Unfall HUK

Vorsicht bei der Unfallregulierung

1. Wir hatten bereits mehrfach darüber berichtet, dass nach einem Unfall die Probleme erst richtig losgehen können. Dies ist selbst dann der Fall, wenn man unverschuldet in den Unfall verwickelt wurde. Selbst im Fernsehen hat PLUSMINUS im ARD über die Tricks der Versicherungen bereits berichtet. >>>Bitte klicken Sie hier<<< 

2. Es gibt sogar Fälle, bei denen dem Unfallgeschädigten Verluste von ca. 31.000,- € drohten, wenn er auf die gegnerische Versicherung gehört hätte. Diesen Artikel kann mann >>>hier nachlesen<<<.

3. Wir hatten auch darüber berichtet, dass man ohne Anwalt nicht das bekommt, was einem tatsächlich zusteht. In einem Fall hatte der Geschädigte nur 33% von dem erhalten, was ihm tatsächlich zustand. Diesen Artikel kann man >>>hier nachlesen<<<. In einem anderen Fall wurden dem Unfallgeschädigten -laut seiner Aussage- mehr als 50% seiner Ansprüche gekürzt. Diesen Artikel kann man >>>hier nachlesen<<<.

4. Nach einem Unfall hat die Regulierungspraxis der Haftpflichtversicherungen in Deutschland mittlerweile ein Niveau erreicht, wie man es sonst wohl nur aus schlechten Groschenromanen kennt. Man muss um jeden Cent kämpfen. Es wird an allen Ecken und Kanten gekürzt. So gut wie alle Haftpflichtversicherungen versuchen, die Unfallgeschädigten über das Ohr zu hauen. Es wird auch mal gerne gepokert, da die Haftpflichtversicherungen aus ihren Statistiken wissen, dass viele Unfallgeschädigte selbst dann nicht klagen, wenn Sie im Recht sind (und über eine Rechtsschutzversicherung verfügen). Über solche “Poker-Strategien” hatten wir unter anderem in diesem Artikel berichtet: >>>bitte hier klicken<<<.

5. In einem aktuellen Fall wurde unser Mandant am 03.11.2017 unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Der Unfallgegner war bei der HUK24 AG versichert. Der Gesamtschaden unseres Mandanten belief sich auf 4.011,80 Euro. Wir forderten die HUK24 AG auf, den Schaden unseres Mandanten fristgemäß zu bezahlen. Eine vollständige Bezahlung erfolgte nicht.

Stattdessen kürzte die HUK24 AG den Schaden einfach um 1.479,41 Euro und unsere Rechtsanwaltskosten um 157,79 Euro.

Als Begründung verwies sie auf einen sogenannten Prüfbericht der DEKRA. Einen Artikel zum Thema Prüfbericht kann man >>>hier nachlesen<<<. Über die DEKRA hatten wir bereits im Zusammenhang zum Thema Stundenverrechnungssätze berichtet. Diesen Artikel kann man >>>hier nachlesen<<<.

6. Wir widersprachen der unberechtigten Kürzung und forderten die HUK24 AG zur Zahlung auf. Die HUK24 AG blieb stur -wie so oft- und zahlte keinen Cent. Daraufhin erhoben wir eine Klage gegen die HUK24 AG beim Amtsgericht Mitte. Nach Zustellung der Klage kam es zu einem Wunder. Die HUK24 AG erkannte alles an und zahlte anschließend die gesamten Betrag inklusive Zinsen. Das Schreiben der HUK-Coburg (im Auftrag der HUK24 AG) kann man >>>hier nachlesen<<<.

7. Wie man an auch an diesem Beispiel eindrucksvoll sehen kann, wird mit allen Mitteln gekämpft und versucht, den Unfallgeschädigten über das Ohr zu hauen. Das passiert selbst dann, wenn er im Recht und sogar anwaltlich vertreten ist. Ohne Anwalt geht es nicht.

Nach einem unverschuldeten Unfall sollte man sofort einen Anwalt sowie einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl beauftragen. Jeder kluge Kfz-Sachverständige weist seinen Kunden auf die Kürzungen der Haftpflichtversicherungen hin und empfiehlt einen kompetenten Anwalt. Tut er dies nicht, trägt er meiner Meinung nach eine Mitschuld an den späteren Problemen des Unfallgeschädigten. Hier kann man sich unser Erklärvideo ansehen, >>>hier klicken<<<.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin