Rechtsanwaltskanzlei Schleyer

Schwangerschaft in der Probezeit – Ihre Rechte und Möglichkeiten

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Tino Sieland
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

 

Die rechtliche Situation verstehen

Eine Schwangerschaft während der Probezeit stellt viele Arbeitnehmerinnen vor große Herausforderungen. Die Rechtslage ist jedoch eindeutig: Das Mutterschutzgesetz gewährt umfassenden Schutz von Beginn der Schwangerschaft an. Dies wurde durch das Bundesarbeitsgerichts bestätigt und wird von unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht regelmäßig in der Praxis durchgesetzt. Der Schutz besteht unabhängig davon, ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Rechten und Möglichkeiten während der Schwangerschaft.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ihre Rechte als schwangere Arbeitnehmerin

Der besondere Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz beginnt mit dem ersten Tag der Schwangerschaft und gilt bis vier Monate nach der Entbindung. In dieser Zeit ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur in absoluten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich. Dieser Schutz umfasst auch die Probezeit.

Mitteilung der Schwangerschaft

Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für die Mitteilung der Schwangerschaft beschäftigt viele Arbeitnehmerinnen. Das Gesetz sieht keine Pflicht zur sofortigen Information vor. Sie können selbst entscheiden, wann Sie Ihren Arbeitgeber in Kenntnis setzen möchten. Allerdings greift der besondere Kündigungsschutz erst, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer Kündigung davon erfährt.

Professionelle Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Die Art und Weise der Kommunikation kann entscheidend für den weiteren Verlauf sein. Ein sachliches, professionelles Gespräch bildet die Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit. Dokumentieren Sie die Mitteilung der Schwangerschaft schriftlich und bewahren Sie eine Kopie des ärztlichen Attests auf. Eine offene Kommunikation unter Kenntnis der eigenen Rechte ermöglicht meist eine positive Gestaltung der Situation.

Rechtliche Unterstützung und Beratung

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht bieten wir umfassende Unterstützung in dieser wichtigen Phase. Wir beraten Sie individuell zur optimalen Vorgehensweise, begleiten Sie bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber und setzen Ihre Rechte durch – wenn nötig auch vor Gericht. Unsere Beratung umfasst alle Aspekte von Mutterschutz und Elternzeit bis hin zur Entwicklung langfristiger Strategien für Ihren beruflichen Wiedereinstieg.

Häufig gestellte Fragen

Der Schutz greift unmittelbar mit Mitteilung der Schwangerschaft und gilt rückwirkend ab Beginn der Schwangerschaft.

Bei einem Beschäftigungsverbot haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung in voller Höhe.

Eine Beantragung der Elternzeit ist auch während der Probezeit möglich.

Die Probezeit läuft formal weiter, der gesetzliche Kündigungsschutz besteht uneingeschränkt.

Nach dem Mutterschutz haben Sie Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu den gleichen Bedingungen.

Der besondere Kündigungsschutz besteht während der gesamten Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung.

Ein ärztliches Attest, das die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin bestätigt, ist ausreichend. Bewahren Sie eine Kopie der Mitteilung und des Attests für Ihre Unterlagen auf.

Nein, Fragen nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft sind unzulässig. Sie dürfen eine solche Frage auch wahrheitswidrig beantworten, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Ihr regulärer Urlaubsanspruch bleibt während der Schwangerschaft bestehen. Nicht genommener Urlaub kann nach dem Mutterschutz oder der Elternzeit nachgeholt werden.

 

Eine Versetzung ist nur zulässig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist oder Ihre bisherige Tätigkeit nicht schwangerschaftsgerecht ausgeübt werden kann.