Diebstahl Auto

Darauf müssen Sie achten!

Ihr Auto wurde gestohlen? Dann sind Sie leider ein Diebstahlopfer von vielen. Im Jahr 2019 wurden 14.229 kaskoversicherte Autos gestohlen. Dadurch entstand ein wirtschaftlicher Schaden von fast 280 Millionen Euro (so ein Bericht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft -GDV-). Im Durchschnitt zahlten die Versicherer für jeden Diebstahl mehr als 19.600 Euro. Die Entwicklung der Zahlen kann man der folgenden Grafik entnehmen: Tabelle: Diebstahl kaskoversicherter Pkw 2009-2019

Eine Auswertung der Zahlen ergab, dass die höchste Diebstahlgefahr in Berlin und Hamburg besteht. Im Jahr 2019 wurden in Berlin fast 9 % mehr Autos gestohlen als im Jahr zuvor.

Was bekomme ich wenn mein Auto gestohlen wurde?

Ob Sie gegen Ihre Versicherung einen Anspruch auf eine Zahlung haben, hängt davon ab, ob Sie entsprechend versichert sind. Wenn Sie “nur” eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, steht Ihnen im Falle eines Diebstahls gegen Ihre Haftpflichtversicherung kein Anspruch auf Zahlung zu. Grund dafür ist, dass in einer Kfz-Haftpflichtversicherung ein Diebstahl nicht versichert ist. Wenn Sie einen Kaskovertrag für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, ist der Diebstahl regelmäßig versichert. In den Versicherungsbedingungen (AKB) ist regelmäßig geregelt, dass der Diebstahl einen versicherten Fall darstellt. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an, da jede Versicherung  ihre eigenen Bedingungen verwendet. Oftmals findet man folgende Klausel:

“Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub.

Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird.”

Da eine Unterschlagung nicht versichert ist, sollte man als Händler bei Probefahrten sehr vorsichtig sein. >Dazu können Sie hier mehr lesen.<

Auch die Höhe der Zahlung hängt vom Einzelfall ab. Oftmals wird die folgende Klausel verwendet:

“Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.7.1.”

Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, dann haben Sie regelmäßig einen Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Klauseln zur sog. Neupreisentschädigung. Wie hoch die jeweiligen Beträge im Einzelfall sind, ermittelt in der Regel ein von der Kaskoversicherung beauftragter Sachverständiger. Es kommt nicht selten vor, dass der Versicherungsnehmer sich mit seiner Kaskoversicherung nur über die Höhe der Beträge streitet und es allein dadurch zur Klage kommt. Ist in Ihrem Kaskovertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ein Blick in Ihren Versicherungsschein gibt Ihnen Aufschluss darüber, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung mit Ihrer Kaskoversicherung vereinbart haben.

Was muss ich beachten, wenn mein Fahrzeug gestohlen wurde?

Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, müssen Sie eine Vielzahl von Regeln beachten. Grund dafür ist, dass Sie laut dem Kaskovertrag mit Ihrer Versicherung gewisse vertragliche Pflichten erfüllen müssen. Diese Pflichten aus dem Kaskovertrag bezeichnet man als Obliegenheiten. Wenn man gegen eine oder mehrere Obliegenheiten verstößt, dann kann es dazu führen, dass man seinen Anspruch auf Leistung gegen die Kaskoversicherung vollständig verliert. Daher ist es sehr wichtig, seine Pflichten (Obliegenheiten) gut zu kennen und entsprechend zu erfüllen.

Diebstahl Auto – Anzeige der Polizei

Eine wichtige Obliegenheit nach einem Diebstahl ist die unverzügliche Anzeige bei der Polizei. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, die Versicherung über den Gang des Ermittlungsverfahrens zu informieren und gegebenenfalls Unterlagen zu übersenden. Tipp: Lassen Sie sich eine Kopie Ihrer Anzeige geben, damit Sie alle Daten/Informationen immer parat haben.

Diebstahl Auto – Aufklärungspflicht

Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Diebstahls dienen kann.

Wichtig an dieser Stelle ist die Beantwortung des sog. Versicherungsfragebogens. Diesem Fragebogen kommt nach einem Diebstahl eine elementare Bedeutung zu.

Grund dafür ist, dass die Versicherung diesen Fragebogen lesen und prüfen wird. Sollte dieser Fragebogen Widersprüche (vor allem zur oben genannten Anzeige) enthalten, dann kann dies dazu führen, dass die Versicherung –allein aus diesem Grund– eine Versicherungsleistung Ihnen gegenüber ablehnt. Es ist daher sehr wichtig, diesen Fragebogen überlegt, wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

Diebstahl Auto – Weisungen folgen

Hinzu kommt, dass Sie nach dem Kaskovertrag verpflichtet sind, Weisungen des Versicherers Folge zu leisten. Dazu kann nach einem Diebstahl unter anderem zählen, auf Anforderung der Kaskoversicherung die Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere zu übersenden. Die Versicherung prüft dann, ob alles vollständig ist und/oder Manipulationen am Schlüssel vorliegen. Die Versicherung prüft regelmäßig auch, ob die Informationen/Daten auf dem Schlüssel mit Ihren Angaben übereinstimmen (letzte Speicherung auf dem Schlüssel – Ihre Angabe zur letzten Benutzung). Sollten hier Widersprüche auftreten, kann allein dies dazu führen, dass die Versicherung Ihre Ansprüche ablehnt.

Schadensminderungspflicht
Nach den Versicherungsbedingungen sind Sie regelmäßig auch verpflichtet, die sog. Schadensminderungspflicht zu beachten. Danach sind Sie verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Sie müssen also alles veranlassen, was dazu beiträgt, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt.

Eigentumsübergang auf die Kaskoversicherung

Wenn Ihr Fahrzeug entwendet wurde kann das Eigentum am Fahrzeug auf die Kaskoversicherung übergehen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der schriftlichen Schadenanzeige wieder aufgefunden wird/wurde. In diesen Fällen geht das Eigentum –automatisch– auf Ihre Kaskoversicherung über.

Tipp:

Ihre Kaskoversicherung zahlt nicht? Sie haben Fragen zum Ablauf nach einem Diebstahl Ihres Fahrzeugs? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und wir helfen Ihnen gerne weiter.