Neuer Bußgeldkatalog

tritt am 28.04.2020 in Kraft!

Liebe Autofahrer – aufgepasst!

Am 14. Februar 2020 haben sich die Mitglieder des Bundesrats auf eine umfangreiche Änderung der Straßenverkehrsordnung geeinigt. Im Mittelpunkt stand dabei vor allem eine Überarbeitung der Bußgelder für die Missachtung von Tempolimits innerorts und außerorts.

1. Der neue Bußgeldkatalog enthält drastische Verschärfungen. Die Strafen wurden hauptsächlich im Bereich der niedrigen Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöht. Wie sie wissen, werden -vor allem in Berlin- auch neue Tempo 30-Zonen eingeführt. Wo früher Tempo 50 galt ist plötzlich nur noch Tempo 30 erlaubt.

Diese Kombination führt zu einer unangemessenen Doppelbestrafung  (Meinung des Autors).

Es kann also passieren, dass man durch eine kurze Unachtsamkeit plötzlich für einen Monat seinen Führerschein verliert. Wer innerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt sowie einem Bußgeld von 70 Euro rechnen. Wer innerorts mit 21 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Hinzu kommt ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.

2. Der neue Bußgeldkatalog tritt am 28.04.2020 in Kraft.

3. Für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts sind folgende Änderungen vorgesehen:

  • bis 10 km/h: 30 Euro (bislang 15 Euro)
  • 11 – 15 km/h: 50 Euro (bislang 25 Euro)
  • 16 – 20 km/h: 70 Euro + 1 Punkt (bislang 35 Euro)
  • 21 – 25 km/h: 80 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
  • 26 – 30 km/h: 100 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
  • 31 – 40 km/h: 160 Euro + 1 Punk + 1 Monat Fahrverbot
  • 41 – 50 km/h: 200 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 51 – 60 km/h: 280 Euro + 2 Punkte + 2 Monat Fahrverbot
  • 61 – 70 km/h: 480 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h: 680 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

4. Für das zu schnelle Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften soll in Zukunft folgendes gelten:

  • bis 10 km/h: 20 Euro (bislang 10 Euro)
  • 11 – 15 km/h: 40 Euro (bislang 20 Euro)
  • 16 – 20 km/h: 60 Euro (bislang 30 Euro)
  • 21 – 25 km/h: 70 Euro + 1 Punkt
  • 26 – 30 km/h: 80 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
  • 31 – 40 km/h: 120 Euro + 1 Punk + 1 Monat Fahrverbot
  • 41 – 50 km/h: 160 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 51 – 60 km/h: 240 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 61 – 70 km/h: 440 Euro + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h: 600 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

 

5. Bisher drohte Autofahrern erst dann ein Fahrverbot, wenn sie zweimal innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeitsbeschränkungen um mindestens 26 km/h (außerorts) bzw. 21 km/h (innerorts) überschritten hatten. Ab sofort sollen auch Ersttäter ihren Führerschein sofort abgeben.

6. Der neue Bußgeldkatalog enthält daneben viele weitere Verschärfungen. So werden die Bußgelder und Strafen für die Nichtbildung einer Rettungsgasse verschärft. Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen derzeit mit 200 Euro Bußgeld sowie mit zwei Punkten in Flensburg rechnen. Jetzt wird diese Strafe verschärft, indem nun auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann. Das war bislang erst möglich, wenn es zu einer Behinderung oder Gefährdung Dritter beiziehungsweise zu einer Sachbeschädigung kam. Die Höhe der Bußgelder für diese Vergehen bleibt unverändert und betragen 240, 280 und 320 Euro – dazu immer zwei Punkten in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Fahrer, die die Rettungsgasse widerrechtlich nutzen, zahlen mindestens 240 Euro Bußgeld. Dazu erhalten sie zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Fazit: Fahren Sie vorsichtig und geben Sie bitte doppelt acht!

Bleiben Sie gesund!

 

>>Hier geht es zum Bußgeldrechner<<