine Obliegenheiten verletzen. Doch was sind Obliegenheiten eigentlich?

Obliegenheiten sind Pflichten, die der Versicherungsnehmer im Rahmen seines Versicherungsvertrags hat. Dabei handelt es sich um Verhaltensregeln, die der Versicherungsnehmer einhalten muss, um seine Leistungsansprüche nicht zu gefährden. Obliegenheiten können vor oder nach dem Eintritt des Versicherungsfalls bestehen. Sie dienen dazu, den Versicherungsnehmer vor Risiken zu schützen und den Versicherer vor Schadensfällen zu bewahren. Im Zusammenhang mit einem Autodiebstahl gibt es mehrere Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss. Neben der unverzüglichen Informationspflicht gegenüber der Polizei und der Versicherung müssen die Fahrzeugpapiere und Kennzeichen gesperrt werden, um Missbrauch zu verhindern. Auch die Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Versicherer ist eine Obliegenheit, da der Versicherungsnehmer dazu beitragen muss, den Schaden zu begrenzen und das gestohlene Fahrzeug wiederzufinden. Kommt der Versicherungsnehmer seinen Obliegenheiten nicht nach, kann dies dazu führen, dass der Versicherer seine Leistungspflicht einschränkt oder sogar ganz verweigert. Dabei kommt es darauf an, ob der Verstoß des Versicherungsnehmers für den Versicherer von Bedeutung ist. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn der Versicherungsnehmer den Diebstahl vorsätzlich herbeigeführt hat. In einem solchen Fall kann der Versicherer seine Leistungspflicht verweigern. Es ist daher wichtig, dass der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten im Schadensfall ernst nimmt und unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um den Schaden zu begrenzen und das gestohlene Fahrzeug wiederzufinden. Durch die Erfüllung seiner Obliegenheiten kann der Versicherungsnehmer dazu beitragen, dass der Schaden schnell und unkompliziert reguliert wird.

Daher ist es sehr wichtig, dass die Angaben in der Strafanzeige und im Fragebogen der Versicherung zutreffend sind (und sich decken). Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Kaskoversicherung eine Zahlung ganz oder zum Teil verweigert.

  1. GPS-Ortung nutzen

Viele moderne Fahrzeuge sind mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet. Falls das gestohlene Fahrzeug über ein solches System verfügt, sollte man umgehend den Hersteller oder Anbieter des GPS-Systems kontaktieren, um das Fahrzeug orten zu lassen. Mit etwas Glück kann das gestohlene Fahrzeug so schnell wiedergefunden werden.

  1. Fahrzeugpapiere und Kennzeichen sperren lassen

Um zu verhindern, dass die gestohlenen Fahrzeugpapiere und Kennzeichen missbraucht werden, sollten sie unverzüglich gesperrt werden. Hierzu sollte man die Zulassungsstelle oder die Polizei informieren.

5. Versicherung zahlt nicht 

Nach einem Autodiebstahl kommt es immer wieder vor, dass die eintrittspflichtige Kaskoversicherung nicht zahlt. In solchen Fällen wendet die Versicherung regelmäßig ein, dass der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten verletzt und daher keinen Anspruch auf die Versicherungsleiste hätte. Oft wird auch der Diebstahl (also der Versicherungsfall ) an sich bestritten. Als Versicherungsnehmer kann man dadurch auf seinem Schaden (zu Unrecht) sitzen bleiben.

Ihr Fahrzeug wurde gestohlen und Ihre Versicherung zahlt nicht? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns an!