Welche Kündigungsfrist gilt bei 12 Jahren Betriebszugehörigkeit?
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für arbeitgeberseitige Kündigungen sind in § 622 Abs. 2 BGB geregelt und staffeln sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats. Das bedeutet: Spricht dein Arbeitgeber die Kündigung zum Beispiel am 10. Mai aus, endet dein Arbeitsverhältnis frühestens zum 31. Oktober desselben Jahres.
Diese verlängerten Fristen gelten nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Wenn du selbst kündigen möchtest, gilt weiterhin die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats nach § 622 Abs. 1 BGB, sofern keine abweichende vertragliche oder tarifliche Regelung besteht.
Wichtig zu wissen: Hält dein Arbeitgeber die gesetzliche Frist nicht ein, ist die Kündigung nicht automatisch unwirksam. Sie wird dann regelmäßig so umgedeutet, dass sie zum nächstmöglichen Kündigungstermin wirksam wird. Du kannst jedoch überprüfen lassen, ob die fehlerhaft kurze Frist für dich nachteilig war.