Unfall bei der HUK-Coburg melden –

wir helfen Ihnen weiter!

1. Sie wurden unverschuldet in einen Unfall verwickelt – dann lesen Sie bitte weiter!

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden und der Unfallgegner bei der HUK, HUK-COBURG, HUK24 usw. versichert ist, helfen wir Ihnen gerne weiter, grundsätzlich ohne dass Ihnen Kosten entstehen!

Wie ist eine kostenlose Hilfe durch uns möglich?

Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, dann muss der Unfallgegner und die gegnerische Haftpflichtversicherung alle unfallbedingten Kosten bezahlen. Zu den unfallbedingten Kosten zählen unter anderem die Reparaturkosten, die Gutachterkosten und die Anwaltskosten. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Wir haben dazu extra ein ERKLÄR-VIDEO erstellt. Das können Sie sich hier ansehen, >>>bitte hier klicken<<<.

Was muss ich tun, um die Kanzlei Schleyer zu beauftragen?

Ganz einfach, entweder Sie laden sich unsere Unfallunterlagen runter, >>>bitte klicken sie hier<<<, füllen diese aus und senden uns alle unterzeichnet per Mail zu. Um Ihre Ansprüche geltend machen zu können, müssen wir wissen, welcher Schaden Ihnen unfallbedingt entstanden ist. Dazu benötigen Sie ein Unfallgutachten. Wenn Ihnen solch ein Gutachten bereits vorliegt, dann senden Sie uns dieses Gutachten bitte zu (oder lassen es uns zusenden). Wir benötigen auch die dazugehörige Rechnung sowie den unterzeichneten Gutachenauftrag (sog. Abtretungserklärung). Nach Erhalt aller Unterlagen, bestätigen wir Ihnen den Erhalt, und legen sofort los.

Wie geht es dann weiter?

Wir melden dann Ihren Unfall bei der HUK-Coburg und machen Ihre Ansprüche geltend. Dazu setzen wir der Gegenseite eine Frist und halten Sie auf dem Laufenden. Der Ablauf erfolgt automatisch, ohne dass Sie etwas weiter veranlassen müssen. Wenn Sie noch keinen Kfz-Gutachter beauftragt haben, sprechen wir Ihnen gerne eine Empfehlung aus.

Unfall bei der HUK-Coburg melden – warum soll ich die Kanzlei Schleyer beauftragen?

Möchten Sie das Geld bekommen was Ihnen zusteht? Wenn ja, dann sollten Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragten. Dies machen wir, indem wir Ihren Unfall bei der HUK-Coburg melden.

Wenn Sie es alleine probieren bzw. ohne professionelle Hilfe, werden Sie in der Regel Ihr Geld nicht oder nur einen Bruchteil davon bekommen. Sie glauben es nicht, dann lesen Sie bitte weiter:

Erfahrungsgemäß haben Unfallgeschädigte vor allem oft mit der HUK-Coburg Ärger, >>>lesen Sie hier mehr dazu<<<.

Wenn man es ohne Anwalt probiert, kann es passieren, dass Ihnen einfach 50% gekürzt werden, >>>lesen Sie hier mehr dazu<<<.

Oft kommt es vor, dass man auch die kleinsten Beträge einklagen muss, welche zuvor unberechtigt gekürzt wurden, >>>lesen Sie hier mehr dazu<<<.

 

Diese Beispiele sind nur ein Auszug und können beliebig erweitert werden. Wenn Sie das bekommen möchten, was Ihnen rechtlich zusteht, sollten SIE uns kostenlos beauftragen, damit wir Ihren Unfall bei der HUK-Coburg melden können, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wenn Sie noch Fragen haben, senden Sie uns bitte eine Mail.

Wir helfen unseren Mandanten deutschlandweit.

2. Sie haben den Unfall alleine verschuldet – dann lesen Sie hier bitte weiter!

Wenn Sie einen Unfall alleine verschuldet haben, sind Sie nach dem Versicherungsvertrag mit Ihrer Haftpflichtversicherung verpflichtet, diesen Schaden unverzüglich Ihrer Haftpflichtversicherung zu melden. Diese Pflicht bezeichnet man als Obliegenheit.

Die Kontaktdaten der HUK-Coburg bzw. die Telefonnummer der HUK-Coburg lautet: 0800 248 54 45. Dort können Sie Ihren selbst verschuldeten Unfall bei der HUK-Coburg melden.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Berlin