Abtretung ist Abtretung

oder

Vertrag ist Vertrag

1. Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, sollte man unbedingt einen Kfz-Sachverständigen (und einen Anwalt) beauftragen. Der Auftrag enthält regelmäßig eine Abtretung. Der Kfz-Sachverständige ist in solch einem Fall sehr wichtig, da er den unfallbedingten Schaden am Fahrzeug kalkuliert. Das Ergebnis seiner Kalkulation bezeichnet man als Unfallgutachten. Aufgrund seines Gutachtens weiß man als Unfallgeschädigter, wie hoch der Sachschaden ist. Der beauftragte Anwalt kann dann das Unfallgutachten als Grundlage für die Schadensberechnung verwenden und die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Zahlung auffordern.

2. Nun kommt es leider häufig vor, dass die gegnerischen Haftpflichtversicherungen zu Unrecht kürzen. Die Fantasie der Haftpflichtversicherungen scheint unendlich zu sein. Darüber hatten wir bereits berichtet. Dies kann hier nachgelesen werden: >>bitte hier klicken<<.

3. Leider kommt es auch häufig vor, dass der Unfallgeschädigte überhaupt nicht oder nicht gut beraten ist. Hat der Unfallgeschädigte keinen Anwalt, dann kann es sehr teuer für ihn werden, da er wohl regelmäßig auf einem Großteil seines Schadens sitzen bleiben kann/wird. Dazu können Sie hier einen Bericht nachlesen: >>bitte hier klicken<<.

4. Es kommt auch häufig vor, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung den Unfallgeschädigten belügt. Das kann man hier nachlesen: >>bitte hier klicken<<.

5. Wenn man als Unfallgeschädigter schlecht beraten ist, kann man auch sehr viel Geld verlieren, wie der folgende Fall eindrucksvoll beweist. Wir stellen immer wieder fest, dass viele “Nicht-Verkehrsanwälte” versuchen, Unfälle zu regulieren. Wie man an dem folgenden Beispiel sehen kann, geht die Unfallregulierung in solchen Fällen oft schief und der Unfallgeschädigte wird dadurch zum zweiten Mal zum “Opfer” (seines inkompetenten Anwalts).

Auch Kfz-Sachverständige sollten diesen Artikel aufmerksam lesen, um zu wissen, welche Rechte sie gegen schlecht beratene Kunden und/oder die gegnerische Haftpflichtversicherung haben!

Was ist geschehen?

a. Frau “S” wurde am 25.02.2016 in einen Unfall verwickelt. Die gegnerische Haftpflichtversicherung war die HDI. Über die Kürzungsmethoden der  HDI hatten wir bereits berichtet. Dies kann hier nachgelesen werden: >>bitte hier klicken<<.  

b. Frau “S” beauftragte (richtigerweise) einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Dazu unterzeichnete sie eine sog. Abtretungserklärung. Diese lag der HDI vor. Abtretung ist Abtretung. Der Kfz-Sachverständige “E” erstellte daraufhin ein ordnungsgemäßes Gutachten und eine angemessene Rechnung. Nun machte Frau “S” (ohne es zu wissen) den ersten  Fehler. Sie beauftragte Anwälte, die mit Verkehrsrecht nicht viel zu tun hatten, sondern mit Familienrecht, Baurecht usw. Natürlich wurde Frau “S” von der beauftragten Kanzlei nicht informiert, dass das Verkehrsrecht nicht zum ihrem Kerngeschäft gehört.

c. Da Frau “S” angeblich eine Mitschuld am Unfall trug, wollte die HDI nichts bezahlen. Daraufhin klagte Frau “S” gegen die HDI. Die HDI bestritt ALLES, wie bei Versicherungen meistens üblich. Die HDI bestritt auch die Richtigkeit der Gutachterrechnung. Da die Anwälte von Frau “S” von Verkehrsrecht anscheinend keine Ahnung hatten, tappten sie in die Falle und verglichen sich vor dem Landgericht Berlin, ohne den Kfz-Sachverständigen “E” zu informieren. Das war der zweite Fehler. Abtretung ist Abtretung.

d. Die Anwälte von Frau “S” und die HDI hatten gemeinsam nicht verstanden, dass sie zum Nachteil eines Dritten (hier des Kfz-Sachverständigen “E”) keine Vergleiche schließen können. Das deutsche Rechtssystem kennt nämlich keine Verträge zu Lasten Dritter. Leider kommen  solche absurden Vergleiche häufiger vor!?

e. Nun wogen sich Frau “S” und die HDI –völlig zu Unrecht– in Sicherheit. Frau “S” war von der falschen Argumentation (überhöhte Rechnung des Kfz-Sachverständigen E) infiziert und vertrat nun die falsche Auffassung, dass sie die Rechnung des Kfz-Sachverständigen “E” nicht bezahlen müsse. Daher verweigerte Frau “S” zu Unrecht die Bezahlung der Gutachterrechnung. Auch die HDI stellte sich zu Unrecht quer.

f. Daraufhin beauftragte uns der Kfz-Sachverständige “E” mit der Wahrnehmung seiner Rechte. Nach einer erfolglosen, außergerichtlichen Zahlungsaufforderung erhoben wir sofort Klage gegen die HDI. Vorsorglich verkündeten wir Frau “S” den Streit, gemäß § 72 Zivilprozessordnung.

6. Urteil des Amtsgerichts Mitte

a. Der Kfz-Sachverständige “E” gewann den Rechtsstreit und die HDI wurde zur Zahlung verurteilt.

b. Frau “S” blieb als Streitverkündete auf den Kosten Ihrer Anwälte sitzen.

Das Urteil des Amtsgerichts Mitte kann in vollständiger Form hier nachgelesen werden: >>bitte hier klicken<<.

7. Fazit

a. Zum einen sollte man als Unfallgeschädigter einen fachlich kompetenten Anwalt beauftragen. Es macht keinen Sinn, einen Anwalt für Familienrecht mit der Regulierung eines Unfalls zu beauftragen. Man geht ja schließlich auch nicht zum Friseur, um ein Kilo Kalbsfleisch zu bestellen. Jeder gute Kfz-Sachverständige empfiehlt dem Unfallgeschädigten von Anfang an einen kompetenten Anwalt. 

b. Zum anderen darf man nicht alles glauben, was die Versicherungen erzählen. Wer das tut, tappt in die Falle und ist infiziert. Das wird teuer und kostet unnötig Nerven, wie dieser Fall eindrucksvoll beweist. Die Versicherungen sparen viel Geld, wenn es ihnen gelingt, einen Keil zwischen Unfallopfer und Kfz-Sachverständigen zu treiben. Das gilt es zu vermeiden!

c. Abtretung ist Abtretung. Wenn man als Unfallgeschädigter seinen Anspruch auf Erstattung der Kfz-Sachverständigenkosten abgetreten hat, dann hat man kein Recht mehr, diesen Betrag einzuklagen, es sei denn, es liegt eine Rückabtretung vor. Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung Kenntnis von der Abtretung hat, dann “muss” sie die Kfz-Sachverständigenkosten auch an den Kfz-Sachverständigen bezahlen und nicht an das Unfallopfer. Ansonsten muss die Versicherung gegebenenfalls zwei Mal bezahlen, so wie in unserem Beispielsfall.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin