Abtretung an ein Inkassobüro –

keine gute Idee für den Unfall-Gutachter!

1. Dieser Artikel richtet sich in erster Linie an KFZ-Sachverständige bzw. Unfall-Gutachter. Aber auch als Autobesitzer ist es gut zu wissen, welche Rechte und Pflichten man nach einem Unfall hat.

2. Wenn man als Gutachter ein Unfallgutachten erstellen soll, lässt man sich in der Regel schriftlich beauftragen. Bei dem Vertrag -zwischen dem Unfallgeschädigten und dem Gutachter- handelt es sich um einen sog. Werkvertrag, >>>siehe auch hier<<<. Solch ein Gutachten enthält grundsätzlich auch eine Abtretungsklausel. Was eine Abtretungsklausel ist, kann man >>>hier nachlesen<<<. Durch diese Klausel möchte der Gutachter seine Zahlungsansprüche sichern. Sein Vertrag (und die darin enthaltene Klausel) ist elementar und daher sehr wichtig. Infolgedessen ist es für den Gutachter existenziell, dass die Abtretungsklausel auch wirksam ist.

Leider benutzen viele Gutachter unwirksame Verträge bzw. Klauseln. Wenn die Abtretungsklausel unwirksam ist, hat bzw. erhält der Gutachter keinen direkten Zahlungsanspruch gegen die gegnerische Versicherung.  Er trägt dann das Insolvenzrisiko seines Auftraggebers.

Es gibt viele Inkassounternehmen die Gutachter mit “schnellem Geld” locken. Dass diese Tätigkeit nicht kostenfrei ist, versteht sich von selbst. Was aber noch viel gefährlicher/aufwendiger ist, ist die Tatsache, dass Kunden direkt angeschrieben bzw. gemahnt werden und bei Mithaftung des Kunden, Rückbuchungen erfolgen müssen. Das bedeutet viel Arbeit und Stress. Hinzu kommt die Unzufriedenheit der Kunden. Rechtlich besteht auch die Gefahr, dass die Weiterabtretung an das Inkassobüro unwirksam sein kann. Das kann man auch >>>hier nachlesen<<<.

3. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof erneut eine Abtretungsklausel in Verbindung mit einer (Weiter-) Abtretung an ein Inkassobüro für unwirksam erklärt. Dies hatte zur Folge, dass der Gutachter seinen Rechtsstreit gegen die gegnerische Versicherung (hier die HUK) verloren hat. Offenkundig war der Gutachter schlecht beraten. Die erste Seite des Urteils kann man hier nachlesen:

Abtretung an Inkassobüro - unwirksam

Wie auch dieses Urteil zeigt, manchmal ist “weniger mehr”. Über solche “Fallen” für Gutachter berichten wir auch in unserem >>WEBINAR<<.

Unser Tipp – Abtretung an ein Inkassobüro

Lassen Sie als Gutachter die Finger davon. “Schnelles Geld” birgt Gefahren und im Nachhinein nur unnötige Arbeit. Wir sprechen aus Erfahrung, da wir bereits Gutachter gegen Inkassobüro gerichtlich vertreten haben. Benutzen Sie einfach einen wirksamen Vertrag bzw. eine wirksame Abtretungsklausel, ohne eine Abtretung an ein Inkassobüro. Damit helfen Sie sich und machen auch Ihre Kunden zufrieden.

Umut Schleyer – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht