Unfall was nun –
wir geben Ihnen die Antwort!
Nach einem unverschuldeten Unfall hat man gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung einen Anspruch auf Schadenersatz. So steht es jedenfalls im Gesetz. Die Realität sieht leider anders aus. Um Geld zu sparen bzw. so viel Geld wie möglich zu verdienen, kürzen die Haftpflichtversicherungen regelmäßig die berechtigten Schadenersatzansprüche der Unfallgeschädigten. Manchmal wohl am Rande der Legalität.
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Daher sollte man gut beraten sein, selbst dann, wenn man völlig ohne Schuld in den Unfall verwickelt wurde. Denn Recht haben heißt nicht, dass man auch zu 100% den Schadenersatz bekommt der einem zusteht. Viele Autobesitzer wissen das nicht und werden dann böse überrascht. Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, kann man regelmäßig einen Rechtsanwalt seiner Wahl beauftragen, ohne dass im Ergebnis Kosten für den Unfallgeschädigten entstehen. Die Kosten des beauftragten Rechtsanwalt muss nämlich regelmäßig die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen. Tut man dies nicht, kann man viel Geld verlieren, >>hier ein Beispiel dazu<<.
Hinzu kommt, dass nicht nur der der Unfallgeschädigte in seinen Rechten beschnitten wird, sondern auch Werkstätten, Sachverständige, Mietwagenfirmen usw.!
Grund dafür ist, dass die Haftpflichtversicherungen regelmäßig auch die jeweiligen Rechnungen kürzen. Dies steht in der Regel im krassen Widerspruch zum geltenden Recht und der jeweilig einschlägigen Rechtsprechung. Dies hat regelmäßig zur Folge, dass vor allem Werkstätten mit hohen Außenständen und überlasteten Buchhaltungen zu kämpfen haben. In einem aktuellen Fall hatte ein Unfallgeschädigter (ohne Anwalt) die Reparatur seines unfallbeschädigten Fahrzeugs in Auftrag gegeben. Die Haftung der Gegenseite war klar und stand außer Frage. Nach vollständiger Reparatur und Rechnungslegung folgt der Schock. Die gegnerische Haftpflichtversicherung, die VHV, kürzte einfach einen Betrag in Höhe von 2.359,19 Euro aus der Rechnung des Autohauses raus. Völlig ohne Grund. Daraufhin wurden wir beauftragt. Eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung ignorierte die VHV. Daraufhin mussten wir eine Klage erheben. Nach Erhalt der Klage setzte die Vernunft ein und plötzlich zahlte die VHV den gesamten Betrag, >>siehe hier<<. So einfach kann es sein.
Das Gericht stellte daraufhin fest, dass die VHV auch alle entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hat, >>siehe hier<<.
Wie man an diesem Beispiel eindrucksvoll sehen kann, ist man gut beraten, wenn man von Anfang an einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Rechte beauftragt. Sie haben Fragen zum Thema „Unfall was nun“, dann senden Sie uns eine Nachricht.