VHV-Versicherung

Probleme nach einem Unfall!

Nach einem Unfall wissen viele Geschädigte nicht, welche Rechte und Pflichten sie haben. Diese Situation der “Unsicherheit” nutzen Haftpflichtversicherungen gerne aus. Auch die VHV-Versicherung. Wer seine Rechte nicht kennt, ist leichter hinters Licht zu führen.

VHV-Versicherung – Aktives Schadenmanagement

Viele Haftpflichtversicherungen haben diese Situation erkannt und nutzen die “Unsicherheit” der Geschädigten aus. Auch die VHV-Versicherung. Dies führt unter anderem dazu, dass berechtigte Schadenpositionen, unberechtigt gekürzt werden. Die Haftpflichtversicherungen reißen dem Geschädigten das Zepter aus der Hand und kürzen seine Ansprüche. Dieses Vorgehen bezeichnet man als aktives Schadensmanagement. Es wird also versucht zu verhindern, dass der Geschädigte einen Gutachter seiner Wahl und einen Rechtsanwalt beauftragt. Grund dafür ist, dass der unabhängige Gutachter den tatsächlichen Schaden des Geschädigten berechnet und der Rechtsanwalt diesen anschließend durchsetzt. Es soll also verhindert werden, dass der Geschädigte seinen tatsächlichen Schaden und seine Rechte kennt. Dazu bedienen sich die Haftpflichtversicherungen aller möglichen Tricks und Mittel.

VHV-Versicherung – Kürzung der Gutachterkosten

Eine beliebte Kürzungsposition sind leider die Gutachterkosten. Selbst wenn man anwaltlich vertreten ist, muss man die gekürzten Beträge oftmals einklagen. Darüber hatten wir bereits berichtet. Dieser Artikel kann >>>hier nachgelesen werden<<<.

Oft werden auch mehrere Schadenpositionen gekürzt. Als Begründung wird auf sog. Prüfberichte Bezug genommen. Einen Artikel dazu kann man >>>hier nachlesen<<<. Meistens wird erst nach Erhalt der Klage bezahlt. Man pokert also und reizt seine Grenzen aus. Das macht auch die VHV-Versicherung systematisch und gerne. Man möchte schließlich Geld sparen und auf dem Rücken der Geschädigten seine Gewinne maximieren. Das verstehen viele Geschädigte oft nicht.

Haftpflichtversicherungen verfügen über viele Daten und können anhand von Statistiken errechnen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Geschädigter (nach einer Kürzung) klagt. Daher pokern Versicherungen ganz gerne, auch die VHV-Versicherung. Darüber hatten wir hier berichtet, >>>bitte hier klicken<<<.

Wir haben in der Vergangenheit festgestellt, dass die VHV-Versicherung gerne pokert und oft erst nach Zustellung der Klage bezahlt. Das kann man auch hier nachlesen, >>>bitte hier klicken<<<. 

In einem aktuellen Fall hatte die VHV-Versicherung wieder mal die Gutachterkosten zu Unrecht gekürzt. Außergerichtlich hatte sie noch behauptet, dass ihre Kürzung zutreffend und richtig sei. Das Schreiben kann man >>>hier nachlesen<<<.

Unser Mandant (ein erfahrener Gutachter) hat sich nicht beirren lassen und uns mit der Erhebung einer Klage beauftragt. Daraufhin haben wir vor dem Amtsgericht Mitte eine entsprechende Zahlungsklage erhoben. Nach Zustellung der Klage, hat die VHV-Versicherung plötzlich vollständig bezahlt. Das Abrechnungsschreiben kann man >>>hier nachlesen<<<. 

Gemäß Beschluss des Amtsgerichts Mitte, wurden der VHV-Versicherung die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Diesen Beschluss kann man >>>hier nachlesen<<<.

Fazit: Ohne einen Gutachter Ihrer Wahl und ohne einen sachkundigen Rechtsanwalt haben Sie gegen diese systematischen Kürzungen keine Chance.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin