Was bedeutet "angestellter Geschäftsführer" rechtlich?
Rechtlich musst du bei einem Geschäftsführer strikt zwischen zwei Ebenen unterscheiden, der sogenannten Trennungstheorie. Die erste Ebene ist die Organstellung, also deine Bestellung zum gesetzlichen Vertreter der GmbH nach § 35 Abs. 1 GmbHG. Die zweite Ebene ist der Anstellungsvertrag, der dein Gehalt, deinen Urlaub und die sonstigen Konditionen deiner Tätigkeit regelt und in der Regel als freier Dienstvertrag ausgestaltet ist, nicht als Arbeitsvertrag. Beide Ebenen sind rechtlich unabhängig voneinander und können zu unterschiedlichen Zeitpunkten enden. Als „angestellter“ oder „Fremdgeschäftsführer“ wird typischerweise ein Geschäftsführer bezeichnet, der nicht oder nur mit einer Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft beteiligt ist. Diese Unterscheidung ist entscheidend, weil sich viele Schutzvorschriften des Arbeitsrechts ausschließlich an Mehrheitsverhältnisse und die fehlende Weisungsfreiheit von echten Arbeitnehmern richten.