Cosmos Versicherung zahlt nicht –

erst nach Klagezustellung!

1. Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet, dass die Unfallregulierung sehr zeit- und nervenaufreibend sein kann. Hinzu kommt, dass man als Unfallgeschädigter sehr viel Geld verlieren kann, selbst wenn man im Recht ist.

Man sagt nicht umsonst: “Recht haben und Recht bekommen.”

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin kann ich das leider nur bestätigen. Die Unfallregulierung hat sich zu einem „Krieg“ mit den Haftpflichtversicherern entwickelt. Heutzutage gibt es keinen klaren Fall mehr. Gesetzlich geregelte und vom Bundesgerichtshof bereits bestätigte Schadenersatzpositionen müssen teilweise mühevoll eingeklagt werden. Insbesondere in Berlin kann das mehrere Jahre dauern. Daran verzweifeln viele Unfallgeschädigte und geben die Hoffnung manchmal sogar auf.

Zwar versuchen so gut wie alle Versicherungen berechtigte Ansprüche unberechtigt zu kürzen. Es gibt aber die ein oder andere Versicherung, die sich besonders viel Mühe dabei gibt. Zu erwähnen ist unter anderem die HUK-Coburg, die VHV und auch die Allianz-Versicherung. Hier können Sie einen Artikel zur >>>HUK-Coburg<<<, hier einen Artikel zur >>>Allianz-Versicherung<<< und hier einen Artikel zur >>>VHV<<< nachlesen.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und stellt kein Ranking dar. Der Wettbewerb ist sehr stark umkämpft.

2. In einem aktuellen Fall hat die Cosmos Versicherung die berechtigten Ansprüche unseres Mandanten nicht bezahlt. Sie hat einfach monatelang geschwiegen und darauf gehofft, dass der Unfallgeschädigte gar nichts unternimmt. Diese Taktik verfolgen Haftpflichtversicherungen oft, da ihnen Statistiken vorliegen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, ob überhaupt eine Klage eingereicht wird oder nicht. Auch die Unfallregulierung ist zu einem reinen Rechenwerk mutiert. Es geht nur um Zahlen und Profit. Wer hier auf ein redliches Verhalten der gegnerischen Haftpflichtversicherung hofft oder von einem fairen Verhalten ausgeht, der ist naiv!

3. Was war passiert – Cosmos Versicherung zahlt nicht?

a. Unser Mandant hatte sein Fahrzeug am Montag, den 21.08.2017 auf der Lynarstraße auf Höhe der Hausnummer 17 in 13585 Berlin ordnungsgemäß geparkt. Ein Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen xxx, welches bei der Cosmos Versicherung versichert war, fuhr in das geparkte Fahrzeug unseres Mandanten und entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort. Solch ein Verhalten kommt leider häufig vor und ist daher auch gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Einen Artikel dazu können Sie >>>hier nachlesen<<<.

b. Der Unfall wurde anschließend polizeilich aufgenommen.

c. Wir forderten die Cosmos Versicherung mit Schreiben vom 24.08.2017 zur Zahlung auf. Aber eine Zahlung durch die Cosomos Versicherung erfolgte trotzdem nicht.

Der Mandant war verzweifelt und rief öfter bei uns an. Glücklicherweise war er rechtsschutzversichert, so dass wir eine Klage für unseren Mandanten erheben konnten, ohne dass er die Gerichtskosten verauslagen musste.

Mit Schriftsatz vom 30.01.2018 erhoben wir beim Amtsgericht Mitte Klage über einen Betrag von 1.507,46 Euro. Anschließend riefen wir bei der Cosmos Versicherung an und forderten sie nochmals auf, die berechtigten und unbestrittenen Ansprüche unseres Mandanten endlich zu regulieren. Aber die Cosmos Versicherung zahlte immer noch nicht. Aber es geschehen noch ab und zu Wunder. In diesem Fall wurde die Klage der Cosmos Versicherung zugestellt und siehe da, es erfolgte nach knapp 6 Monaten(!) die erste Reaktion. Wir erhielten am 14.02.2018 ein Abrechnungsschreiben. Dieses Schreiben können Sie >>>hier ansehen<<<.

Am Anfang sah es nach einem „einfachen Unfall“ aus. Die Schuldfrage schien klar. Der Unfallgegner könnte sich sogar strafbar gemacht haben. Nur auf Rat des beauftragten Kfz-Sachverständigen beauftragte uns der Mandant. Heute ist er über diese Entscheidung mehr als glücklich.

4. Cosmos Versicherung zahlt nicht – Fazit:

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, sollten Sie immer sofort einen kompetenten Rechtsanwalt im Verkehrsrecht beauftragen, im Idealfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.  Grundsätzlich kommen durch den Rechtsanwalt und den Kfz-Sachverständigen keine Kosten auf Sie zu.

Wie Sie an diesem Beispiel sehen, gibt es keinen einfachen oder klaren Fall.

Umut Schleyer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht