Unfallflucht –

das musst DU wissen!

Die Häufigkeit von Unfallfluchten lässt sich statistisch erfassen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2020 in Deutschland insgesamt 178.926 Unfallfluchten registriert. Allerdings bleibt anzumerken, dass nicht alle Unfallfluchten entdeckt werden und in die offizielle Statistik eingehen. Eine Dunkelziffer lässt sich daher nicht genau ermitteln. Schätzungen zufolge bleiben etwa 25-30 Prozent der Fälle unentdeckt. Diese Quote ist jedoch von vielen Faktoren abhängig, wie beispielsweise dem Schweregrad des Unfalls oder der Sichtbarkeit des Täters.

Unfallflucht: Was tun, wenn man Fahrerflucht begeht oder Zeuge wird?

Unfallflucht ist ein schwerwiegendes Vergehen im Straßenverkehr, das oft schwere Konsequenzen nach sich zieht. Es kann zu empfindlichen Strafen, dem Entzug der Fahrerlaubnis und sogar zu Haftstrafen führen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Fahrer nach einem Unfall flüchten, um sich der Verantwortung zu entziehen. In diesem Artikel möchten wir aufklären, was Unfallflucht bedeutet, welche Konsequenzen sie hat und was man tun kann, wenn man Zeuge einer solchen Tat wird.

Was ist Unfallflucht?

Unfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, ist ein Vergehen, das begangen wird, wenn ein Fahrer nach einem Verkehrsunfall den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Im Gesetz steht wörtlich, dass man, bevor man den Unfallort verlässt, zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglichen muss. Wer Fahrerflucht begeht, verstößt gegen das Strafgesetzbuch und riskiert empfindliche Strafen, vgl. § 142 Strafgesetzbuch (StGB).

Welche Konsequenzen hat Unfallflucht?

Wer Unfallflucht begeht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Strafen richten sich nach dem Ausmaß des entstandenen Schadens und können von einer Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe reichen. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis und ein Punkteeintrag in Flensburg sind möglich. Darüber hinaus muss der Verursacher des Unfalls für den angerichteten Schaden aufkommen und kann von der Versicherung in Regress genommen werden. Im Gesetz steht, dass bei Unfallflucht entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen kann. Als Strafe sind auch ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg möglich. Die höchste Strafe gibt es, wenn Personen verletzt oder getötet werden. Dann kann es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren kommen.

Die wichtigste Regel wenn einem der Tatvorwurf der Unfallflucht gemacht wird! 

Wenn Ihnen der Tatvorwurf der Unfallflucht gemacht wird, bleiben Sie ruhig und reden Sie auf keinen Fall mit jemandem über den Tatvorwurf, vor allem nicht mit Polizeibeamten. Beantworten Sie auch keine Fragen! In solch einem Fall ist es ratsam, zunächst zu schweigen und erstmal einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Niemand muss sich selbst belasten. Als Beschuldigter einer Unfallflucht hat man das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der dann bei der zuständigen Behörde Akteneinsicht beantragen kann. Nach Erhalt der Akte kann der Rechtsanwalt dann in Erfahrung bringen, was bekannt ist und was nicht. In vielen Fällen ist nämlich nicht klar, wer der Täter der Unfallflucht ist. Wenn man sich nicht selbst belastet ist die Chance groß, dass das Strafverfahren eingestellt wird. Daher ist es ratsam, erstmal zu schweigen und seinen beauftragten Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen zu lassen.

Unfallflucht: Nicht zu vergessen – die eigene Haftpflichtversicherung!

Wenn Ihnen der Tatvorwurf der Unfallflucht gemacht wird, dann sollte man unbedingt im Hinterkopf behalten, dass man auch seine Pflichten aus dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag mit seiner eigenen Versicherung beachten muss. Man ist nämlich verpflichtet, seine Kfz-Haftpflichtversicherung auf dem Laufenden zu halten und diese zu informieren, wenn es einen Unfall (Versicherungsfall) gab. Man bezeichnet diese Pflicht als sog.  Obliegenheit. Dies kann zu der komplizierten Situation führen, dass man im Strafverfahren das Recht hat zu Schweigen, aber seiner Haftpflichtversicherung gegenüber Angaben machen “muss“, um seinen Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Für dieses juristische Dilemma gibt es kein Patentrezept, sondern muss für jeden Fall einzeln bewertet werden.

Ihnen wird der Tatvorwurf einer Unfallflucht gemacht? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail und wir helfen  Ihnen gerne weiter.