Kündigung erhalten – was nun?

So reagieren Sie richtig auf eine Kündigung!

Sie haben eine Kündigung erhalten? Stress, Verzweiflung, ein Gefühl von Panik macht sich breit. In solch einer Ausnahmesituation ist es schwer, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Sie sollten daher schon vorab wissen, wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten. Dieser Artikel hilft Ihnen dabei, Ihren Arbeitsplatz zu retten oder zumindest mit einer angemessenen Abfindung aus dem „Ring zu steigen“.

 

a) Was muss ich beachten?

Achten Sie auf die 3-Wochen-Frist!

Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen -nach Zugang der schriftlichen Kündigung- eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Sollten Sie diese Frist verpassen, wird die Kündigung – egal ob diese tatsächlich rechtmäßig oder unrechtmäßig ist – wirksam! So ist es in den §§ 4, 7 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ausdrücklich geregelt. Nach Ablauf der 3 Wochen ist es nur noch unter ganz engen Voraussetzungen möglich eine Kündigungsschutzklage mit Aussicht auf Erfolg zu erheben, vgl. § 5 KSchG.

Mit einer Kündigungsschutzklage kann man vom Arbeitsgericht feststellen lassen, dass die erhaltene Kündigung unwirksam ist und daher das Arbeitsverhältnis unverändert fortbesteht.

 

b) Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Kündigungen sind häufiger unwirksam, als man zunächst vermutet mag. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Arbeitgeber bei Kündigungen eine Vielzahl von Formfehlern begehen.

Eine Kündigung muss beispielsweise schriftlich erfolgen. Eine mündliche ausgesprochene Kündigung ist grundsätzlich unwirksam, vgl. § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Zudem kann nicht jede Person im Betrieb auch eine Kündigung wirksam aussprechen bzw. ausstellen. Sollte eine entsprechende Vertretungsvollmacht fehlen, führt dies ebenfalls zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Ist die Kündigung zudem im Original unterschrieben? Eine Kopie oder lediglich eingescannte Unterschrift reicht nicht aus.

Sollte in dem Unternehmen zudem ein Betriebsrat existieren, muss der Arbeitgeber diesen vor der Kündigung anhören. Die Anhörung des Betriebsrats umgehen oder vergessen Arbeitgeber hin und wieder. Auch dies hat die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge.

Kündigungen können auch deshalb unwirksam sein, weil sie gegen die jeweils für den Arbeitnehmer geltenden Kündigungsschutzvorschriften verstoßen. Besonderen Kündigungsschutz genießen Arbeitnehmer beispielsweise bei

Sofern bei einem Arbeitnehmer das Kündigungsschutzgesetz (vgl. §§ 1, 14, 23 KSchG) zur Anwendung kommt, braucht der Arbeitgeber zudem einen sozial gerechtfertigten Kündigungsgrund, um eine rechtswirksame Kündigung zu erreichen.  In Betracht kommen hier personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Gründe.

 

c) Soll ich mich auch gegen die Kündigung wehren, wenn ich dort gar nicht weiterarbeiten möchte?

Ein Arbeitnehmer kann bei der Vielzahl von Gesetzesvorschriften und Gerichtsentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kaum auf Anhieb erkennen, ob eine Kündigung wirksam oder unwirksam ist. Die Überprüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt ist daher stets eine gute Idee.

Selbst wenn Sie bereits mit Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen haben und Sie keinen Fuß mehr in dessen Unternehmen setzten möchten, ist es sinnvoll eine fachkundige Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Denn eine vermeintlich fehlerhafte und unwirksame Kündigung, eröffnet Ihnen die Möglichkeit mit dem Arbeitgeber vor Gericht in Vergleichsverhandlungen zu treten und unter Umständen eine Abfindung zu erstreiten.

 

d) Sollte ich mir einen Anwalt nehmen, wenn ich eine Kündigung erhalte?

Vor den Arbeitsgerichten trägt jede Partei ihre Kosten selbst – unabhängig davon, ob sie verliert, gewinnt oder sich vergleicht. Die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht sind daher überschaubar. Sofern man über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kommen regelmäßig keine Kosten auf den Arbeitnehmer zu. Ein erfahrener Rechtsanwalt an Ihrer Seite kann Ihnen eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten geben und Ihnen mit Rat und Tat vor Gericht zur Seite stehen, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten und noch Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

>Hier erfahren Sie, was bei einem Vorstellungsgespräch zu beachten ist.<