Warum gilt im öffentlichen Dienst nicht einfach das BGB?
Im Privatrecht regelt § 622 BGB die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse. Für die meisten Angestellten in der Privatwirtschaft ist das der zentrale Ausgangspunkt. Im öffentlichen Dienst verdrängen Tarifverträge diese gesetzliche Regelung nach § 622 Abs. 4 BGB — jedenfalls dann, wenn das Arbeitsverhältnis tarifgebunden ist. Das ist der Fall, wenn entweder der Arbeitsvertrag auf den jeweiligen Tarifvertrag verweist oder der Arbeitnehmer Mitglied einer tarifschließenden Gewerkschaft ist und der Arbeitgeber dem entsprechenden Arbeitgeberverband angehört.
Zwei Tarifverträge sind dabei zentral:
Der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) gilt für Beschäftigte beim Bund und bei Kommunen. Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) gilt für Beschäftigte der meisten Bundesländer — mit Ausnahme von Hessen, wo der TV-H Anwendung findet. Für Krankenhäuser und andere Spezialeinrichtungen können Sondertarifverträge wie TV-Ärzte oder TV-V einschlägig sein. Prüfen, welcher Tarifvertrag für dich gilt, ist der erste Schritt — denn davon hängen alle weiteren Fristen ab.