Ärger mit der LVM Versicherung

Sachverständiger gewinnt vor Gericht!

Wenn man bei Google die Begriffe  “Ärger mit der LVM Versicherung” eingibt, bekommt man eine Große Anzahl von Artikeln angezeigt. Dies wird wohl seinen Grund haben. Wir hatten bereits über die LVM Versicherung berichtet, weil sie zu Unrecht Verbringungskosten gekürzt hatte. Vor Gericht unterlag sie . >Diesen Artikel kann man hier nachlesen.<

In einem anderen Artikel hatten wir ausführlich darüber berichtet, dass die LVM Versicherung Sachverständigenkosten kürzt und dabei Urteile falsch zitiert. >Hier kann man mehr dazu lesen.< Dies führt oft dazu, dass die Unfallgeschädigten und/oder die Sachverständigen die Kürzungen über sich ergehen lassen und von einer gerichtlichen Durchsetzung Abstand nehmen. Dies ist schade, weil dem Sachverständigen grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung seiner erforderlichen Kosten zusteht.

Die LVM Versicherung behauptet oft, der Wahrheit zu wider, dass die Nebenkosten einen Betrag von 100,- Euro nicht übersteigen dürfen. Im Rahmen dieser Behauptung wird oft auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2014 Bezug genommen. Dabei hat der Bundesgerichtshof in diesem Urteil festgestellt, dass es eine solche “100,- Euro- Grenze” gerade nicht gibt.  >Hier geht es zur ersten Seite der Entscheidung.<

Mit dieser “Masche” hat die LVM Versicherung die Rechnung eines Sachverständigen gekürzt. Was die LVM Versicherung nicht wusste, ist, dass der Sachverständige einer unserer festen Kooperationspartner ist. Wir haben die LVM Versicherung daraufhin verklagt und gewonnen. >Das Urteil des Amtsgerichts Mitte kann hier in vollständiger Form abgerufen werden.<

Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass die Haftpflichtversicherungen Sachverständigenkosten oft zu Unrecht kürzen, auch die LVM. Ohne einen spezialisierten Rechtsanwalt ist man heutzutage nach einem Verkehrsunfall aufgeschmissen. Das gilt nicht nur für den Unfallgeschädigten, sondern auch für alle Beteiligten wie Sachverständige, Werkstätten, Abschleppunternehmen usw.