Das Wichtigste im Überblick
- Als Teilzeitbeschäftigte/r haben Sie die gleichen Kündigungsschutzrechte wie Vollzeitbeschäftigte - eine Kündigung aufgrund der Teilzeittätigkeit ist rechtswidrig
- Bei einer Kündigung müssen Sie schnell handeln: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen
- Mit einer fundierten rechtlichen Strategie lassen sich häufig deutlich bessere Konditionen bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen erreichen
Ihre Rechte als Teilzeitbeschäftigte/r
Das Wichtigste vorab: Als Teilzeitbeschäftigte/r genießen Sie den gleichen arbeitsrechtlichen Schutz wie Vollzeitbeschäftigte. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verbietet ausdrücklich jede Benachteiligung aufgrund der reduzierten Arbeitszeit. Eine Kündigung, die allein wegen der Teilzeittätigkeit ausgesprochen wird, ist daher rechtlich unwirksam und kann erfolgreich angefochten werden.Wann ist eine Kündigung in Teilzeit rechtmäßig?
Eine Kündigung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig sein. Der Arbeitgeber muss einen der folgenden Kündigungsgründe nachweisen:- Betriebsbedingte Gründe: Wenn der Arbeitsplatz aufgrund von Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Gründen wegfällt. Dabei müssen Teilzeitbeschäftigte bei der Sozialauswahl gleichberechtigt berücksichtigt werden.
- Verhaltensbedingte Gründe: Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, die in der Regel erst nach vorheriger Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen.
- Personenbedingte Gründe: Etwa bei langfristiger Krankheit oder dauerhafter Leistungsminderung.
Unsere Expertise für Ihren Kündigungsschutz
Als spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei verfügen wir über umfangreiche Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Teilzeitbeschäftigten. Unser Leistungsspektrum umfasst:- Umfassende Prüfung der Kündigungsgründe
- Einleitung rechtlicher Schritte innerhalb der wichtigen 3-Wochen-Frist
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
- Verhandlung von Abfindungen
- Prüfung möglicher Diskriminierung aufgrund der Teilzeittätigkeit
So gehen wir vor
Nach Ihrer Kontaktaufnahme starten wir mit einer kostenfreien Ersteinschätzung. Dabei analysieren wir Ihre Situation und geben eine erste rechtliche Einschätzung. Im anschließenden persönlichen Beratungsgespräch entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall.Häufig gestellte Fragen
Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
Die Klagefrist beträgt genau drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Diese Frist ist nicht verlängerbar.
Lohnt sich eine Klage trotz Sozialplan?
Ja, denn oft können wir deutlich höhere Abfindungen oder bessere Konditionen erreichen als im Sozialplan vorgesehen.
Was kostet mich die rechtliche Vertretung?
Die Erstberatung ist kostenfrei. Wir besprechen die Kosten transparent mit Ihnen im Gespräch.
Kann ich während der Klage arbeitslos gemeldet sein?
Ja, Sie müssen sich trotz Kündigungsschutzklage arbeitslos melden, um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu riskieren.
Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?
Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt 3–6 Monate, viele Fälle werden aber auch schneller durch Vergleich beendet.
Was passiert nach der Kontaktaufnahme mit Ihrer Kanzlei?
Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch zur Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten.
Muss ich zu einer persönlichen Beratung in die Kanzlei kommen?
Nein, wir bieten auch telefonische Beratung an.
Welche Unterlagen brauche ich für die erste Beratung?
Das Kündigungsschreiben und Ihren Arbeitsvertrag, weitere Unterlagen können nachgereicht werden.
Kann ich auch klagen, wenn ich bereits eine Abfindung angeboten bekommen habe?
Ja, solange Sie noch keine Vereinbarung unterschrieben haben, können Sie alle rechtlichen Optionen prüfen.
Was passiert mit meinem Arbeitszeugnis während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens?
Sie haben auch während des Kündigungsschutzverfahrens Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das wir parallel zur Klage einfordern können. Die laufende Kündigungsschutzklage darf sich nicht negativ auf die Beurteilung im Zeugnis auswirken.