Gutachter gewinnt gegen die HUK

Urteil des Amtsgerichts Straußberg

 

1. Wir haben schon öfter darüber berichtet, dass für einen Unfallgeschädigten nach einem Unfall der Stress weitergeht. Vor allem über die HUK hatten wir bereits berichtet, >>>bitte hier klicken<<<.

2. Wir hatten auch darüber berichtet, dass man als Unfallgeschädigter ohne Anwalt wohl keine Chance hat fair behandelt zu werden, >>>bitte hier klicken<<<.

3. In einem Artikel hatten wir auch dargelegt, dass Haftpflichtversicherungen auch vor Gericht mit allen (prozessualen) Mitteln versuchen, die Ansprüche der Unfallgeschädigten zu kürzen bzw. zu bestreiten, obwohl der Sachverhalt klar ist, >>>bitte hier klicken<<<.

4. Vor kurzem hatte uns ein Unfallgeschädigter (wieder mal) mitgeteilt, dass er nach einem unverschuldeten Unfall keinen Anwalt beauftragt hatte. Das Ergebnis war, dass seine Ansprüche um über 50% gekürzt wurden. Dies kann man hier nachlesen >>>bitte hier klicken<<<.

5. Im vorliegenden Fall wurde Herr G unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Er beauftragte daraufhin ein Gutachter mit der Erstellung eines Unfallgutachtens. Der Auftrag enthielt auch eine sog. Abtretung. Eine solche Abtretung besagt, dass man als Unfallgeschädigter seinen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Gutachter abtritt. Dies hat zur Folge, dass der Gutachter Inhaber des Zahlungsanspruchs gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung wird. Wie man Fehler vermeiden kann, hatten wir bereits erläutert und kann hier nachgelesen werden: >>>bitte hier klicken<<<.

6. Die gegnerische Haftpflichtversicherung war die HUK-Coburg. Sie zahlte nur 94% und kürzte den Rest. Dabei verwendete sie irgendwelche Textbausteine – wie üblich. Der Gutachter wollte auf dem gekürzten Betrag von 49,31 € nicht sitzen bleiben. Er beauftragte uns, die Huk zur Zahlung aufzufordern und wenn nötig, eine entsprechende Zahlungsklage zu erheben. Da keine außergerichtliche Zahlung erfolgte, klagten wir vor dem Amtsgericht Straußberg.

7. Die Huk wehrte sich auch vor Gericht mit Händen und Füßen, ohne Erfolg. Das Urteil des Amtsgerichts Straußberg war klar und deutlich. Die Huk verlor den gesamten Prozess. Die erste Seite des Urteils kann man hier nachlesen: >>>bitte hier klicken<<<.

Solche Kürzungen passieren täglich. Viele Unfallgeschädigte und/oder Gutachter haben Angst, gegen die HUK zu klagen. Das weiß die HUK und kürzt fröhlich weiter. Jede Kürzung die hingenommen wird, bedeutet gespartes Geld bzw. Gewinn pur. Jeder muss für sich entscheiden, ob er zu den “Kürzungsopfern” zählen will oder nicht. Auch in Ihrem Fall kann es positiv heißen: “Gutachter gewinnt gegen die HUK”.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin