Unternehmergewinn Kürzungen von Versicherungen erfolgreich abwehren
Als Inhaber eines Autohauses oder einer Werkstatt kennen Sie das Problem: Mitunter kommt es vor, dass das eigene Auto eines Autohauses oder einer Werkstatt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt wird. Nach einem unverschuldeten Unfall wird der Schaden oftmals nur zum Teil reguliert, da die gegnerische Haftpflichtversicherung den sogenannten Unternehmergewinn – häufig um 10 bis 20 Prozent kürzt. Dies kann erhebliche finanzielle Nachteile für Ihr Unternehmen bedeuten.
Ein aktuelles BGH-Urteil vom 26. Mai 2023 (Az. VI ZR 274/22) schafft hier Klarheit und zeigt, unter welchen Bedingungen Versicherer kürzen dürfen – und wann nicht.
BGH-Urteil: Wann ist eine Unternehmergewinn Kürzung unzulässig?
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass eine Kürzung des Unternehmergewinns bei fiktiver Abrechnung dann erfolgen kann, wenn die eigene Werkstatt nicht ausgelastet war und die Reparatur hätte selbst durchgeführt werden können.
Entscheidend ist daher: Kann nachgewiesen werden, dass Ihre Werkstatt zum Schadenzeitpunkt ausgelastet war, steht Ihnen der Unternehmergewinn in voller Höhe zu. Dies gilt sowohl bei der konkreten als auch bei der fiktiven Schadensabrechnung.
Rechtliche Durchsetzung: Ihre Chancen stehen gut
Viele Autohäuser und Werkstätten akzeptieren die Kürzungen der Versicherungen, obwohl sie unrechtmäßig sein können. Ich habe kürzlich vor dem Amtsgericht Mitte und dem Landgericht Berlin erfolgreich für ein großes Autohaus gegen die HUK Coburg geklagt, die zu Unrecht 20 % des Unternehmergewinns gekürzt hatte.
Das zeigt: Gerichte sind durchaus bereit, diese Kürzungen zu kippen, wenn die richtige Argumentation vorliegt.
Wie kann ich Sie unterstützen?
Ich bin Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht und helfe Autohäusern und Werkstätten dabei, sich gegen unberechtigte Kürzungen der Versicherungen zu wehren. Mein Leistungsangebot umfasst:
- Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Fälle
- Prüfung, ob eine Kürzung des Unternehmergewinns rechtens ist
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich und vor Gericht
- Unterstützung bei der rechtssicheren Dokumentation Ihrer Werkstattauslastung
Fazit: Lassen Sie sich nicht von den Versicherungen benachteiligen!
Das BGH-Urteil von 2023 gibt Ihnen als Autohaus oder Werkstatt eine klare Grundlage, sich gegen unrechtmäßige Kürzungen des Unternehmergewinns zu wehren. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung stehen Ihre Chancen gut, den vollen Schadenersatz durchzusetzen.
Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Beratung!
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.