LVM muss Verbringungskosten bezahlen!

Worum geht es in diesem Artikel?

In diesem Artikel geht es um die systematischen Kürzungsmethoden der Haftpflichtversicherungen nach einem Unfall. Im konkreten Fall geht es um die unberechtigte Kürzung von Verbringungskosten durch die LVM Versicherung.

Was sind Verbringungskosten?

Unter dem Begriff Verbringungskosten versteht man die Kosten die entstehen, wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug im Rahmen der Reparatur in eine Lackiererei oder in einen Karosseriebetrieb verbracht werden muss. Es handelt sich somit um eine Art Transportkosten, die dem Kfz-betrieb entstehen, um das Fahrzeug zur Ausführungen bestimmter Arbeiten an einen anderen Ort zu transportieren.

1. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass die LVM auch sehr gerne die Gutachterkosten kürzt. Dies geschieht oft mit sehr fragwürdigen Methoden, da oft als Begründung für die Kürzung Gerichtsurteile zitiert werden, in denen genau das Gegenteil steht!?  >>Hier geht es zum Artikel, bitte hier klicken.<<

Solche systeamtischen Kürzungsmethoden wenden auch die anderen Haftpflichtversicherungen an. Hier geht es zu einem >>>Artikel über die HUK<<< und hier geht es zu einem >>>Artikel über die VHV<<<.

2. Die LVM kürzt aber auch oft und gerne die Verbringungskosten. Viele Autohäuser und Werkstätten können bestimmt ein Lied davon singen. Da wir auch viele Autohäuser beraten und rechtliche vertreten, wurden wir beauftragt, gegen eine der vielen Kürzungen der LVM vorzugehen.

Was war geschehen?

Am 02.06.2017 wurde Frau P unverschuldet in einen Verkehrsunfall auf der Woldegker Straße in 17036 Neubrandenburg verwickelt. Die Haftung des Unfallgegners und der LVM Versicherung als haftende Haftpflichtversicherung war dem Grunde nach unstreitig. Die Unfallgeschädigte P beauftragte daraufhin das Autohaus X und unterzeichnete eine sogenannte Reparaturkostenübernahme (RKÜ). In dieser Erklärung beauftragte Frau P das Autohaus x mit der Reparatur und trat ihren Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten an das Autohaus X ab. Dies hatte rechtlich zur Folge, dass das Autohaus X einen direkten Zahlungsanspruch gegen die LVM hatte. Das Autohaus X reparierte das unfallbeschädigte Fahrzeug und beseitigte den Unfallschaden sach- und fachgerecht. Die Reparaturrechnung belief sich auf insgesamt 3.289,04 brutto. Völlig ohne Grund kürzte die LVM Versicherung einen Betrag von 187,36 €.

Außergerichtliche Schreiben halfen nicht weiter. Wir wiesen unsere Mandantin (das Autohaus) auf Folgendes hin:

Die LVM muss Verbringungskosten bezahlen.

Daraufhin erhoben wir vor dem Amtsgericht Neubrandenburg Klage gegen die LVM. Sie wehrte sich auch vor Gericht, mit Händen und Füßen. Alles Bestreiten und rumeiern half ihr auch vor Gericht nicht weiter. Auch das Amtsgericht Neubrandenburg kam zu dem Ergebnis: Die LVM muss Verbringungskosten bezahlen.

Das Gericht kam auch zu dem Ergebnis, dass die LVM im Prozess nicht die Wirksamkeit einer Reparaturkostenübernahme bestreiten kann, da sie zuvor bereits 99,5 % der Rechnungssumme bezahlt hatte. Solch ein Verhalten ist widersprüchlich. Das kommt bei der LVM schon mal vor.

>>>Das Urteil kann hier nachgelesen werden, bitte hier klicken.<<<

Viele Autohäuser und Werkstätten lassen sich diese unberechtigten Kürzungen gefallen und verlieren dadurch viel Geld. Wenn SIE nicht zu den Kürzungs-Opfern zählen wollen, beauftragen SIE uns. Wir schulen Ihr Personal und helfen Ihnen sowie Ihren Kunden, alles zu erhalten, was ihnen zusteht. Wir kümmern uns um die gesamte Korrespondenz und entlasten Ihre Mitarbeiter sowie Ihre Buchhaltung.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht