HUK24  kürzt Sachverständigenkosten

und wird vom Gericht verurteilt.

Die HUK24 AG mit Sitz in Coburg ist ein deutscher Direktversicherer sowie Versicherungsvermittler der HUK-Coburg-Versicherungsgruppe. Aufgrund der rasanten Entwicklung des Direkt- bzw. Onlinegeschäftes wurde am 10. Oktober 2000 die HUK24 als Aktiengesellschaft gegründet und bis heute stetig ausgebaut. Sie ist ausschließlich online tätig und bietet keine telefonische Beratung. Nach eigenen Angaben ist sie Deutschlands größter Kfz-Direktversicherer. >Hier geht es zur Quellenangabe bei WIKIPEDIA<.

Es dürfte mittlerweile allgemein bekannt sein, dass die HUK-Coburg-Versicherungsgruppe nach einem Unfall oft die Schadenersatzansprüche der Unfallgeschädigten kürzt. Dazu werden alle möglichen Tricks angewendet. >Hier geht es zu einem ähnlichen Artikel<. Die HUK sucht sich auch gerne bestimmte Positionen heraus und schlägt dann zu. In einem Fall waren es die Stundenverrechnungssätze. >Hier geht es zum Artikel.<

In einem aktuellen Fall hat die HUK 24 die Sachverständigenkosten gekürzt. Dass solche Kürzungen meistens zu Unrecht erfolgen, darüber hatten wir bereits >hier berichtet<.

Was ist passiert?

Herr B. wurde am 15.10.2018 unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Der Unfallgegner war bei der HUK 24 versichert. Herr B. beauftragte nach dem Unfall einen freien und unabhängigen Sachverständigen. Wozu man nur jeden Geschädigten raten kann. Die HUK 24 reguliert nicht den ganzen Schaden, sondern kürzte zu Unrecht die Sachverständigenkosten um 77,76 Euro. Eine Mahnung des Sachverständigen blieb ohne Erfolg. Daraufhin wurden wir beauftragt. Auch unsere Zahlungsaufforderung wurde von der HUK 24 ignoriert. Daraufhin haben wir vor dem Amtsgericht Mitte in Berlin gegen die HUK 24 Klage erhoben. DIe HUK 24 ließ sich auch in diesem Fall von dem Anwalt C. K. vertreten. Dafür ist er in Berlin bekannt, nicht nur beim Amtsgericht Mitte in Berlin. Es wurde (wie immer) alles Mögliche vorgetragen. Das Gericht wurde förmlich mit vorgefertigten Textbausteinen bombardiert.

Wir erleben derzeit eine absurde Kürzungswelle. Es trifft alle; den Unfallgeschädigten, die Sachverständigen, die Werkstätten, die Autovermietungen und die Rechtsanwälte!

Das Amtsgericht Mitte ließ sich nicht beirren und verurteilte die HUK 24 zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten von 77,76  Euro sowie zur Zahlung unserer Anwaltskosten von 70,20 Euro.Weitere Anwalts- und Gerichtskosten betrugen ca. 175,- Euro. >Das verkürzte Urteil kann man hier nachlesen<.

Durch die zu Unrecht erfolgte Kürzung sind der HUK 24 Mehrkosten von ca. 250,- Euro entstanden. Diese “Kosten” wird die HUK 24 wahrscheinlich bei der nächsten Gelegenheit auf ihre Versicherungsnehmer umwälzen. Solche “Kürzungsaktionen” bieten der HUK 24 und den anderen Haftpflichtvesicherungen die Möglichkeit, zu Unrecht auf dem Rücken der Unfallgeschädigten Geld zu verdienen. “Zocken auf Versicherungsart”.

Daher ist es wichtig, dass man nach einem unverschuldeten Unfall sofort einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt beauftragt. Ansonsten ist man heutzutage verloren!