Was ist ein Sozialplan überhaupt?
Ein Sozialplan ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie regelt, wie die wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen oder gemildert werden, die Beschäftigten durch eine geplante Betriebsänderung entstehen. Rechtliche Grundlage sind §§ 111, 112 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Der Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung und bindet den Arbeitgeber unmittelbar, sobald er unterschrieben ist.
Was genau im Sozialplan steht, schreibt das Gesetz nicht im Detail vor. Häufig geregelt sind Abfindungen, Zuschüsse zu Umzugs- oder Bewerbungskosten, Weiterbildungsangebote oder Regelungen zu einer Transfergesellschaft. Kommt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung zustande, kann eine Einigungsstelle den Sozialplan verbindlich festlegen. Diese muss dabei sowohl die sozialen Belange der Beschäftigten als auch die wirtschaftliche Belastbarkeit des Unternehmens berücksichtigen. Für dich als Arbeitnehmer ist wichtig: Der Sozialplan betrifft die Frage, wie die Kündigung finanziell abgefedert wird, nicht die Frage, ob sie überhaupt wirksam ist.