Rechtsanwaltskanzlei Schleyer

Kündigung in Teilzeit: Ihre Rechte als Arbeitnehmer

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Tino Sieland
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Eine Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer ein einschneidendes Ereignis. Für Teilzeitbeschäftigte wiegt dieser Schritt jedoch häufig besonders schwer. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht mit jahrelanger Expertise in der Vertretung von Teilzeitbeschäftigten wissen wir um die besonderen Herausforderungen und Ängste in dieser Situation. In diesem Artikel informieren wir Sie umfassend über Ihre Rechte und zeigen Ihnen, wie wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen können.

Ihre Rechte als Teilzeitbeschäftigte/r

Das Wichtigste vorab: Als Teilzeitbeschäftigte/r genießen Sie den gleichen arbeitsrechtlichen Schutz wie Vollzeitbeschäftigte. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verbietet ausdrücklich jede Benachteiligung aufgrund der reduzierten Arbeitszeit. Eine Kündigung, die allein wegen der Teilzeittätigkeit ausgesprochen wird, ist daher rechtlich unwirksam und kann erfolgreich angefochten werden.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wann ist eine Kündigung in Teilzeit rechtmäßig?

Eine Kündigung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig sein. Der Arbeitgeber muss einen der folgenden Kündigungsgründe nachweisen:
  1. Betriebsbedingte Gründe: Wenn der Arbeitsplatz aufgrund von Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Gründen wegfällt. Dabei müssen Teilzeitbeschäftigte bei der Sozialauswahl gleichberechtigt berücksichtigt werden.
  2. Verhaltensbedingte Gründe: Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, die in der Regel erst nach vorheriger Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen.
  3. Personenbedingte Gründe: Etwa bei langfristiger Krankheit oder dauerhafter Leistungsminderung.
Besonders wichtig: Eine Kündigung wegen der Ablehnung einer Arbeitszeiterhöhung ist nach § 11 TzBfG ausdrücklich verboten.

Unsere Expertise für Ihren Kündigungsschutz

Als spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei verfügen wir über umfangreiche Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Teilzeitbeschäftigten. Unser Leistungsspektrum umfasst:
  • Umfassende Prüfung der Kündigungsgründe
  • Einleitung rechtlicher Schritte innerhalb der wichtigen 3-Wochen-Frist
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Verhandlung von Abfindungen
  • Prüfung möglicher Diskriminierung aufgrund der Teilzeittätigkeit

Kostenlose Ersteinschätzung

So gehen wir vor

Nach Ihrer Kontaktaufnahme starten wir mit einer kostenfreien Ersteinschätzung. Dabei analysieren wir Ihre Situation und geben eine erste rechtliche Einschätzung. Im anschließenden persönlichen Beratungsgespräch entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall.

Häufig gestellte Fragen

Die Klagefrist beträgt genau drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Diese Frist ist nicht verlängerbar.

Ja, denn oft können wir deutlich höhere Abfindungen oder bessere Konditionen erreichen als im Sozialplan vorgesehen.

Die Erstberatung ist kostenfrei. Wir besprechen die Kosten transparent mit Ihnen im Gespräch.

Ja, Sie müssen sich trotz Kündigungsschutzklage arbeitslos melden, um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu riskieren.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt 3–6 Monate, viele Fälle werden aber auch schneller durch Vergleich beendet.

Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch zur Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten.

Nein, wir bieten auch telefonische Beratung an.

Das Kündigungsschreiben und Ihren Arbeitsvertrag, weitere Unterlagen können nachgereicht werden.

Ja, solange Sie noch keine Vereinbarung unterschrieben haben, können Sie alle rechtlichen Optionen prüfen.

 

Sie haben auch während des Kündigungsschutzverfahrens Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das wir parallel zur Klage einfordern können. Die laufende Kündigungsschutzklage darf sich nicht negativ auf die Beurteilung im Zeugnis auswirken.