Wenn der Arbeitgeber die Zeit zurückdrehen will
Es gibt Situationen, in denen Arbeitgeber eine fristlose Kündigung mit einem Datum versehen, das in der Vergangenheit liegt. Manchmal geschieht das bewusst, manchmal aus Unwissenheit über die rechtlichen Konsequenzen. Arbeitnehmer fragen sich dann zu Recht: Ist die Kündigung rückwirkend wirksam? Habe ich vielleicht schon längere Zeit kein Arbeitsverhältnis mehr, ohne es zu wissen?
Die Antwort des deutschen Arbeitsrechts ist klar und eindeutig zugunsten der Arbeitnehmer.