Was ist eine Freistellung überhaupt?
Freistellung bedeutet, dass du von deiner Pflicht zur Arbeitsleistung befreit wirst, das Arbeitsverhältnis aber rechtlich fortbesteht. Der Arbeitgeber nimmt deine Arbeitsleistung nicht mehr in Anspruch — und gerät damit in sogenannten Annahmeverzug im Sinne des § 615 Satz 1 BGB. Das hat eine wichtige Folge: Dein Gehaltsanspruch bleibt erhalten, ohne dass du zur Nachleistung verpflichtet bist.
Die Freistellung kann einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden — sofern dafür ein sachlicher Grund besteht und das Interesse des Arbeitgebers das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt. Sie kann auch einvernehmlich im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart werden. In beiden Fällen ist die entscheidende Frage: Ist die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich?