Ein Vorwurf mit weitreichenden Folgen
Eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung gehört zu den schärfsten Reaktionen, die ein Arbeitgeber im Arbeitsrecht ergreifen kann. Sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Besonders einschneidend ist dabei die Kombination mit dem Verzicht auf eine vorherige Abmahnung: Der Arbeitnehmer wird nicht gewarnt, sondern direkt entlassen. Ob dieses Vorgehen rechtlich Bestand hat, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab – und in der Praxis sind solche Kündigungen häufig angreifbar.