Bagatellgrenze –

das ist die Wahrheit !

1. Sachverhalt zum Thema- Bagatellgrenze

Oft verweigern Haftpflichtversicherungen nach einem Unfall die Bezahlung der Gutachterrechnung und berufen sich auf die Bagatellgrenze. Es heißt dann im Ablehnungsschreiben, die Gutachterkosten seien nicht erforderlich gewesen, da ein Bagatellschaden vorliegen würde. Oft wird die Summe von 700,00 € als absolute Bagatellgrenze genannt. Das ist in dieser Form falsch!

Richtig ist Folgendes:

„Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof kann es nicht auf eine konkrete Höhe des im Gutachten ermittelten Schadens ankommen, da die Höhe dem Geschädigten bei Beauftragung nicht bekannt war. Das Gericht wird zwar den späteren Schaden bei seiner Entscheidung berücksichtigten. Jedenfalls gibt es keine feste Wertgrenze gegen die Annahme einer Bagatellgrenze.  Es kommt nach der Rechtsprechung insbesondere darauf an, ob es sich nach dem äußeren Schadensbild um einen Bagatellschaden handelt. Es ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen. Daher sind die konkreten Umstände  des Schadensereignisses und die Art der Beschädigung zu berücksichtigen. In einem Gerichtsverfahren müsste man  daher darlegen, warum der Geschädigte (also Sie) von einem über der Bagatellgrenze liegenden Schadensumfang ausgehen musste.“

2. Unser Tipp zur Bagatellgrenze

Wenn es durch einen Verkehrsunfall zu einem Schaden an Ihrem Fahrzeug gekommen ist, sollten Sie in jedem Fall einen Gutachter beauftragen (wenn es offensichtlich nicht nur um eine minimale Beschädigung handelt). Der Gutachter muss dann beschreiben und konkret mitteilen, welche Argumente aus technischer Sicht zum Zeitpunkt der Beauftragung dafür sprechen, dass Sie  größere Schäden befürchten musste, also solche, die nicht ohne Weiteres zu erkennen waren.

Es kommt daher auf die Fachkompetenz des Gutachters an. Je besser und plausibler die Argumentation, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Rechnung des Gutachters und Ihr Schaden bezahlt werden. Sollte die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Schaden und die Rechnung des Gutachters nicht begleichen, haben Sie gute Chancen vor Gericht zu gewinnen. Da die Haftpflichtversicherungen oft mit allen Mitteln versuchen, die berechtigten Ansprüche der geschädigten (unberechtigt) zu kürzen, ist es ratsam, sofort einen Anwalt zu beauftragen. Hier gibt es keine Grenze. Die Beauftragung eines Anwalts ist nicht von einer Schadenhöhe bzw. Bagatellgrenze abhängig.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht