Was ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot überhaupt?
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber, die dich nach dem Ende deines Arbeitsverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum daran hindert, in Konkurrenz zu deinem ehemaligen Arbeitgeber zu treten. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung endet deine Treuepflicht mit dem Arbeitsverhältnis, du dürftest also grundsätzlich sofort bei jedem Wettbewerber arbeiten.
Geregelt ist das Wettbewerbsverbot in den §§ 74 ff. HGB, die über § 110 GewO auf alle Arbeitnehmer entsprechend anzuwenden sind, nicht nur auf kaufmännische Angestellte. Damit ein Wettbewerbsverbot überhaupt wirksam ist, muss es schriftlich vereinbart sein und dir eine Karenzentschädigung zusichern, die mindestens die Hälfte deiner zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen beträgt (§ 74 Abs. 1, Abs. 2 HGB). Zudem darf es dich nicht unbillig in deinem beruflichen Fortkommen einschränken und höchstens zwei Jahre nach Vertragsende gelten (§ 74a Abs. 1 HGB).