Probleme mit der Ergo

nach einem Unfall

1. Fast hätte unser Mandant ca. 31.000,00 € verloren, obwohl er unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde! Probleme mit der Ergo.

Sie möchten wissen was passiert ist, dann lesen Sie weiter.

2. Unser Mandant wurde am 06.12.2016 unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Er beauftragte einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl und uns mit der Durchsetzung seiner Ansprüche. Es lag ein großer Sachschaden vor, nämlich Reparaturkosten von ca. 34.322,22 €. Die Wertminderung betrug 4.000,- €. Der Restwert betrug -laut Gutachten- lediglich 0,00 €. Es lag ein Reparaturfall vor, da die Reparaturkosten und die Wertminderung geringer waren als der Wiederbeschaffungswert.

3. Wir forderten die Ergo Versicherung mit Schreiben vom 20.12.2016 zur Zahlung von 40.675,57 € sowie zur Zahlung unserer Anwaltskosten auf. Dann gingen die Probleme mit der Ergo los. Leider gibt es heutzutage so gut wie mit jeder Haftpflichtversicherung (unnötige) Probleme nach einem Unfall. Das kann man auch >>hier nachlesen<<.

4. Die Ergo zahlte aber nur einen Vorschuss von 25.000,- € und schob viele unnötige Gründe vor. Das Schreiben kann man >>hier einsehen<<.

Dazu muss man wissen, dass die Nachbesichtigung ein beliebtes Mittel ist, um die Ansprüche der Unfallgeschädigten zu kürzen. Einen Artikel dazu kann man hier >>nachlesen<<.

Aber es geht noch weiter. Die Nachbesichtigung wurde von der Firma Carexpert durchgeführt. Danach wurde die Abrechnung nach unten korrigiert und man verlangte plötzlich von unserem Mandanten 11.414,70 € zurück!!!

Unser Mandant sollte –nach Vorstellungen der Ergo– nur 15.918,65 € statt 40.675,57 € erhalten!?

Das Abrechnungsschreiben kann man >>hier einsehen<<Wie man dem Schreiben entnehmen kann, wurde der Restwert von 0,00 € auf 34.620,- € “hochgezogen”!? Solche eine Abrechnung ist rechtswidrig und leider gängige Praxis. Darüber hatten wir bereits berichtet und kann unter anderem  >>hier nachgelesen<< werden. Daraufhin forderte die Ergo von unserem Mandanten nochmals einen Betrag von 11.414,70 €. Das kann man >>hier nachlesen<< !?! Wir widersprachen der rechtswidrigen Abrechnung und drohten mit einer Klage.

5. Nach einem längeren hin und her, kam die Ergo zur Besinnung und zahlte einen weiteren Betrag von 20.198,55 €. Das Abrechnungsschreiben kann man >>hier einsehen<<.

Als Unfallgeschädigter hat man nichts zu lachen. Die Abzocke der Haftpflichtversicherungen betrifft aber nicht nur den Unfallgeschädigten, sondern Kfz-Sachverständige, Autohäuser und Werkstätten gleichermaßen. Dort werden Rechnungen gekürzt, Regressklagen angedroht usw. Es wird mit sehr harten Bandagen gekämpft. Ohne anwaltliche Hilfe ist man verloren und hat im ungleichen “Kampf” gegen die Haftpflichtversicherung NULL Chance.

Gleichwohl glaubt der Großteil aller Unfallgeschädigten –naiverweise-, dass man keinen Anwalt benötigt. Viele lehnen sogar ausdrücklich die -im Regelfall kostenlose- Beauftragung eines Anwalts ab!?! In 99,99 % aller Fälle bereuen es diese Personen später (so das Feedback von Kfz-Sachverständigen). Hinterher ist man meistens klüger. In dem oben genannten Unfall haben wir dem Mandanten ca. 31.000,- € gerettet, ohne dass dem Mandanten durch unsere Tätigkeit Kosten entstanden sind. Wie man sieht, kann man Probleme mit der Ergo vermeiden bzw. durch einen kompetenten Anwalt auf ein Minimum reduzieren. Schließlich muss man sich um nichts kümmern!

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht