Was bedeutet unwiderrufliche Freistellung nach Kündigung?
Die Freistellung ist die einseitige oder einvernehmliche Entbindung des Arbeitnehmers von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung — bei gleichzeitig fortbestehendem Arbeitsverhältnis und weiterlaufender Vergütungspflicht. Der entscheidende Unterschied zur widerruflichen Variante: Bei der unwiderruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordern. Die Freistellung ist endgültig — sie kann nur einvernehmlich wieder rückgängig gemacht werden.
In der Praxis wird die unwiderrufliche Freistellung nach Kündigung häufig im Kündigungsschreiben selbst oder in einem begleitenden Aufhebungsvertrag ausgesprochen. Sie dient dem Arbeitgeber dazu, betriebliche Störungen durch einen ausscheidenden Mitarbeiter zu vermeiden und gleichzeitig offene Urlaubsansprüche abzugelten. Für den Arbeitnehmer bedeutet sie: keine Arbeitspflicht mehr, aber Gehalt bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist.