VW-Urteil

Käufer gewinnt vor dem Landgericht Potsdam

 

Der Abgasskandal ist in aller Munde. Fest steht, dass viele Autokäufer von diversen Konzernen hinsichtlich der Abgaswerte „belogen“ wurden. Der Abgasskandal betrifft auch VW-Kunden. Ein VW-Kunde hatte einen VW-Passat erworben. Aufgrund des Abgasskandals wollte er das Fahrzeug zurückgeben und den gezahlten Kaufpreis zurückerhalten. Er klagte (gegen den Händler und gegen die VW AG) und gewann vor dem Landgericht Potsdam. Das Urteil ist vom 16.11.2018.

VW-Urteil – was war passiert?

Der Kläger kaufte am 24.04.2014 bei einem Händler ein Fahrzeug  der Marke VW-Passat Variant ‚Business Edition‘ BM Techn. 2,0 l TDI 103 kW (140 PS) 6-Gang-Doppelkupplungsgetriebe DSG, 103 kW Deep Black Perleffekt, Schwarz/Schwarz/Schwarz/ Perlgrau. Der Endpreis betrug 38.155,00 €. Das Fahrzeug ist mit einem VW-Dieselmotor des Typs EA189 versehen. Im November 2016 ließ der Kläger das von der VW AG angebotene Softwareupdate aufspielen. Anschließend trat er vom >Kaufvertrag< zurück und verlangte den Kaufpreis zurück. Das Fahrzeug hatte mittlerweile eine Laufleistung von 51.000 km. Der Händler und die VW AG verweigerten die Rückabwicklung. Der Kläger klagte vor dem Landgericht Potsdam und gewann.

VW-Urteil – das sagt das Landgericht Potsdam

Das Landgericht Potsdam gab dem Kläger Recht und vertrat die Auffassung, dass der VW-Passat, aufgrund des unzulässigen Abschaltmechanismus für die Messung der Stickoxid-Werte, >mangelhaft< ist. Das sogenannte Software-Update war keine genügende Nacherfüllung. Der Kläger konnte daher den Kaufpreis zurückverlangen, abzüglich der gefahrenen Kilometer. Der Käufer erhielt einen Betrag von 30.371,38 € nebst Zinsen zugesprochen.

Als Betroffener lohnt es sich, gegen den Hersteller des betroffenen Fahrzeuges zu klagen.

Ob Ihr Fahrzeug auch betroffen ist, >>>erfahren Sie hier.<<<

Wir sind der Meinung, dass die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG dem Einzelnen nicht hilft. Diesen Artikel können Sie >hier nachlesen<.

Sie brauchen Hilfe?

Dazu müssen Sie unsere Unterlagen ausfüllen und uns die Kaufunterlagen senden. Grundsätzlich gilt Folgendes:

Für Rechtsschutzversicherte, deren Rechtsschutzversicherung bereits zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses Bestand hatte, bietet es sich an, jetzt unverzüglich aktiv zu werden und die Rückabwicklung durchzusetzenEs gibt zwei Möglichkeiten:

(1) Entweder durch die Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen des Abgasskandals oder

(2) –sofern vorhanden– über den Widerruf Ihres Autokredites wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung.

Für Nichtrechtsschutzversicherte, ob zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses oder sogar noch heute, bietet sich der sogenannte Widerrufsjoker an, vorausgesetzt der Autokauf wurde durch ein Verbraucherdarlehen finanziert.

Senden Sie uns eine E-Mail und wir werden Ihnen eine Lösung anbieten!

Umut Schleyer  – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin